Plötzliche Arbeitslosigkeit, Scheidung oder eine unvorhergesehene, aber notwendige Anschaffung sind Ereignisse, die kurzfristig viel Geld fordern. So mancher überlegt sich, wo er sparen kann oder nimmt einen Kredit auf.

Oft fällt die Entscheidung auf die Kapitallebensversicherung, die einst für das Alter oder zur Absicherung der Angehörigen im Todesfall abgeschlossen wurde.

Allerdings ist die Kündigung einer Kapitallebensversicherung ein schlechtes Geschäft. Denn der Rückkaufwert ist meist sehr niedrig. Besonders die vorzeitige Kündigung eines Vertrags in den ersten Jahren nach Abschluss kann zu hohen Verlusten führen.

Eine Alternative zur Kündigung der Lebensversicherung ist der Verkauf an so genannte Policenhändler.

Diese kaufen Lebensversicherungen auf und zahlen meist mehr Geld als der Lebensversicherer im Stornofall auszahlen würde, in der Regel sind das 10 bis 30 Prozent mehr.

Das kaufende Unternehmen führt den Vertrag einfach weiter. Die versicherte Person bleibt der ursprüngliche Inhaber, die Beträge zahlt die Firma.

Eignet sich jede Police?

Nein, nicht jede Police wird angenommen. So gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Dies betrifft zum einen die Höhe des Rückkaufswertes. Je nach Unternehmen muss dieser 5.000 Euro bis 15.000 Euro betragen. Ein weiteres Kriterium ist eine überschaubare Restlaufzeit; diese sollte zwischen 10 und 25 Jahren liegen. Fondgebundene Lebensversicherungen und Direktversicherungen werden grundsätzlich vom Ankauf ausgeschlossen.

Wie läuft der Verkauf ab?

Sind alle Kriterien und Mindestvoraussetzungen erfüllt, werden dem Verkäufer die Vertragsunterlagen zur Vervollständigung übersandt. Danach wird der Versicherung der Verkauf mitgeteilt und durch diese die Rechte an der Police dem Käufer übertragen. Der Auszahlung des Kaufpreises steht dann nichts mehr im Weg.

Werden Steuern fällig?

Bei der Kündigung einer Lebensversicherung, die vor 2005 abgeschlossen wurde und noch keine 12 Jahre läuft, unterliegen die aufgelaufenen Zinsen der 25-prozentigen Abgeltungssteuersteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, so dass am Ende noch nicht einmal die bisher eingezahlten Beträge ausgezahlt werden. Konnten die Beiträge als Sonderausgaben bei der Steuer untergebracht werden, ist bei der Aufgabe eine Nachversteuerung fällig. Beim Verkauf entfällt die Besteuerung.

Unverbindliches Angebot zum Verkauf einer Lebensversicherung anfordern

Nachfolgend bieten wir Ihnen die Möglichkeit, sich ein kostenloses und unverbindliches Angebot zum Verkauf einer Lebensversicherung durch die Fidor AG ausarbeiten zu lassen, welche im Erfolgsfall auch die gesamte Abwicklung übernimmt: