Keine Gebühren für gescheiterte Kreditverhandlungen
Urteil des Oberlandesgerichts Dresden – Az. 7 U 2238/00
Will ein Kunde einen Kredit aufnehmen und verhandelt er mit einer Bank darüber, darf diese Bank keine Gebühren oder sonstigen Zahlungen verlangen, wenn der Kunde sich für das Angebot einer anderen Bank entscheidet. Zu diesem Urteil kam das Oberlandesgericht Dresden (1).
Eine Immobilien- und Projektierungsgesellschaft ging Verhandlungen mit einer Bank über die Finanzierung von drei Objekte ein. Im weiteren Verlauf legte die Bank dem Unternehmen einen Kreditvertrag zur Unterzeichnung vor.
Tatsächlich befanden sich die Parteien noch in der Sondierungsphase, auch als die Bank bereits die Kreditverträge ausstellte. Da sich das Bauunternehmen nicht zur Kreditaufnahme durchringen konnte, brach das Kreditinstitut die Verhandlungen ab.
Die Bank sah es als gerechtfertigt an, für die geleistete Arbeit, die zu keinem Erfolg führte, einen Schadenersatz zu verlangen und belastete das Konto des Unternehmens, das sie führte, mit 25.000 DM.
Bank erkennt Rückforderung nur teilweise an
Im nächsten Schritt erkannte die Bank an, dass sie 14.241,66 DM an das Unternehmen zurückgeben müsse, die restlichen 10.758,34 DM wollte sie allerdings als Entschädigung für real entstandene Aufwendungen einbehalten.
In den knapp 11.000 DM enthalten waren geleistete Arbeitsstunden z.B. für den Verwaltungsaufwand und Besichtigungstermine. Diese Kosten wurden mit einer Liste der Arbeitsstunden untermauert.
Das Unternehmen konnte allerdings nachweisen, dass die Bank nur Forderungen in Höhe von 7.758,34 DM belegte. Damit waren die Forderungen um genau 3.000 DM zu hoch und somit in Gänze nicht haltbar.
Darüber hinaus konnte die Bauunternehmung glaubhaft darlegen, dass dem Kreditinstitut keine konkreten Hoffnungen auf den Vertragsabschluss gemacht wurden. Die Firma hatte sich lediglich im Rahmen einer normalen Kreditanfrage bewegt.
Das Gericht folgte der Argumentation des Unternehmens in beiden Punkten.
Das Gericht machte bei seinem Urteil jedoch eine Einschränkung: hat der Kunde der Bank berechtigte Hoffnungen auf die Vergabe des Kredites an ihn gemacht, kann die Bank aus den daraus folgenden Mehraufwendungen entstandene Kosten geltend machen.
Derartige Kosten können etwa anfallen, wenn der Kunde bereits mündlich eine Quasi-Zusage gibt und die Bank bereits Unterlagen ausfertigt oder gar die Kreditsumme zur Auszahlung bereithält.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Jurion – Urteil des OLG Dresden zur Haftung bei qualifiziertem Vertrauenstatbestand