Kreditvergleich.net

  • Kreditvergleich
  • Spezialkredite
  • Baufinanzierungen
  • Tests
  • Themenwelten
    • Finanzrechner
    • Ratgeber
    • Statistiken
    • Studien
    • Urteile
  • News

Aufwandsentschädigung für Wohnungsbesichtigung

Urteil des Amtsgerichts Landsberg am Lech – Az. 3 C 701/16

Der Mieter muss die Besichtigung des Wohnungseigentümers bei einem geplanten Verkauf der Wohnung dulden. Macht er in diesem Zusammenhang jedoch eine Aufwandsentschädigung geltend, ist diese weder gerechtfertigt, noch stellt sie einen Kündigungsgrund für den Vermieter dar.

Die Rechtsgrundlage

Die Wohnung genießt den besonderen Schutz durch das Gesetz (1). Ein Vermieter kann nicht willkürlich auf eine Besichtigung drängen. Der Mieter ist nicht verpflichtet, dem Wohnungseigentümer auf dessen willkürliches Drängen Zutritt zu gewähren.

Steht allerdings eine Besichtigung an, beispielsweise aufgrund des geplanten Verkaufs der Wohnung, muss der Vermieter dies dem Mieter mit entsprechender Frist mitteilen. Der Mieter muss in diesem Fall den Zutritt erlauben.

Die Besichtigung sollte zu „normalen“ Tageszeiten, werktags zwischen 10:00 Uhr und 13:00 Uhr oder 15:00 Uhr und 18:00 Uhr erfolgen. Ist der Mieter berufstätig, kann er auch auf einer späteren Uhrzeit bestehen.

SurftippKommt Sie die Miete oder ein Kauf günstiger?

Der Sachverhalt

Die Eigentümerin einer Wohnung plante den Verkauf des Objektes. Zwei unterschiedliche Makler kamen mit zwei verschiedenen Kaufinteressenten zu verschiedenen Besichtigungsterminen. Mit dem Besuch eines dritten Maklers zu einer weiteren Besichtigung verlangte der Mieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro je angefangener Stunde.

Er begründete dies mit den aus den Terminen resultierenden Unannehmlichkeiten, da er beruflich ganztägig unterwegs sei. Die Vermieterin verweigerte die Zahlung, kündigte den Mietvertrag und klagte auf Räumung der Wohnung.

Das Urteil der Richter

Ein Mann und eine Frau streiten sich vor einem Richter
© Andrey Popov / Fotolia.com

Der Fall wurde vor dem Landgericht Landsberg am Lech im Februar 2017 verhandelt. Um es vorweg zu nehmen: Die Richter wiesen die Klage ab. Sie begründeten dies damit, dass der Mieter mit der Forderung nach einer Aufwandsentschädigung keine grobe Pflichtverletzung begangen habe, die eine Kündigung rechtfertige (2).

Grundsätzlich habe die Mieterin ein Recht darauf, mit einem Kaufinteressenten eine Besichtigung der Wohnung vorzunehmen. Daher sei die Forderung nach einer Aufwandsentschädigung nicht angemessen.

Auf der anderen Seite hatte sich der Mieter den vorangegangenen zwei Besichtigungen aber auch nicht verweigert. Es sei ihm allerdings auch nicht zuzumuten, dass der permanente Wechsel des Maklers sein Privatleben beeinträchtige.

 


Quellen und weiterführende Links

(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 13
(2) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

 


Unsere Link-Empfehlungen für Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Kaufen

Passende Vergleiche: Immobilien- und Modernisierungskredite

Alternativ Bild der Seite
Zum Vergleich der Immobilien-
kredite
Alternativ Bild der Seite
Zum Vergleich der Modernisie-
rungskredite

Vielleicht wäre auch das interessant für Sie:

  • Wohnen, Bauen, Kaufen - Rechtsprechung und Urteile

    Mieter gegen Vermieter, Hauskäufer gegen Makler - das Konfliktpotenzial in der Immobilienbranche ist groß. Doch was sagen die Richter?weiterlesen ►
  • Kaufen oder mieten ✅ Rechner für Immobilienkauf und Miete

    Kaufen oder mieten? Was ist bei einem Haus bzw. einer Wohnung besser? Mit unserem Rechner können Sie das im Handumdrehen selbst ermittelnweiterlesen ►
  • Beleihungswert einer Immobilie ermitteln - So geht's

    Wie Sie den Beleihungswert bei selbstgenutzten und vermieteten Immobilien ermitteln können, zeigen wir Ihnen anhand von Beispielen.weiterlesen ►
  • KfW Förderung – Echte Geldgeschenke und top Kreditzinsen

    Dieser KfW-Förderung Ratgeber informiert Sie über Ihre Möglichkeiten, um an die günstigen KfW Förderungen und großzügigen Geldgeschenke zu bekommenweiterlesen ►
  • Merkmale des Passivhauses: Tipps & Tricks für sparsames Wohnen

    Der Ratgeber erklärt detailliert, wie das umweltfreundliche Passivhaus funktioniert und wie beim Bau gespart werden kannweiterlesen ►
  • Entwicklung der Immobilienpreise von 1975 bis heute

    Wie sich die Immobilienpreise seit 1975 in Deutschland und weltweit sowohl nominal als auch real nach Abzug der Inflation entwickelt habenweiterlesen ►
  • Kauf und Bau von Wohnungen in Deutschland seit 2003

    Den Traum vom Eigenheim haben viele. Doch, wie stellt sich die aktuelle Situation auf dem Immobilienmarkt dar? Wir haben den Markt für Sie untersuchtweiterlesen ►

aufhübschbild

© JackF / iStock / Thinkstock

Inhaltsverzeichnis

  • Urteil des Amtsgerichts Landsberg am Lech – Az. 3 C 701/16
  • Die Rechtsgrundlage
  • Der Sachverhalt
  • Das Urteil der Richter
  • Unsere Link-Empfehlungen für Urteile rund ums Wohnen, Bauen und Kaufen
Logo Kreditvergleich.net
  • Redaktion
  • Impressum
  • Datenschutz­erklärung

© 2025 Kreditvergleich.net
Ein Projekt von Franke-Media.net