Rücktritt vom Darlehen für einen Fonds bei unzureichender Widerrufsbelehrung
Urteil des Bundesgerichtshofs – Az. XI ZR 33/08
Mit dem Urteil zum Fall eines Anlegers, welcher von einem Vermittler zur Zeichnung von Anteilen an einer Beteiligungsgesellschaft mit einem Eigenkapital von 10.000 Euro sowie einem eigens dafür aufgenommenen Darlehen von 32.000 Euro überredet wurde, stärkt der Bundesgerichtshof (BGH) erneut den Schutz von Anlegern.
Im konkreten Fall ging es darum, dass der Kläger zwei Jahre nach Unterzeichnung des Darlehensvertrages und der Pleite der Fondsgesellschaft im Jahr 2005 die Darlehenserklärung widerrufen wollte, was seitens der Bank nicht akzeptiert wurde.
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Fehlerhafte Widerrufsbelehrung gestattet Widerruf
Der BGH stellte sich auf die Seite des Klägers, da dieser bei Darlehensabschluss nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden war, wodurch die finanzierende Bank auch zwei Jahre nach Vertragsabschluss und Kauf der Fondsanteile das Risiko des Verlustes zu tragen hat.
Eine solche Konstellation – Eigenkapital plus Teilfinanzierung einer Beteiligung durch eine Bank – war vor wenigen Jahren noch fast gängiger Bestandteil vieler geschlossener Beteiligungen.
Zu beachten ist, dass das Urteil des Bundesgerichtshofes dem betroffenen Anleger kein Recht auf Schadenersatz zuspricht, sondern nur das Recht auf Rückabwicklung des Geschäftes begründet.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Bundesgerichtshof – Urteil des Bundesgerichtshof zum Widerruf eines Kreditvertrags bei unwirksamer Widerrufsklausel