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Legionellenbefall des Trinkwassers kann Mietminderung von 25 Prozent rechtfertigen

Inhaltsverzeichnis

Urteil des Amtsgerichts Dresden – Az. 148 C 5353/13

Legionellen stellen eine ernsthafte Bedrohung für die Gesundheit dar. Wenn das Trinkwasser in einer Mietwohnung von Legionellen befallen ist, kann eine Mietminderung von 25Prozent gerechtfertigt sein. So hat das Amtsgericht Dresden entschieden.

In diesem Fall haben Mieter einer Wohnung 25 Prozent des Mietpreises gemindert, nachdem sie erfahren haben, dass im Trinkwasser eine Legionellen-Konzentration von 14.000 KBE (Kolonienbildende Einheiten)/100 ml vorhanden war.

Nach der Trinkwasserverordnung liegt der zulässige Grenzwert bei 100 KBE/100 ml. Selbst als die Vermieterin im Duschkopf einen Filter einbaute, lag die Konzentration immer noch bei 3.700 KBE/ 100 ml (1).

Mietminderung gerechtfertigt, wenn keine ungestörte Nutzung der Wohnung möglich

Ein Strahl Wasser, der sich auflöst
© kreativloft GmbH / Fotolia.com

Legionellen sind Bakterien, die im Süßwasser vorkommen. Sie vermehren sich bei Wassertemperaturen von 30 bis 45° C in eine gesundheitsgefährdende Konzentration für den Menschen, die sogar tödlich enden kann.

Das Einatmen von zerstäubtem, Legionellenhaltigem Wasser kann zur Infektion führen, ebenso wenn erregerhaltiges Trinkwasser in die Luftröhre oder Lunge gelangt. Die Vermieterin hielt eine geringere Mietminderung als 25 Prozent für gerechtfertigt, woraufhin es zum Streitfall vor Gericht kam.

Vom Amtsgericht Dresden wurde zu Gunsten der Mieter entschieden. Gemäß § 536 Abs. 1 BGB stand den Mietern eine Minderung der Miete um 25 Prozent zu, da eine akute Gesundheitsgefahr bestand durch den Legionellenbefall des Trinkwassers (2).

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Filter gegen Legionellen reicht nicht

Ein Mangel der Mietsache habe also klar vorgelegen, mit einer erheblichen Tauglichkeitsminderung der Wohnung. Der Einbau des Filters im Duschkopf setze das Recht zur Mietminderung nicht herab, befand das Amtsgericht weiter.

Die Konzentration wurde durch den Filter lediglich verringert, aber eben nicht beseitigt. Damit war weiterhin eine Gesundheitsgefahr gegeben, die den Gebrauchswert der Wohnung erheblich einschränkte.

Vom Amtsgericht wurde zudem darauf verwiesen, dass schon bei einer latent befürchteten Gefahr eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wenn der ungestörte Gebrauch der Mietsache beeinträchtigt wird. Es ist nicht von Bedeutung, ob ein Schaden unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetreten ist.

Legionellen stellen eine ernste gesundheitliche Bedrohung dar

Im Vordergrund liegt ein Stethoskop
© megaflopp / iStock / Thinkstock

Mit Legionellen ist nicht zu spaßen. Die sogenannte Legionellen-Pneumonie stellt eine schwere Form der Lungenentzündung dar. Brust- und Kopfschmerzen, Husten, Schüttelfrost und hohes Fieber von 39°C bis 40,5° C entwickeln sich schnell.

Es kann zu Benommenheit oder auch schweren Verwirrtheitszuständen kommen. Gelegentlich begleiten Bauchschmerzen mit Durchfall und Erbrechen die Symptome. Der Verlauf der Lungenentzündung ist häufig schwer und hat eine Dauer von ungefähr vier Wochen. Bei ungefähr jedem zehnten Betroffenen kann sie tödlich verlaufen.

Pontiac Fieber als abgeschwächte Auswirkung

Das Pontiac-Fieber ist die häufiger und milder verlaufende Form ohne Lungenentzündung. Der Beginn ist mit grippeähnlichen Beschwerden wie Fieber, Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen geprägt, darüber hinaus sind Husten und Brustschmerzen möglich.

Selten sind dagegen die Verwirrtheitszustände. Meist heilt sich die Erkrankung von selbst aus innerhalb von 2 bis 5 Tagen. Es gibt keine Informationen über Spätschäden wie Todesfälle. Von beiden Krankheiten geht keine Ansteckungsgefahr aus.

Besonders gefährdet sind Menschen mit einer geschwächten Abwehr, Senioren oder Raucher. Patienten, die Medikamente einnehmen, die das Abwehrsystem des Körpers unterdrücken, sind ebenfalls gefährdet. Bei ihnen kommen häufiger verschiedene Komplikationen vor, die besonders Gehirn und Nieren betreffen.

 


Quellen und weiterführende Informationen

(1) Jurion.de – Urteil des Amtsgericht Dresden zur Mietminderung wegen Legionellenbefall
(2) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln

 


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