Der volldigitale Kreditabschluss
Wie geht das und wer steht dahinter?
Immer mehr Banken bieten ihren Kunden die Option, einen Kreditabschluss volldigital zu tätigen. Das bedeutet, über das VideoIdent-Verfahren hinaus auch eine elektronische Unterschrift und die digitale Übermittlung von Unterlagen anzubieten. Möglich wurde dieses Vorgehen durch eIDAS (electronic IDentification, Authentication and trust Services), die europäische Signaturverordnung.
Tatsache ist, dass die Banken den elektronischen Antrag zwar anbieten, aber i.d.R. selbst nicht hinter dem Antragsprozess stehen. Das gesamte Identifizierungsverfahren läuft über spezialisierte Drittanbieter.
- eIDAS als Grundlage für digitale Verträge.
- Ein digitaler Kreditvertrag verzichtet vollständig auf papierhafte Unterlagen.
- Einmaliger Kontozugriff (nur Sichtrechte!) ist Teil der Bonitätsprüfung.
- Antragsprozess ist vollständig auf einen Drittanbieter ausgelagert.
Volldigitale Kredite im Vergleich
- 10.173,80 €
- Gesamtbetrag
- 169,56 €
- monatliche Rate
- 0,68% bis 15,09%
- Sollzins p.a.
- 0,68% bis 16,18%
- Effektivzins p.a.
Sofortauszahlung in 3 Min.
- 10.173,80 €
- Gesamtbetrag
- 169,56 €
- monatliche Rate
- 0,68% bis 12,84%
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- 0,68% bis 13,62%
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Ab -0,40% Zinsen
- 10.834,62 €
- Gesamtbetrag
- 180,58 €
- monatliche Rate
- 3,20% bis 11,15%
- Sollzins p.a.
- 3,25% bis 11,74%
- Effektivzins p.a.
- 10.173,80 €
- Gesamtbetrag
- 169,56 €
- monatliche Rate
- 0,68% bis 16,19%
- Sollzins p.a.
- 0,68% bis 16,19%
- Effektivzins p.a.
- 10.714,69 €
- Gesamtbetrag
- 178,58 €
- monatliche Rate
- 2,75% bis 15,49%
- Sollzins p.a.
- 2,79% bis 15,99%
- Effektivzins p.a.
- 10.767,89 €
- Gesamtbetrag
- 179,46 €
- monatliche Rate
- 2,95% bis 11,89%
- Sollzins p.a.
- 2,99% bis 12,04%
- Effektivzins p.a.
- 10.767,89 €
- Gesamtbetrag
- 179,46 €
- monatliche Rate
- 2,95% bis 11,37%
- Sollzins p.a.
- 2,99% bis 11,98%
- Effektivzins p.a.
- 10.834,62 €
- Gesamtbetrag
- 180,58 €
- monatliche Rate
- 3,20% bis 11,95%
- Sollzins p.a.
- 3,25% bis 12,63%
- Effektivzins p.a.
- 10.896,25 €
- Gesamtbetrag
- 181,60 €
- monatliche Rate
- 3,43% bis 10,47%
- Sollzins p.a.
- 3,49% bis 10,99%
- Effektivzins p.a.
- 10.995,84 €
- Gesamtbetrag
- 183,26 €
- monatliche Rate
- 3,80% bis 5,20%
- Sollzins p.a.
- 3,87% bis 5,33%
- Effektivzins p.a.
- 11.028,27 €
- Gesamtbetrag
- 183,80 €
- monatliche Rate
- 3,92% bis 9,56%
- Sollzins p.a.
- 3,99% bis 9,99%
- Effektivzins p.a.
- 11.022,86 €
- Gesamtbetrag
- 183,71 €
- monatliche Rate
- 3,90% bis 9,52%
- Sollzins p.a.
- 3,99% bis 9,99%
- Effektivzins p.a.
- 11.128,61 €
- Gesamtbetrag
- 185,48 €
- monatliche Rate
- 4,29% bis 11,39%
- Sollzins p.a.
- 4,39% bis 11,99%
- Effektivzins p.a.
- 11.207,65 €
- Gesamtbetrag
- 186,79 €
- monatliche Rate
- 4,58% bis 11,69%
- Sollzins p.a.
- 4,69% bis 12,29%
- Effektivzins p.a.
- 11.262,36 €
- Gesamtbetrag
- 187,71 €
- monatliche Rate
- 4,78% bis 7,71%
- Sollzins p.a.
- 4,89% bis 7,99%
- Effektivzins p.a.
- 11.254,15 €
- Gesamtbetrag
- 187,57 €
- monatliche Rate
- 4,75% bis 16,90%
- Sollzins p.a.
- 5,07% bis 19,90%
- Effektivzins p.a.
- 11.319,99 €
- Gesamtbetrag
- 188,67 €
- monatliche Rate
- 4,99% bis 10,99%
- Sollzins p.a.
- 5,11% bis 11,56%
- Effektivzins p.a.
- 11.341,99 €
- Gesamtbetrag
- 189,03 €
- monatliche Rate
- 5,07% bis 9,10%
- Sollzins p.a.
- 5,19% bis 9,49%
- Effektivzins p.a.
- 11.421,97 €
- Gesamtbetrag
- 190,37 €
- monatliche Rate
- 5,36% bis 13,56%
- Sollzins p.a.
- 5,49% bis 14,44%
- Effektivzins p.a.
- 11.552,31 €
- Gesamtbetrag
- 192,54 €
- monatliche Rate
- 5,83% bis 10,19%
- Sollzins p.a.
- 5,99% bis 10,69%
- Effektivzins p.a.
- 11.552,31 €
- Gesamtbetrag
- 192,54 €
- monatliche Rate
- 5,83% bis 5,83%
- Sollzins p.a.
- 5,99% bis 5,99%
- Effektivzins p.a.
- 11.790,34 €
- Gesamtbetrag
- 196,51 €
- monatliche Rate
- 6,68% bis 6,68%
- Sollzins p.a.
- 6,89% bis 6,89%
- Effektivzins p.a.
- 11.877,89 €
- Gesamtbetrag
- 197,96 €
- monatliche Rate
- 6,99% bis 6,99%
- Sollzins p.a.
- 7,22% bis 7,22%
- Effektivzins p.a.
Stand der Daten: 13.10.2024
Was ist eIDAS?
Die eIDAS-Verordnung trat am 1. Juli 2016 in Kraft und regelt seitdem in allen 28 Mitgliedsstaaten der EU die Bereiche „elektronische Vertrauensdienste“ und „elektronische Identifizierung“. Dahinter verbirgt sich weit mehr, als nur das VideoIdent-Verfahren.
Die Vertrauensdienste greifen in den folgenden Bereichen:
- Elektronische Signaturen, elektronische Siegel oder elektronische Zeitstempel
- Übermittlung digitaler Einschreiben
- Erstellung, Überprüfung und Validierung von digitalen Zertifikaten zur Authentifizierung von Webseiten
- Bewahrung der Signaturen, Siegel und Zertifikate, welche diese Dienste betreffen
Elektronische Signaturen dienen dazu, eine Willenserklärung, beispielsweise einen Kredit, aufzunehmen und zu bestätigen. Kommerzielle Unternehmen haben sich darauf spezialisiert, Signaturen, Siegel und Zertifikate rechtskonform aufzubewahren. Das digitale Archiv löst somit das papierhafte Archiv ab.
Bei digitalen Einschreiben handelt es sich ebenfalls um kostenpflichtige Dienstleistungen. Diese Dienstleistung umfasst
- Nachweis der Absendung
- Empfang der Daten durch den Dritten
- Der Schutz der übertragenen Daten vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder unbefugter Veränderung
Da es sich in allen Bereichen um hochsensible Daten handelt, ist es nur nachvollziehbar, dass eine staatliche Kontrolle erfolgen muss. Diese liegt in Deutschland beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI. Des Weiteren wurde die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben „am 1. Juni 2016 als Aufsichtsstelle für die Bereiche elektronische Signatur, elektronisches Siegel, elektronischer Zeitstempel und Dienste für die Zustellung elektronischer Einschreiben im Sinne der eIDAS-Verordnung benannt“. Und speziell im Rahmen volldigitaler Kreditanträge und -aufnahmen hat die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ) ebenfalls eine Kontrollpflicht.
Was macht einen volldigitalen Kreditabschluss aus?
Häufig kommt es immer noch zu einem Medienbruch. Der Antragsteller kann zwar noch nach erfolgtem Online-Antrag das VideoIdent-Verfahren nutzen, muss aber oftmals am Ende den Antrag ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit Kontoauszügen an die Bank zurücksenden. All das entfällt bei einem vollständig digitalen Kreditantrag.
Während der Antragsstrecke legitimiert der Antragsteller die Bank, einmalig auf sein Konto zuzugreifen. Dazu meldet sich der Antragsteller selbst mit seinen Onlinebanking-Login-Daten für diesen Prozess an. Dieser Vorgang ersetzt die Bonitätsprüfung anhand von Kontoauszügen. Einige Anbieter ermöglichen alternativ die Zusendung von Kontoauszügen als PDF. Dies stellt aber genau genommen auch schon einen Medienbruch dar, da der Antragsteller die papierhaften Auszüge einscannen oder fotografieren muss.
Am Ende des Antrags erfolgen die elektronische Unterschrift und das VideoIdent-Verfahren. Im gesamten Ablauf ist kein einziges Blatt Papier notwendig. Ebenso entfällt der Weg zur Post.
Voraussetzung für den elektronischen Kreditabschluss ist ein mobiles Endgerät mit Kamerafunktion, Lautsprecher sowie Mikrofon. Nach der Antragstellung wird der Kunde ab Beginn des VideoIdent-Verfahrens von einem Servicemitarbeiter via Bildschirm begleitet und unterstützt. Die folgende Grafik gibt den Ablauf eines elektronischen Kreditabschlusses wieder:
Wer bietet den Service an und welche Unterschiede gibt es?
Auf den ersten Blick erschiene es logisch, wenn die Kreditinstitute diese Prozesse selbst aufgesetzt hätten. Tatsache ist aber, dass es billiger ist, den elektronischen Kreditantrag auszulagern und von einem externen Unternehmen durchführen zu lassen. Warum soll eine Bank Personal für die Entwicklung und Umsetzung binden, wenn Drittanbieter bereits fertige Produkte liefern?
Bei Ratenkrediten handelt es sich um sogenannte industrialisierte Kreditprozesse, die aus Ertragsgründen so schlank wie möglich gehalten werden. Der Einkauf der Dienstleistung fällt um ein Vielfaches preiswerter aus, als die eigene Implementierung und Wartung des Systems. Darüber hinaus sind die Drittfirmen absolute Profis in diesem Bereich, eine Bank könnte es nicht besser machen.
Zurzeit gibt es noch eine überschaubare Anzahl von Dienstleistern auf dem Markt, die sich auf Prozesse gemäß eIDAS spezialisiert haben. Dabei bieten aber nicht alle Unternehmen auch einen vollständig digitalen Vertragsabschluss an. Einige konzentrieren sich lediglich auf die Videoidentifikation, andere, wie Adobe Sign, nur auf die elektronische Unterschrift.
Wir haben eine Auswahl von Anbieter verglichen, teilweise interviewt und die Eigenschaften gegenübergestellt. Beginnen wir zuerst damit, was auch dem Anbieter das Wichtigste ist: Seine Alleinstellungsmerkmale.
Die Besonderheiten der Anbieter
AUTHADA
Herzstück des Identifizierungsprozesses stellt bei AUTHADA der elektronische Personalausweis dar. Die Funktion des neuen Personalausweises ermöglicht es dem Anwender, sich mit der sechsstelligen PIN von überall aus zu legitimieren.
Für Geschäftskunden bedeutet dieser im Vergleich zum VideoIdent-Verfahren eine deutlich schnellere Abwicklung und damit eine Reduzierung der Absprungrate von Usern.
Fino
Für Fino gilt, dass der gesamte Antragsprozess vollständig papierfrei und ohne Medienbruch verläuft.
Identify
Identify bietet als einziger Hersteller digitaler Antragsprozesse vier Onlineprozesse und zwei Offlineprozesse an. Diese können, entsprechend den Bedürfnissen des Unternehmens, miteinander verknüpft werden.
WebID Solutions
Bei WebID Solutions handelt es sich vermutlich um das bekannteste Unternehmen der im Hintergrund agierenden Dienstleister. Über 60 Prozent der in Deutschland tätigen Banken arbeiten mit Web-ID Solutions zusammen. Zur Zeit ist Web-ID Solutions das einzige Unternehmen, welches es einem Verbraucher ermöglicht, eine digitale oder biometrische Identität anzulegen und diese jederzeit bei Bedarf für die Identifizierung zu nutzen. Im Gegensatz zu anderen Identifizierungsverfahren benötigt die digitale Identität nur Sekunden.
Adobe Sign
Adobe Sign fokussiert sich auf die elektronische Unterschrift. Durch eine sehr offene Plattform ist es den Kunden möglich, den Unterschriftsprozess auf die eigenen Unternehmensbedingungen anzupassen.
Über wie viele Kunden verfügen die Unternehmen?
AUTHADA
AUTHADA kooperiert aktuell mit paysafecard und ayondo. Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um zwei Schwergewichte handelt, sollte man nicht von „nur zwei Kunden“ sprechen. In naher Zukunft wird das Duo noch durch eine Direktbank ergänzt.
Fino
Fino kooperiert aktuell mit über 300 Partnern, macht aber keine Aussage über die Größe der Unternehmen.
Identify
Identify macht grundsätzlich keine Angaben zur Anzahl seiner Kunden, deutet aber an, dass sich die Zahl zwischen 200 und 300 bewegt.
WebID Solutions
WebID Solutions setzt ausschließlich auf große Unternehmen. Aktuell, Stand September 2018, betreut die Firma rund 180 B2B-Kunden aus den Bereichen Banken, Versicherungskonzerne und Telekommunikationsunternehmen.
Adobe Sign
Adobe Sign macht keine Angaben zur Anzahl seiner Kunden, weist aber darauf hin, dass sich die Klientel aus allen Bereichen der Wirtschaft, von der Airline bis zur Onlinedrogerie, zusammensetzt.
Wie hoch sind die Kosten?
Diese Frage ist für den Verbraucher eigentlich irrelevant, da Identifizierungsprozesse oder Unterschriftsprozesse für ihn bei einem Darlehen kostenfrei sind. Dennoch ist es interessant, welche Belastungen auf eine Bank zu kommen, die sich für einen vollständig elektronischen Kreditantrag entschieden hat.
Ganz anders sieht es für Firmen aus. Da solche digitalen Prozesse nicht nur bei Banken erforderlich sind, sondern auch andere Branchen im Zuge der Digitalisierung beispielsweise unterschriebene Verträge schnell versenden und empfangen wollen, können Unternehmen hier viele Informationen sammeln.
AUTHADA
Auf die Frage nach den Kosten hält sich AUTHADA im Gegensatz zu seinen Mitbewerbern bedeckt und verwies im Interview lediglich darauf, dass sein System günstiger als VideoIdent oder PostIdent sei.
Fino
Fino möchte auch keine Zahlen nennen und erklärt hinsichtlich der Kosten nur, dass es sich um ein Pay-per-Use Modell handle. Der Kunde zahlt lediglich für die erfolgte Antragstellung.
Identify
Identify verfährt ebenfalls nach dem Motto „über Geld spricht man nicht“ und gibt bloß an, dass die Preise zum einen mengengestaffelt, zum anderen abhängig von den Anforderungen der Kunden kalkuliert werden.
WebID Solutions
Das Unternehmen geht mit der Preiskalkulation sehr offen um. Die Bezahlung erfolgt gemäß abgeschlossener Identifikation und beläuft bei geldwäschegesetzkonformem Vorgehen rund sieben Euro. Müssen die Anforderungen an das Geldwäschegesetz nicht erfüllt sein, sinkt der Preis auf rund fünf Euro.
Greift der Endkunde auf seine wiederverwendbare digitale Identität zurück, reduziert sich der Preis auf einen Betrag zwischen 0,95 Euro und 1,95 Euro. Alternativ bietet WebID Solutions auch die Vergabe von Lizenzen an. In diesem Fall wird ein jährlicher pauschaler Betrag erhoben, die Kosten pro Identifikation sinken im Gegenzug drastisch.
Adobe Sign
Adobe Sign greift auf zwei Modelle zurück. Einzelanwender zahlen 11,89 Euro im Monat, Teams mit bis zu neun Nutzern 29,74 Euro. Großkunden erhalten individuell kalkulierte Berechnungen. Alternativ dazu kann der Endkunde allerdings auch eine feste Anzahl von Transaktionen im Monat kaufen.
Welche Datenschutzvorgaben gibt es?
Vor dem Hintergrund der im Jahr 2018 eingeführten Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist es natürlich spannend zu wissen, welche Maßnahmen bei dem jeweiligen Anbieter gelten.
AUTHADA
AUTHADA führt an, dass die Gesetze zur Geldwäsche und Zahlungsdiensteaufsicht sowie zum Kreditwesen und Personalausweis, dazu auch EU-Rechtsnormen wie eIDAS und die DSGVO durch die von AUTHADA angebotenen Prozesse schnell und umfänglich eingehalten werden.
Fino
Fino unterscheidet in Bezug auf den Datenschutz auf den jeweiligen Geschäftsvorfall, da bei einer Kontoeröffnung andere Vorgaben zum Tragen kommen, als bei einem Antrag für einen Ratenkredit.
Identify
Identify gilt gemäß Artikel 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter und ist damit an alle Vorgaben des Auftraggebers gebunden:
„Die Verarbeitung durch einen Auftragsverarbeiter erfolgt auf der Grundlage eines Vertrags oder eines anderen Rechtsinstruments nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten, der bzw. das den Auftragsverarbeiter in Bezug auf den Verantwortlichen bindet und in dem Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien betroffener Personen und die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen festgelegt sind.“
WebID Solutions
WebID Solutions muss sich aufgrund der Tatsache, dass das Unternehmen auch außerhalb Deutschlands aktiv ist, auf unterschiedliche Rechtsgrundlagen einstellen. Da Daten, die in der Schweiz erhoben werden, die Schweiz nicht verlassen dürfen, war auch ein unternehmensinterner Abgleich nicht möglich. Das gesamte System musste in der Schweiz ein zweites Mal aufgesetzt werden.
Adobe Sign
Adobe Sign erfüllt alle Anforderungen an den Datenschutz. Auch die, die durch die Datenschutzgrundverordnung auf die Anwender zukommen.
Um noch mehr Einblicke in die Arbeit der einzelnen eIDAS-Anbieter bereitzuhalten, führten wir Interviews mit WebID Solutions und Adobe Sign. Wir wünschen viel Spaß beim Lesen!