Checkliste KFZ-Versicherung
Das deutsche Pflichtversicherungsgesetz schreibt vor, dass kein Auto ohne eine Haftpflichtversicherung zugelassen oder auf öffentlichem Gelände betrieben oder abgestellt werden darf.
Dabei muss bei einer KFZ-Versicherung allerdings zwischen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung und der Fahrzeugversicherung unterschieden werden, deren Abschluss rein im subjektiven Empfinden des Fahrzeughalters liegt.
Wurde das Auto oder Motorrad finanziert, empfiehlt sich grundsätzlich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Nichts ist ärgerlicher, als ein Darlehen für ein Auto zurückzuführen, wenn das Auto aufgrund eines selbst verschuldeten Unfalls nicht mehr existiert.
Um ein wenig Licht auf sinnvolle und sinnlose Bausteine der KFZ-Versicherung zu werfen, stellen wir Ihnen hier eine kleine Checkliste zur Verfügung.
Nutzen Sie unsere Kfz-Versicherung Checkliste um herauszufinden, welche Art von Versicherung für Sie die beste ist und worauf bei der Wahl von Voll- und Teilkasko zu achten ist.
Jetzt DownloadenKFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpfichtversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden, welche anderen Personen durch Ihr Fahrzeug entstehen, unabhängig davon, wer der Fahrzeugführer zum Schadenszeitpunkt war.
Check | Stichpunkte |
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Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,5 Millionen Euro, Versicherer bieten jedoch auch Deckungssummen in Höhe von 50 Millionen Euro oder 100 Millionen Euro an. | |
Entscheiden Sie sich für die höchstmögliche Deckungssumme. Beachten Sie auch, dass die Leistungsgrenze für Personenschäden limitiert ist. Diese liegt je nach Tarif und Gesellschaft in den meisten Fällen bei acht, zehn oder zwölf Millionen Euro maximal pro Person und Schadensereignis. | |
Fahren Sie viel im Ausland mit Leihwagen, achten Sie darauf, dass die „Mallorca-Police“ kostenloser Bestandteil der KFZ-Haftpflichtversicherung ist. Diese übernimmt im Zweifelsfall die Differenz zwischen der Versicherungsleistung des ausländischen Versicherers und der tatsächlichen Schadensersatzforderung. Die maximalen Versicherungssummen bewegen sich im Ausland teilweise deutlich unter den in Deutschland geltenden Sätzen. | |
Bei Fahrern unter 23 erhöht sich die Prämie in der Regel signifikant. Eine Ausnahme bietet das begleitete Fahren. Allerdings gibt es auch hier deutliche Preisunterschiede. | |
Einige Unternehmen bieten Rabattretter an. Dabei handelt es sich um einen Risikoeinschluss gegen Mehrbeitrag, der bei einem selbst verschuldeten Unfall nicht zu einer Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse führt. Theoretisch haben Sie einen Unfall im Jahr „frei“, allerdings tendieren die Versicherer dazu, bei zu großer Unfallhäufigkeit den Vertrag von sich aus zu kündigen. | |
Notizen: |
Die Kaskoversicherung
Die Kasko- oder auch Fahrzeugversicherung reguliert Schäden an Ihrem Fahrzeug, die nicht durch Dritte entstanden sind, oder durch Dritte, wenn diese nicht haftbar zu machen sind. Die Kaskoversicherung unterteilt sich in die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Die Teilkaskoversicherung
Im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung und zur Vollkaskoversicherung kennt die Teilkaskoversicherung keine Schadensfreiheitsklassen. Folgende Schäden werden durch die Teilkaskoversicherung reguliert:
Check | Stichpunkte |
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Brand, Blitzschlag, Hagel, Sturm, Vandalismus, Diebstahl, Glasschäden und Schäden durch Tiere. | |
Je nach Tarif unterscheiden die Versicherer zwischen Schäden durch Haarwild, also Rotwild, Rehe oder Wildschweine und Schäden durch Tiere generell. Die erweiterte Deckung auf Schäden durch Tiere jeder Gattung ist empfehlenswert. | |
Wichtiger als die Absicherung von Schäden durch Marderbisse ist der Versicherungsschutz für die Folgeschäden. Ein durchgebissenes Ölkabel kostet nur wenige Euro. Teurer wird der Motorschaden durch den aus dem Kabelbiss resultierenden Ölverlust. | |
Die Übernahme der Kosten für Folgeschäden durch Marderbisse variiert in der Höhe deutlich. Achten Sie auf eine möglichst hohe Absicherung. | |
Sonderausstattung versichern die Assekuranzen ebenfalls unterschiedlich hoch ohne Prämienzuschlag. Legen Sie bei der Auswahl des Versicherers auf eine möglichst hohe Entschädigungsgrenze Wert, wenn Sie beispielsweise eine hochwertige HiFi-Anlage im Auto haben oder entsprechend teure Felgen montiert sind. | |
Notizen: |
Die Vollkaskoversicherung
Während die Teilkaskoversicherung Schäden durch Einwirkung von außen absichert, übernimmt die Vollkaskoversicherung Schäden, welche Sie selbst an Ihrem Auto verursachen. Bei einer Vollkaskoversicherung sind die Leistungen der Teilkaskoversicherung grundsätzlich enthalten.
Check | Stichpunkte |
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Autos verlieren schnell an Wert. Einige Versicherer bieten jedoch eine Neuwerterstattung bei Totalschaden für die Dauer von 24 Monaten seit Erstzulassung. | |
Die Kaufpreiserstattung bildet das Pendant zur Neuwerterstattung bei Gebrauchtwagen. In der Regel wird hier bis zu zwölf Monaten nach Kauf der Kaufpreis bei Totalschaden erstattet. | |
Immer mehr Versicherer gehen dazu über, die freie Werkstattwahl auszuschließen. Alternativ dazu bieten sie jedoch einen Preisnachlass, wenn Sie sich nach einem Unfall verpflichten, eine von der Versicherung vorgegebene Werkstatt aufzusuchen. | |
Die Werkstattbindung schließt häufig auch einen kostenlosen Leihwagen für die Dauer der Reparatur ein. Der Verzicht auf die freie Wahl der Werkstatt kann sich durchaus lohnen. | |
Der Einschluss der Parkschadenregelung greift bei kleineren Schäden und führt nicht dazu, dass Sie bei einer Regulierung in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft werden. Wer hauptsächlich in Großmärkten einkaufen geht, und sich die Parksituation dort vor Augen hält, sollte über diesen Einschluss nachdenken. | |
Nicht unbedingt sinnvoll zeigt sich die spezielle Absicherung von Reifen- und Felgenschäden. Diese Prämie können Sie sich sparen, da der Versicherungsschutz nicht bei einem normalen Platten, beispielsweise durch einen Nagel, greift. | |
Handelt es sich um ein Leasingfahrzeug, empfiehlt sich der Einschluss der GAP-Deckung. Diese übernimmt im Falle eines Totalschadens generell die Differenz zum vereinbarten Restwert bei Fahrzeugrückgabe. | |
Gute Versicherer verzichten bei der Regulierung auf die Klausel des Leistungsausschlusses respektive der Leistungskürzung aufgrund grober Fahrlässigkeit. | |
Notizen: |
Der Schutzbrief
Die KFZ-Versicherer bieten neben der klassischen Haftpflicht- und Fahrzeugversicherung darüber hinaus noch Schutzbriefe an.
Der Abschluss eines KFZ-Schutzbriefes erübrigt sich, wenn Sie Mitglied in einem Automobilklub sind. Andernfalls kann es durchaus sinnvoll sein, bei einer Panne kostenfreie Unterstützung zu erhalten.
Achten Sie bei der Auswahl eines Schutzbriefes oder eines Automobil-Clubs auch auf Leistungen, die über die reine Pannenhilfe hinausgehen. Steht ein Ersatzfahrzeug sofort zur Verfügung? Besteht die Möglichkeit zum Rücktransport in die heimische Werkstatt?
Die Insassenunfallversicherung
Die Insassenunfallversicherung gilt als eine der sinnbefreitesten Versicherungen überhaupt. Obwohl die Assekuranzen Milliarden an Beitragseinnahmen aus dieser Sparte verzeichnen, liegt die Leistungsquote bei einem Bruchteil. Hintergrund ist die Rechtslage bei einem Unfall.
Kommt es zu einem Personenschaden bei Ihren Beifahrern, leistet die Versicherung des Schadensverursachers. Wurde der Unfall durch einen anderen Verkehrsteilnehmer herbeigeführt, ist dessen KFZ-Haftpflichtversicherung im Regress.
Sind Sie der Unfallverursacher, leistet Ihre KFZ-Haftpflichtversicherung. Löste ein Fußgänger oder beispielsweise ein Hund den Unfall mit Personenschaden aus, ist der Fußgänger oder der Hundehalter im Regress, unabhängig davon, ob sie eine entsprechende Privathaftpflichtversicherung oder Hundehalterhaftpflichtversicherung besitzen.
Der einzige Leistungsanspruch gegenüber der Insassenunfallversicherung besteht tatsächlich nur, wenn Sie als Fahrer bei einem selbst verschuldeten Unfall verletzt werden. Hier macht allerdings eine eigenständige Unfallversicherung mit entsprechend höheren Deckungssummen deutlich mehr Sinn.
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Fazit
Nicht jeder Versicherungsschutz ist für jeden Automobilbesitzer gleichermaßen interessant oder wichtig. Ein Tarifvergleich zeigt am Besten auf, welche Bausteine für wen infrage kommen.
Einige Details sollten aber für jeden Versicherungsnehmer gelten, beispielsweise möglichst hohe Deckungssummen bei der Maximierung bei Personenschäden oder die Entscheidung zugunsten einer möglichst hohen Deckungssumme generell und keine Wahl der gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungssumme.
Autor: Uwe Rabolt
Redaktion: Marc Opitz