Wer zahlt nach einer Scheidung für die Baufinanzierung?
Beschluss des Oberlandesgericht Brandenburg – Az. 10 WF 15/15
Herrscht in der Regel zum Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie bei (Ehe)paaren noch eitel Sonnenschein, kann sich dies im Laufe der Jahre ändern. Es stellt sich die Frage, wer nach einer Scheidung für die Baufinanzierung geradestehen muss (1).
Auch wenn die Scheidungsrate in Deutschland wieder rückläufig ist, fallen rund 30 Prozent aller Ehen nicht dem Tod, sondern einem Richterspruch zum Opfer. Kritisch wird es, wenn nach der Scheidung ein Ex-Partner die ehemals gemeinsam finanzierte Immobilie weiter nutzt. So sah der Sachverhalt aus:
Wer besitzt und nutzt, der zahlt
Ein Ehepaar nahm gemeinsam ein Hypothekendarlehen zur Finanzierung einer Immobilie auf. Als Käufer und neuer Eigentümer stand jedoch nur der Ehemann im Grundbuch. Er war es auch, der während der Ehe die Last der Finanzierungskosten trug.
Nachdem es zur Trennung und letztlich auch zur Scheidung kam, blieb der Mann in dem Objekt wohnen. Nun forderte er von seiner Ex-Frau einen finanziellen Ausgleich für die Zahlungen, welche er während der Ehe geleistet hat.
Die Brandenburger Richter kamen in ihrem Urteil diesem Ansinnen jedoch nicht nach. Für sie gilt, dass derjenige die Finanzierung trägt, der alleiniger Eigentümer und Nutzer der Immobilie ist. Ausschlaggebend sei der Grund für den Immobilienerwerb. Obwohl beide Ex-Partner der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch haften, besteht im Innenverhältnis kein Ausgleichsanspruch.
In einem solchen Fall ist es elementar wichtig, die eigene Liquidität im Auge zu behalten. Wie sieht die Einnahmen – Ausgaben – Situation aus? Was bleibt übrig, wo sind wichtige Stellschrauben? Unser Rechner hilft Ihnen dabei:
Anzahl der Scheidungen nimmt seit 2003 ab
Es ist verständlich, dass beim gemeinsamen Nestbau nicht an die Konsequenzen einer Scheidung gedacht werden will. Glücklicherweise ist die Anzahl der Scheidungen seit Jahren rückläufig bei einer recht konstanten Anzahl neuer Eheschließungen.
Dennoch zeigt folgende Statistik, dass noch immer sehr viele Ehen vor dem Scheidungsrichter landen. 2014 wurden etwa 286.000 Ehen geschlossen und etwa 166.000 geschieden. Das entspricht einer Quote von 1 : 2,3. Anders formuliert: deutlich mehr als jede dritte Ehe wird geschieden.
Es ist daher zwar unschön, doch gleichzeitig sehr sinnvoll, sich zumindest hypothetisch mit den Folgen einer Scheidung für die Immobilienfinanzierung auseinanderzusetzen.
Die Scheidungsimmobilie – Streitigkeiten vermeiden
Gemeinsam erworbene Immobilien bedeuten für viele Paare auch eine emotionale Bindung. Für junge Familien, die mit ihren Kindern in das erste eigene Heim einziehen, gilt der Begriff „Nest“ im wahrsten Sinne des Wortes.
Bleibt im Rahmen der Trennung einer der beiden Partner zunächst dort wohnen, erhält der emotionale Schmerz, der mit einer Trennung und der Auflösung der Familie verbunden ist, noch einmal einen Verstärker. Täglich wird der Bewohner mit der gemeinsamen Vergangenheit konfrontiert.
Stehen bei einer Scheidung auch Immobilien zur Disposition, führt dies häufig zu einem noch größeren Zerwürfnis. Die Frage der künftigen Finanzierbarkeit steht im Raum. Der ausgezogene Partner sieht in der Regel keine Veranlassung mehr, sich weiter an den Kosten zu beteiligen.
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Kommt es zu keiner Einigung zwischen den Ex-Partnern, steht es dem Gericht frei, im Rahmen des Scheidungsverfahrens sogar die Zwangsversteigerung zu veranlassen (2). (Ehe)paare sollten daher grundsätzlich beim Erwerb einer gemeinsamen Immobilie so realistisch sein, eine vertragliche Einigung zu finden, wie mit dem gemeinsamen Zuhause im Falle einer Trennung verfahren werden soll.
Niemand möchte sich gerne während der Glücksphase des Immobilienkaufs mit dem möglichen Scheitern seiner Beziehung beschäftigen. Es ist aber in den meisten Fällen der sinnvollste Weg, später einen unter Umständen ruinösen Streit zu vermeiden.
Immobilien und Unterhalt
Immobilien stellen im Rahmen der Zugewinngemeinschaft einen Vermögenswert dar. Bleibt einer der beiden Partner dort wohnen, muss er laut Gesetz dem anderen im Rahmen des Zugewinnausgleichs die Hälfte des Verkehrswertes auszahlen.
Einigen sich die früheren Eheleute darauf, dass sie künftig die Raten für die Finanzierung hälftig tragen, wirkt sich dies zumindest auf die Unterhaltsverpflichtung aus. Die anteilige Kreditrate mindert das Einkommen des unterhaltspflichtigen Ex-Partners.
Eine außergerichtliche Einigung über die künftige Vorgehensweise hinsichtlich der gemeinsam genutzten Immobilie hat einen weiteren Vorteil. Das Objekt fällt nicht in den Streitwert und mindert damit die Verfahrens- und Anwaltskosten erheblich.
Haben die Ex-Partner vereinbart, dass im Fall einer Scheidung das Objekt weiterhin von einem Partner genutzt werden soll, sind zwei steuerliche Aspekte zu berücksichtigen:
- Fällt der Eigentumsübertrag in die ersten drei Jahre nach Erwerb, muss bei einer selbst bewohnten Immobilie Spekulationssteuer entrichtet werden.
- Bei einem Eigentumsübertrag nach der Scheidung fällt Grunderwerbsteuer an. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Übertrag vor Beginn des Scheidungsverfahrens erfolgt.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Jurion.de – Zum Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg zu den Ausgleichsansprüchen eines Ehegatten wegen Rückführung von Kreditverbindlichkeiten
(2) Kreditvergleich.net – Ratgeber zum Ablauf einer Zwangsversteigerung