Kreditvergleich.net

  • Kreditvergleich
  • Spezialkredite
  • Baufinanzierungen
  • Tests
  • Themenwelten
    • Finanzrechner
    • Ratgeber
    • Statistiken
    • Studien
    • Urteile
  • News

Wohnungseigentümer können zum Verkauf gezwungen werden

Das Landgericht Hamburg urteilte jetzt, dass ein Wohnungseigentümer unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf seiner Wohnung gezwungen werden kann (Az.: 318 S 50/15).

Dieser Fall trifft zu, wenn ein Eigentümer das Zusammenleben in unbotmäßiger Weise unmöglich macht.

Wichtigste Details

  • Gericht urteilte, dass bei massiver Störung des Friedens innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mitglied zum Verkauf seiner Wohnung gezwungen werden kann.
  • Gericht setzt allerdings sehr enge Handlungsspielräume, da die Privatsphäre nach wie vor unter dem Schutz des Grundgesetzes steht.

Der Grund zur Klage

Eine Eigentümergemeinschaft hatte beschlossen, Fenster und Wasserzähler austauschen zu lassen. Der beklagte Eigentümer litt augenscheinlich unter dem sogenannten Messie-Syndrom. Die Wohnung des Beklagten war so zugestellt und vollgemüllt, dass ein Austausch der Fenster nicht möglich war. Die neuen Fenster mussten auf Kosten der Eigentümergemeinschaft eingelagert werden.

Der Einbau der Wasserzähler konnte ebenso aus dem gleichen Grund nicht erfolgen, obwohl der Eigentümer in einer vorherigen Gerichtsverhandlung dazu rechtskräftig verurteilt worden war.

Im Bereich Keller und Garagen gab es aufgrund der durch den Beklagten angehäuften Müllansammlung Probleme mit Ratten. Der Beklagte begründete sein Verhalten damit, dass er im Rahmen seines Sondereigentums verfahren könne, wie er wolle – auch die Wohnung unbegehbar zu machen.

Das Urteil

Symbolbild für die Rechtsprechung, die Gerechtigkeitswaage
© DNY59 / iStock / Thinkstock

In den Augen der Richter verhinderte der Eigentümer durch sein Verhalten, dass notwendige und von der Eigentümergemeinschaft beschlossene Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum nicht vorgenommen werden konnten. Fenster im Sondereigentum, der jeweiligen Wohnung, fallen ebenfalls unter das Gemeinschaftseigentum. Gleiches gilt für die Wasserzähler. (1)

Die Aufforderung, die Wohnung zu veräußern, stellt in den Augen der Richter durchaus einen Eingriff in die durch das Grundgesetz gesicherte Privatsphäre. Auf der anderen Seite hat das Verhalten des Beklagten dazu geführt, dass vereinbarte Maßnahmen, die der Wertsteigerung des gesamten Objektes dienten, nicht umsetzbar waren. Die Richter räumten aber auch ein, dass ein solches Urteil nur innerhalb sehr enger Leitplanken und bei grober Verfehlungen eines Eigentümers gefällt werden kann. Allerdings lässt Paragraf 18 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) diese Option für den genannten Fall zu. (2)

Was bedeutet das Urteil für Eigentümer?

Die Antwort auf diese Frage hängt vom Standpunkt ab. Wer im Rahmen einer Wohnungseigentümergemeinschaft Immobilieneigentum besitzt und ein harmonisches Miteinander wünscht, wird dieses Urteil positiv aufgreifen. Für den Personenkreis, der sich leider auch immer wieder findet, der sich selbst auf Kosten anderer ausleben möchte, kann dieses Urteil durchaus ein Anstoß sein, das eigene Verhalten auf den Prüfstand zu stellen.

Wohnungseigentümergemeinschaften können sich allerdings nicht bei jeder kleinen Unstimmigkeit auf dieses Urteil berufen. Es bedarf massiver Eingriffe in den geregelten Ablauf der Gemeinschaft.

 


Quellen und weiterführende Links

(1) Dejure.org – Paragraf 5 Wohnungseigentumsgesetz (Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums)
(2) Dejure.org – Paragraf 18 Wohnungseigentumsgesetz (Entziehung des Wohnungseigentums)

 


Unsere Link-Empfehlungen für Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Kaufen

Passende Vergleiche: Immobilien- und Modernisierungskredite

Alternativ Bild der Seite
Zum Vergleich der Immobilien-
kredite
Alternativ Bild der Seite
Zum Vergleich der Modernisie-
rungskredite

Vielleicht wäre auch das interessant für Sie:

  • Wohnen, Bauen, Kaufen - Rechtsprechung und Urteile

    Mieter gegen Vermieter, Hauskäufer gegen Makler - das Konfliktpotenzial in der Immobilienbranche ist groß. Doch was sagen die Richter?weiterlesen ►
  • Kaufen oder mieten ✅ Rechner für Immobilienkauf und Miete

    Kaufen oder mieten? Was ist bei einem Haus bzw. einer Wohnung besser? Mit unserem Rechner können Sie das im Handumdrehen selbst ermittelnweiterlesen ►
  • Beleihungswert einer Immobilie ermitteln - So geht's

    Wie Sie den Beleihungswert bei selbstgenutzten und vermieteten Immobilien ermitteln können, zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen.weiterlesen ►
  • KfW Förderung – Echte Geldgeschenke und top Kreditzinsen

    Dieser KfW-Förderung Ratgeber informiert Sie über Ihre Möglichkeiten, um an die günstigen KfW Förderungen und großzügigen Geldgeschenke zu bekommenweiterlesen ►
  • Merkmale des Passivhauses: Tipps & Tricks für sparsames Wohnen

    Der Ratgeber erklärt detailliert, wie das umweltfreundliche Passivhaus funktioniert und wie beim Bau gespart werden kannweiterlesen ►
  • Entwicklung der Immobilienpreise von 1975 bis heute

    Wie sich die Immobilienpreise seit 1975 in Deutschland und weltweit sowohl nominal als auch real nach Abzug der Inflation entwickelt habenweiterlesen ►
  • Kauf und Bau von Wohnungen in Deutschland seit 2003

    Den Traum vom Eigenheim haben viele. Doch, wie stellt sich die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt dar? Wir haben den Markt für Sie untersuchtweiterlesen ►

aufhübschbild

Inhaltsverzeichnis

  • Der Grund zur Klage
  • Das Urteil
  • Was bedeutet das Urteil für Eigentümer?
  • Unsere Link-Empfehlungen für Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Kaufen
Logo Kreditvergleich.net
  • Redaktion
  • Impressum
  • Datenschutz­erklärung

© 2025 Kreditvergleich.net
Ein Projekt von Franke-Media.net