Keine Bearbeitungsgebühren für Privatkredite
Urteile des Bundesgerichtshofs – Az. XI ZR 405/12 und Az. XI ZR 170/13
Tausende von Bankkunden wird diese Entscheidung sehr freuen, bedeutet sie doch bares Geld für Personen, die einen Kredit aufgenommen haben. Der Bundesgerichtshof hat am 13. Mai 2014 entschieden, dass alle Kosten, die einem Kreditinstitut bei der Vergabe von Privatkrediten entstehen, durch den Kreditzins abgedeckt sind.
Besondere Gebühren für Privatkredite, die sich an der Höhe der Kreditsumme orientieren, sind damit nicht rechtens und müssen zurück bezahlt werden (1). Das gilt auch dann, wenn die Höhe der Gebühren nicht eindeutig im Preis-Leistungs-Verzeichnis gegeben ist (2).
Es dürften heute keine Kreditverträge mehr im Umlauf sein, die noch eine Bearbeitungsgebühr enthalten. Wir empfehlen dennoch, die Unterlagen zu Prüfen, denn es gilt eine dreijährige Verjährungsfrist, die mit dem Ende des Jahres beginnt, in dem Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben.
Nur wenig später, im August 2014, fällte der Bundesgerichtshof zwei Urteile, die die Fragen der Verjährung beantworten. Lesen Sie dazu unsere Urteilsanalyse zum Thema Verjährung für die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren.
Wir haben einen Ratgeber online gestellt, der nicht nur die Historie des Untergangs der Bearbeitungsgebühren dokumentiert, sondern der vor allem auch erklärt, wie Sie am besten zu Unrecht bezahlte Kreditgebühren zurückfordern, bevor Sie zum Anwalt gehen.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Bundesgerichthof – Urteil des BGH zur Erhebung von prozentualen Kreditbearbeitungsgebühre (PDF)
(2) Bundesgerichthof –Urteil des BGH zur Unwirksamkeit von nciht näher definierten Kreditbearbeitungsgebühre (PDF)