Verbraucherkredite



creditplus
Ein Verbraucherkredit, auch Verbraucherdarlehen genannt, bezeichnet einen entgeltlichen Kreditvertrag zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber, meist ist das die Bank, und einem Verbraucher als Darlehensnehmer. Verbraucher ist dabei jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder der gewerblichen Tätigkeit dieser Person noch ihrer selbstständigen Berufsausübung zugerechnet werden kann.

Verbraucherkredite weisen im Vergleich zu Baufinanzierungen relativ geringe Darlehenssummen auf. Das Verbraucherdarlehen unterliegt zum Schutz des Verbrauchers vor mangelnder Information und unangemessener Benachteiligung besonderen gesetzlichen Vorschriften, die in den §§ 491 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wiedergegeben werden.

Keine Anwendung finden die Regelungen zum Verbraucherkredit unter anderem bei Darlehen, bei denen der Auszahlungsbetrag 200 Euro nicht übersteigt, bei Arbeitgeberdarlehen, die zu Zinsen abgeschlossen werden, die unter marktüblichen Sätzen liegen, sowie bei Darlehen, die als Wertpapierkredit vergeben werden.

Ein Kleinkredit ist zum Beispiel auch ein Verbraucherdarlehen. Es handelt sich dabei um einen Kredit von einer sehr geringen Summe, in der Regel zwischen 500 und 1.000 Euro. Verbraucher können mit diesem Kredit etwa eine Reise oder die Wohnungseinrichtung finanzieren.

Aber auch ein Studienkredit unterliegt den gesetzlichen Vorschriften eines Verbraucherkredits. Der Studentenkredit ist genau auf die Bedürfnisse von Studenten ausgerichtet. Dieser wird von den Banken sehr preisgünstig angeboten und kann unter anderem zur Finanzierung des kompletten Studiums oder nur einem Teil davon genutzt werden.

Gemäß § 492 BGB unterliegen Verbraucherkreditverträge immer der Schriftform. Sämtliche Daten, die der Kreditvertrag beinhalten muss, sind ebenfalls im Gesetz unter § 492 BGB verankert. Wird die vorgeschriebene Schriftform nicht eingehalten oder fehlen wesentliche Angaben, so ist der Verbraucherdarlehensvertrag unwirksam.

Die §§ 495, 355 BGB sehen für den Verbraucher ein zweiwöchiges Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss vor.