Das Ende des Widerrufsjokers – Teil 2
Bereits letzte Woche berichteten wir über das mögliche Aus des Widerrufsjokers. Uns ließ das Thema nicht los und so bohrten wir weiter. Was herauskam, waren weitere Hintergründe und endlich auch ein Name, der mit der aktuellen Entwicklung sehr eng verknüpft zu sein scheint.
Der Widerrufsjoker ermöglicht den Kreditnehmern bei einer fehlerhaften oder ungenügenden Widerrufsbelehrung den Kredit auch dann zu widerrufen, wenn schon Jahre ins Land gestrichen sind. Das galt sogar für bereits getilgte Kredite. Grundlage dafür ist ein BGH Urteil.
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