Der Energieausweis für Gebäude
Die meisten Wissenschaftler halten die starken Emissionen an Kohlendioxid (CO2) für eine der Ursachen der globalen Erwärmung, die für die Menschheit zum Teil katastrophale Auswirkungen haben könnte.
Deshalb ist es sinnvoll, die Emissionen an CO2 deutlich einzuschränken, um den Auswirkungen der globalen Erwärmung zumindest entgegenzuwirken.
Aus diesem Grunde hat sich die Europäische Union und somit auch die Bundesrepublik Deutschland das Ziel gesetzt, die Emissionen an CO2 bis zum Jahre 2020 um fast 40% zu senken.
CO2-Emmissionen fallen bei vielen verschiedenen Prozessen an. So wird CO2 schon bei der Atmung von Lebewesen frei, entsteht bei der Verbrennung fossiler Energieträger, bei der Verwertung von Biomasse und vielen anderen Prozessen.
Da ein großer Teil der gesamten Emissionen an Kohlendioxid direkt oder indirekt bei der Versorgung von Gebäuden mit Energie zum Heizen, zur Warmwasserbereitung oder zur Klimatisierung anfällt, gibt es in diesem Bereich auch ein großes Potential CO2 Emissionen zu reduzieren.
Aus diesem Grunde wurde vor einiger Zeit der sogenannte Energieausweis eingeführt, der Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz beurteilt und Anreize schaffen soll, den Energiebedarf von Gebäuden und somit auch die vom Gebäude verursachten CO2 Emissionen zu senken. Doch die Entwicklung ist nicht ohne Kritik:
Wie Sie im Videobeitrag erfahren haben, gibt es zwei unterschiedliche Energieausweise: Den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Etwas weiter unten in diesem Artikel gehen wir vertieft auf die beiden unterschiedlichen Ausweise ein.
Welche Gebäude benötigen einen Energieausweis?
Dass Gebäude hinsichtlich ihrer Energieeffizienz einen Energieausweis benötigen können, ist wohl hinlänglich bekannt. Eine große Unsicherheit herrscht jedoch, wenn es darum geht, welche Gebäude denn konkret einen solchen Energieausweis benötigen.
Um hier ein wenig Klarheit zu schaffen, sollen im Folgenden einmal einige Fakten aufgelistet werden. Der Übersicht halber wird hierbei unterschieden zwischen Wohngebäuden, Gebäuden, die nicht zu Wohnzwecken dienen, und Mischgebäuden.
Energieausweis bei Wohngebäuden
Für Neubauten muss bereits seit 2002 immer ein Energieausweis ausgestellt werden. Ausgestellt werden die Energieausweise zumeist vom Architekten oder vom Bauunternehmer (Bauträger).
Für Altbauten, also Bauten, die vor 2002 errichtet wurden, ist ein Energieausweis seit Juli 2008 Pflicht, wenn zum einen umfangreiche Modernisierungen erfolgen oder zum anderen wenn das Gebäude ganz oder auch zum Teil verkauft oder vermietet wird und der Käufer oder Mieter einen Energieausweis verlangt.
Der Hausbesitzer muss also nicht zwingend selber aktiv werden und einen Energieausweis erstellen lassen, dieses Vorgehen ist jedoch sehr empfehlenswert, da der Energieausweis auch Tipps für Renovierungen bzw. Modernisierungen enthält, die das Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz aufwerten.
Ein Hausbesitzer, der langfristig denkt und seine Wohnungen auch zukünftig gewinnbringend vermieten möchte, sollte durchaus ein Interesse daran haben, das Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz aufzuwerten und diese Aufwertung auch anhand eines Energieausweises belegen zu können.
Größere Projekte lassen sich mit sehr günstigen Krediten der KfW-Bank querfinanzieren. Für bestimmte Vorhaben stellt die KfW auch echte Geldgeschenke bereit, die dem Eigentümer sicher nicht ungelegen kommen. Alle Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber zu den KfW-Programmen:
Falls ein Haus Teil einer ganzen Häuserzeile ist, die alle nach dem gleichen Muster im selben Zeitraum gebaut wurden und den gleichen Modernisierungsstand aufweisen, ist ein „Gemeinsamer Energieausweis“, der für die ganze Häuserzeile gilt, ausreichend.
Bei sehr kleinen Wohngebäuden, die nicht mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche aufweisen, ist derzeit kein Energieausweis notwendig.
Pro Wohngebäude wird nur ein Energieausweis erstellt, der sich auf die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes bezieht. Falls also nur Teile des Gebäudes modernisiert wurden und diese Gebäudeteile voraussichtlich eine bessere Energieeffizienz aufweisen als die restlichen Gebäudeteile, kann kein gesonderter Energieausweis ausgestellt werden.
Eine Ausnahme gibt es für Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen. Für solche Gebäude wird kein Energieausweis benötigt.
Sehr weit vorne sind neue Gebäude, die unter dem Strich quasi ohne Energie von außen auskommen. Diese Passivhäuser sind High-Tech Produkte der neuesten Generation. Wir haben speziell zu diesen Gebäuden einige Ratgeber verfasst, die Sie in unserer Ratgebersammlung zum Thema Immobilien finden:
Energieausweis für Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden
Auch für Gebäude, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, sondern beispielsweise nur gewerblich genutzt werden, ist der Energieausweis Pflicht.
Seit Juli 2009 benötigen auch ältere „Nicht Wohngebäude“, die verkauft oder vermietet werden sollen, auf Verlangen des Käufers oder Mieters einen Energieausweis.
Energieausweis für Mischgebäude
Falls ein Gebäude zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil zu anderen Zwecken genutzt wird, werden zwei verschiedene Energieausweise ausgestellt, wobei für den bewohnten Teilbereich die Regeln für Wohngebäude gelten und für den anderen Teilbereich die Regeln für „Nicht Wohngebäude“.
Unter diese Regelung fallen zum Beispiel Gebäude, deren Erdgeschoß für gewerbliche Zwecke genutzt wird und die oberen Stockwerke als Wohnraum dienen.
Kosten eines Energieausweises
In den vorangegangenen Abschnitten haben Sie schon Einiges über Energieausweise erfahren, so dass Sie sich jetzt ggf. fragen, was denn die Ausstellung eines solchen Ausweises kostet und von wem man sich einen Energieausweis ausstellen lassen kann.
Generell werden alle Belange rund um den Energieausweis durch die „Energieeinsparverordnung (EnEV)“ geregelt. Bezüglich der Kosten eines Energieausweises gibt die EnEV jedoch keine Regelungen vor, so dass sich die Preise für Energieausweise innerhalb Deutschlands sehr stark unterscheiden können.
Da ein einfacher Energieverbrauchsausweis ohne großen Aufwand ausgestellt werden kann, sind die derzeitigen Kosten für diese Version des Energieausweises naturgemäß deutlich günstiger als für einen Energiebedarfsausweis und schwanken zumeist zwischen 40 und 100 Euro.
Die Kosten, die erfahrungsgemäß für einen Energiebedarfsausweis anfallen sind nochmals Abhängig von verschiedenen Einflussfaktoren, wie zum Beispiel der Größe der zu beurteilenden Gebäudes, und liegen in einem Bereich von wenigen Hundert bis hin zu Tausend Euro.
Nicht zuletzt aufgrund dieser erheblichen Kostendifferenzen ist es für einen Hausbesitzer sinnvoll, sich bei einem Energieberater vorab auch über die anfallenden Kosten zu informieren. Für die Ausstellung eines Energieausweises kommt zukünftig ohnehin nur ein nach § 21 EnEV zugelassener Energieberater in Frage, der sicherlich auch schon vorab eine Abschätzung der anfallenden Kosten liefern kann.
Bei der Auswahl eines geeigneten Energieberaters muss noch darauf geachtet werden, dass dieser über die erforderliche Qualifikation verfügt, die sich laut EnEV für verschiedene Gebäudetypen unterscheidet.
Sind die Kosten für den Energieausweis gestemmt, geht es um Optimierungsmaßnahmen. Spezielle Modernisierungskredite helfen bei der Finanzierung anstehender Arbeiten, um die Energieeffizienz zu verbessern. Nutzen Sie unseren Rechner, um einen schnellen Überblick der aktuellen Konditionen zu erhalten
Modernisierungskredit
Unterschiedliche erforderliche Qualifikation eines Energieberaters
Neubauten, bei denen bis auf wenige Ausnahmen nur Energieberater, die eine „Bauvorlageberechtigung“ haben, einen Energieausweis ausstellen dürfen.
Für Altbau-Wohngebäude, sind zum Beispiel Innenarchitekten, Handwerksmeister oder staatlich geprüfte Techniker zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt.
Und für Altbau-Gebäude, die als Wohn- und/oder „Nichtwohngebäude“ dienen, sind zum Beispiel Hochschulabsolventen der Studiengänge: Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenbau, Elektrotechnik, Bauphysik usw. zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt.
Um den „richtigen“ Energieberater zu finden, kann es für einen Hausbesitzer sinnvoll sein, sich bei einer Verbraucherzentrale zu erkundigen, die in solchen Fällen kostengünstig Rat erteilen können
Der Energiebedarfsausweis
Der Energiebedarfsausweis liefert ein sehr umfassendes Bild eines Gebäudes hinsichtlich der energetischen Eigenschaften.Er ist der aussagekräftigere der beiden Energieausweisarten und deutlich kostenintensiver in der Erstellung.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Die Informationen, die der Energiebedarfsausweis liefert, sind logisch gegliedert und umfassen fünf verschiedene Themenschwerpunkte, die wie folgt aussehen:
Angaben zur Identifizierung des Gebäudes und Gesamtbewertung des Gebäudes aus energetischer Sicht
Neben allgemeinen Angaben zum Gebäude, findet man in diesem Teil des Energiebedarfsausweises auch Angaben bezüglich der Energieeffizienzklasse des Gebäudes und der Primärenergiebedarf des Hauses wird ausgewiesen.
Die Energieeffizienzklassen reichen von Klasse: „A“ (sehr gute Energieeffizienz) bis zur Klasse: „I“ (Schlechte Energieeffizienz). Durch die Einteilung in diese Klassen, die im Ausweis auch graphisch dargestellt werden, kann ein Mieter oder ein Käufer einer Immobilie sehr schnell ersehen, wie hoch tendenziell die Energiekosten für das Gebäude bzw. die Wohnung sein sollten.
Durch die Angabe des „Primärenergiebedarfes“ lässt sich ersehen, wie hoch der gesamte Bedarf an Energie (Heizenergie, Energie für die Warmwasserbereitung und ggf. für die Klimatisierung) für das Gebäude ist.
Gebäudebeschreibung
In diesem Teil des Energiebedarfsausweises findet man neben einem Bild der Immobilie detaillierte Informationen über die Gebäudequalität.
So findet man zum Beispiel Angaben zum Standard der Wärmedämmung, zum Zustand der Heizungsanlage usw. Sollten regenerative Energiequellen für die Energieversorgung des Hauses zum Einsatz kommen, werden diese ebenfalls in dieser Sektion des Energiebedarfsausweises beschrieben.
Emissionswerte des Gebäudes
Da der Energieausweis hauptsächlich aus dem Grunde eingeführt wurde, die CO2 Emissionen von Gebäuden zu reduzieren, findet man in diesem Teil des Bedarfsausweises eine Hochrechnung, wie hoch die CO2-Emmissionen des Gebäudes ausfallen.
Energiebedarf und Kosten
Damit potentielle Käufer oder Mieter einer Immobilie, neben technischen Zahlen und Fakten, auch ersehen können, mit welchen konkreten Energiekosten zu rechnen ist, liefert dieser Abschnitt des Energiebedarfsausweises eine entsprechende Aufstellung.
Tipps zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes
Der Energiebedarfsausweis wird von Fachleuten erstellt, die das jeweilige Haus hinsichtlich der Energieeffizienz beurteilen.
Deshalb bleibt es natürlich nicht aus, dass im Rahmen einer solchen Beurteilung Schwachstellen gefunden werden, die im Rahmen einer Modernisierung ausgemerzt werden könnten und somit die Energieeffizienz eines Hauses verbessern könnten.
Aus diesem Grunde werden in diesem Bereich des Energiebedarfsausweises nützliche Tipps bezüglich sinnvoller Modernisierungen aufgeführt.
Diese Tipps sollten sich Hausbesitzer durchaus zu Herzen nehmen, da die Energieeffizienz eines Gebäudes bei zukünftigen Vermietungen bzw. Verkäufen eine immer größere Rolle spielen dürfte.
Energieverbrauchsausweis
Neben dem Energiebedarfsausweis, ist für einige Gebäude auch ein sogenannter „Energieverbrauchsausweis“ hinreichend. Hier werden lediglich die Jahresverbrauche der letzten drei Jahre aufgeführt.
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Zweite Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung
Bei einem Energieverbrauchsausweis wird die Energieeffizienz eines Gebäudes, anders als beim Energiebedarfsausweis, lediglich aufgrund von vorliegenden Verbrauchsdaten erstellt.
Somit werden lediglich die Verbrauchsabrechnungen des letzten Jahres für eine Ausstellung eines solchen Energieverbrauchsausweises benötigt.
Der Aufwand, diese Variante des Energieausweises zu erstellen, ist natürlich sehr viel geringer, als dies beim Energiebedarfsausweis ist, die Aussagekraft eines Energieverbrauchsausweises ist allerdings auch recht gering.
So kann es je nach dem Verhalten der Bewohner eines Hauses erhebliche Abweichungen hinsichtlich des Resultates bezüglich der Energieeffizienz eines Gebäudes geben. Hierbei ist es sowohl möglich, dass einem Haus eine zu gute Energieeffizienz, als auch eine zu schlechte Energieeffizienz bescheinigt wird.
Dieses soll einmal anhand zweier Beispiele verdeutlicht werden:
Zu „gut“ bewertet wird ein Gebäude wenn
- die Bewohner überdurchschnittlich sparsam mit Energie umgehen,
- ein großer Teil der Bewohner werktätig ist, deshalb einen großen Teil der Zeit nicht im Haus verbringen und somit im Haus selber auch relativ wenig Energie verbrauchen können,
- der Anteil an Singles im Wohnhaus überdurchschnittlich hoch ist, da diese erfahrungsgemäß deutlich weniger Energie verbrauchen, als Familien und
- einige der bisherigen Bewohner oftmals abwesend waren, weil sie zum Beispiel auswärts arbeiteten oder sehr häufig auf Reisen waren.
Zu „schlecht“ bewertet wird ein Gebäude, wenn
- viele der Bewohner verschwenderisch mit Energie umgehen,
- ein großer Teil der Bewohner keiner Arbeit nachgehen, deshalb sehr oft zu Hause sind und somit zwangsläufig viel Energie in ihrem Zuhause verbrauchen und
- der Anteil an Familien im Wohnhaus überdurchschnittlich hoch ist.
Jemandem, der ein Haus (bzw. eine Wohnung) kaufen oder mieten möchte und hinsichtlich der Energieeffizienz lediglich einen Energieverbrauchsausweis vorgelegt bekommt, sei schlussendlich also empfohlen, der Aussagekraft dieses Ausweises nicht sonderlich viel Vertrauen zu schenken.
Denn ohne ein umfassendes Wissen über das Verhalten der bisherigen Bewohner des Gebäudes ist die Aussagekraft dieser Form des Energieausweises wirklich recht gering.
Autor: Marc Opitz
Quellen und weiterführende Informationen
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Neuer Energieausweis für Wohngebäude
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) – Programmübersicht für Privatpersonen mit Bestandsimmobilien