Gebühren für Privatkredite zurückfordern
Sie haben eine Anschaffung mit einem Ratenkredit finanziert? Das Vertragsdatum ist nicht älter als starke drei Jahre? Dann dürfen Sie sich freuen, denn die Bearbeitungsgebühren, die Sie bei Ihrer Bank bezahlt haben, sind nicht rechtens.
25 Prozent unserer Besucher lasen diesen Ratgeber zum Thema Gebührenrückforderung im Herbst 2014. Das zeigt uns die Brisanz des Themas und wie viele Menschen davon betroffen waren.
Der BGH hatte die Urteile über die Unrechtmäßigkeit der Gebühren für Privatkredite schriftlich vorgelegt. Doch Betroffene mussten sich sputen, wenn sie Ihr Geld wiederhaben wollten.
Gebühren aus Verträgen, die im Dezember 2004 und tag-genau vor 10 Jahren abgeschlossen wurden, konnten zurückgefordert werden. Ebenso alle Gebühren aus Privatkreditverträgen zwischen 01.01.2005 und 31.12.2011. Für all diese Verträge endete allerdings die Widerrufsfrist am 31.12.2014.
Verträge ab dem 01.01.2012 beinhalten möglicherweise auch Gebühren, die Sie noch zurückfordern können. Für all diese Verträge gilt aber die Standard-Verjährung von drei Jahren (1). Diese Frist beginnt nach dem Ende des Jahres, in dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben (2).
Bearbeitungsgebühren gibt es schon seit geraumer Zeit nicht mehr, daran konnte auch der Kostendruck in der Niedrigzinsphase nichts ändern. Vergleichen Sie daher garaniert gebührenfreie und günstige Kredite mit unserer Eingabemaske:
Privatkredit
Welche Möglichkeiten hatten eilige Kunden?
Es gab ein kleines Problem bei der Rückforderung von zu Unrecht bezahlten Gebühren zwischen Ende 2004 und Ende 2011: Die Zeit drängte und viele Verbraucher waren betroffen. Daraus resultierte eine Flut von Mandaten für Fachanwälte, die kaum mehr abzuarbeiten war. Manche streckten schließlich die Waffen, wie bspw. die Kanzlei Bella & Ratzka aus der Lutherstadt Eisleben (3).
Wir sprachen damals mit dem Fachanwalt für Banken- und Kapitalrecht Axel Pabst über die Lage (4). Obwohl er noch Kapazitäten zu diesem Zeitpunkt hatte, sah natürlich auch er die starke Zunahme an Anfragen zu diesem Thema. Er gab uns Folgendes an die Hand:
- Schreiben Sie einen Brief an Ihre Bank und setzen Sie Ihr eine Frist von 14 Tagen zur Begleichung Ihrer Forderung. Dazu können Sie unsere Vorlage als PDF verwenden.
- Ermöglichen Sie der Bank in einem eigenen Schreiben alternativ auf die Einrede der Verjährung für ein halbes Jahr zu verzichten
Reagierte die Bank nicht umgehend:
- Sprechen Sie mit Ihrem Anwalt und bitten Sie ihn um Unterstützung.
Sie konnten auch ohne anwaltliche Hilfe einen Mahnbescheid gegen Ihre Bank beim zuständigen Gericht erwirken. Eine Aufstellung darüber, welches zentrale Mahngericht in welchem Bundesland zuständig ist, findet sich bei Wikipedia (5).
Die Anrufung einer Gütestelle findet Fachanwalt Pabst nicht unbedingt empfehlenswert, wie er in seinem Blogbeitrag schreibt (6).
Ein Ombudsmann hilft
Besonders hervorheben möchten wir die Möglichkeit, einen Ombudsmann in der Sache um eine Entscheidung zu bitten. Das geht recht schnell und unbürokratisch. Rufen Sie dazu beispielsweise den Bankenverband in Berlin an. Folgendes Video erklärt Ihnen den Ablauf einer solchen Schlichtung.
Bitte achten Sie unbedingt darauf, ob Ihre Bank Mitglied der Schlichtungsstelle ist. Ist das der Fall, ist die Entscheidung des Ombudsmannes für die Bank bindend. Langwierige Gerichtsverhandlungen müssen so nicht stattfinden.
Die folgende Liste gibt Ihnen einen Überblick über die Ombudsstellen und deren Zuständigkeiten
Institution | Zuständig für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten |
---|---|
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband deutscher Banken e.V. (BdB) www.bankenverband.de |
mit privaten Banken, die dem BdB angehören und sich dem hiesigen Verfahren angeschlossen haben |
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) www.bvr.de |
mit allen deutschen Genossenschaftsbanken, die Mitglied im BVR sind und sich dem Verfahren angeschlossen haben. |
Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband Öffentlicher Banken e.V. (VÖB) www.voeb.de |
mit den öffentlichen Kreditinstituten, die dem VÖB angehören und sich dem hiesigen Verfahren angeschlossen haben |
Kundenbeschwerdestelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV) www.dsgv.de |
mit Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe, die dem Schlichtungsverfahren des DSGV angeschlossen sind |
Kundenbeschwerdestelle beim Verband der Privaten Bausparkassen e.V. www.schlichtungsstelle-bausparen.de |
mit allen privaten Bausparkassen, die Mitglied des Verbandes sind |
Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Baden-Württemberg www.sv-bw.de |
mit den Mitgliedssparkassen des Verbandes |
Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband Hessen-Thüringen www.sparkassen-finanzgruppe-ht.de |
mit einer Sparkasse in Hessen oder Thüringen |
Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Niedersachen www.svn.de |
mit den Mitgliedssparkassen des Verbandes |
Kundenbeschwerdestelle bei dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband www.rsgv.de |
mit den Mitgliedssparkassen des Verbandes |
Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Westfalen-Lippe www.svwl.eu |
mit den Mitgliedssparkassen des Verbandes |
Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Rheinland-Pfalz www.sv-rlp.de |
mit rheinland-pfälzischen Sparkassen |
Schlichtungsstelle beim Sparkassenverband Saar www.svsaar.de |
mit Sparkassen im Saarland |
Schlichtungsstelle beim Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein www.sgvsh.de |
mit schleswig-holsteinischen Sparkassen |
Quelle: BaFin (7), Stand 20.06.2016
Verjährungsfrist für Rückforderung der Bearbeitungsgebühr bei Krediten auf zehn Jahre erweitert
Nach seinen Urteilen im Mai 2014 hat der BGH am 28. Oktober 2014 ein aufsehenerregendes Urteil gefällt: Die üblichen Verjährungsfrist von drei Jahren wurde für Bearbeitungsgebühren bei Privatkreditverträgen auf zehn Jahre erweitert.
Das bedeutet für Privatkunden, dass Ihre alten Kreditverträge, bares Geld bereithalten. Folgende Punkte müssen Sie dazu abprüfen:
Vertragsbestandteil | Rechtlicher Hinweis |
---|---|
Datum der Gebührenzahlung: | Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (BGB, § 195). Sie beginnt mit Anfang des Folgejahres, nach dem Jahr, in dem Sie den Vertrag unterzeichnet haben. |
Art der Gebühren: | Sie können die Gebühren nur dann zurückfordern, wenn sie fester Bestandteil des Vertrags waren, also zum Beispiel in den AGB verankert waren oder als Fixum direkt in die Berechnung mitaufgenommen wurden. |
Beendete Kreditverträge | Auch wenn Sie den Kredit bereits vollständig getilgt haben können Sie die zu Unrecht bezahlten Gebühren zurückverlangen. |
Keine Aussicht auf Erfolg: | Wenn Sie die Gebühren vor über 4 Jahren bezahlt haben, ist Ihr Anspruch verjährt. Wenn die Gebühren in einer getrennten Vereinbarung definiert wurden, haben Sie keine Chance. Denn dann wären Sie verhandelbar gewesen und sind damit von dem Rückanspruch ausgenommen. |
Wir möchten hier anmerken, dass der exakte Start-Zeitpunkt für die Berechnung der Verjährungsfristen nicht definiert wurde. Gilt zum Beispiel die Vertragsunterschrift, oder die erste Ratenzahlung? Es gibt noch weitere Ansätze, die Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen ausführlich beschreibt (8).
Hintergrund zur Entscheidung
Der BGH hat am 28. Oktober 2014 seine Urteile vom Mai desselben Jahres präzisiert. Im Mai wurde klargestellt, dass eine Bank keine Bearbeitungsgebühren für Privatkredite erheben darf. Die Beurteilung der Bonität eines Kunden durch eine SCHUFA-Abfrage beispielsweise stellt keine Dienstleistung für den Kunden dar.
Es ist vielmehr das ureigene Interesse der Bank, diese Abfrage zu stellen. Daher darf der Kunde nicht mit den Kosten belastet werden. Aus diesem Grund haben Privatkunden jetzt Anrecht auf Rückerstattung, was sich aus dem § 812, BGB ergibt (9):
Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet.
Nicht ganz klar war im Mai 2014 allerdings, wie der Aspekt der Verjährung zu bewerten ist. Diese Frage wurde im Oktober 2014 klargestellt (10):
Ausgehend hiervon sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 oder im Jahr 2004 vor mehr als 10 Jahren entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten – kenntnisunabhängigen – 10jährigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 4 BGB vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.
Die Banken waren bis dahin von der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren ausgegangen, wie sie im Paragraphen 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches verankert ist.
Verbraucherschützern schien das nicht rechtens zu sein, sie sahen eine 10-jährige Verjährungsfrist nach BGB § 199, Abs. 4 als gegeben an, da die Privatkunden keine Möglichkeit haben konnten, sich Rechtssicherheit innerhalb der Frist zu verschaffen.
Die Richter am obersten deutschen Gericht teilen diese Einschätzung. Sie argumentieren, dass die Rechtslage vor 2011 so komplex und undurchsichtig war, dass selbst Rechtsexperten unsicher waren. Einem Verbraucher sei es daher in keinem Fall zuzumuten gewesen, Klage einzureichen, um seine Ansprüche durchzusetzen.
Aus diesen besonderen Umständen verlängerten die Rechtshüter die Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Der BGH formuliert in der eben zitierten Presseerklärung diesen Zusammenhang folgendermaßen:
Ausnahmsweise kann aber die Rechtsunkenntnis des Gläubigers den Verjährungsbeginn hinausschieben, wenn eine unsichere und zweifelhafte Rechtslage vorliegt, die selbst ein rechtskundiger Dritter nicht in einem für die Klageerhebung ausreichenden Maße einzuschätzen vermag. […] In einem solchen Fall fehlt es an der Zumutbarkeit der Klageerhebung als übergreifender Voraussetzung für den Verjährungsbeginn.
Beispiele für erstattungsfähige Gebühren:
Sie haben den Vertrag vor deutlich weniger als 3 Jahren mit Ihrer Bank abgeschlossen. In diesem Fall sind alle Gebühren ohne Probleme einzufordern.
Sie haben den Vertrag etwas vor über 3 Jahren abgeschlossen, beispielsweise im Februar 2014. Die Verjährungsfrist beträgt drei volle Jahre ab dem Folgejahr. Sie startet daher am 01. Januar 2015 und endet am 31. Dezember 2017. Bis zu diesem letzten Termin können Sie noch erfolgreich die Kreditgebühren zurückverlangen.
Keine Erfolgsaussichten für eine Gebührenrückforderung
Haben Sie den Kredit im Dezember 2013 oder früher abgeschlossen haben Sie in aller Regel keine Chance mehr auf ein erfolgreiches Zurückfordern der Kreditgebühren. Der letzte Strohhalm könnte gegeben sein, wenn Sie der Kredit erst im Januar 2014 wirklich anlief.
Es ist eben Auslegungssache, ob der Kredit mit der Unterschrift zustande kommt, mit dem Ende der Widerspruchsfrist, der ersten Ratenauszahlung oder der ersten Tilgungsleistung.
Ein wesentlich älterer Kreditvertrag, beispielsweise aus 2009, hat ebenfalls nicht mehr angegriffen werden. Der Grund dafür ist, dass entweder der Vertragsschluss oder das Datum der Erkenntnis über die Unrechtmäßigkeit der Kreditgebühren zum Tragen kommt.
Für die Berechnung der Verjährung maßgeblich ist die früher endende Frist (BGB, §199). Daher reicht die 10-Jahresfrist für den Vertrag aus dem Jahre 2009 nicht bis ins Jahr 2019, sondern es beginnt ab dem 01.01.2012 die gesetzliche 3-Jahresfrist.
Für viele war damals Eile geboten.
Es gab einen Stolperstein in der Regelung, den die § 195 und §199, BGB bereithalten: Dort heißt es, dass
- die Verjährung drei Jahre beträgt (§ 195).
- Gezählt wird nach dem 31.12. des Jahres, in dem der Anspruch oder die Kenntnis über den Anspruch entstanden ist (§ 199, Abs. 1).
- Dazu kommt die schon erwähnte unsichere Rechtslage in den Jahren vor 2011.
Im Jahr 2011 wurden allerdings einige Urteile von Oberlandesgerichten gefällt, die die Bearbeitungsgebühr als rechtswidrig identifizierten. Das heißt, der Kunde hätte das wissen können und hätte dann drei Jahre Zeit gehabt, sich rechtlich gegen diese Gebühren zu wehren.
Diese Erkenntnis ist also im Jahre 2011 entstanden und es gilt darum für die Berechnung der Verjährung gemäß § 199 der 31.12.2011. Die Frist beträgt drei Jahre (§ 195), ergibt im Ergebnis als Ende der Frist den 31. Dezember 2014.
Privatpersonen konnten vor 2011 die Rechtslage nicht einschätzen. Daher hat der BGH von einer Ausnahmeregelung Gebrauch gemacht und die Frist auf bis zu 10 Jahre verlängert.
Man kann sich das so vorstellen, dass die Verjährungsfristen ab 2004 bis an das Jahr 2011 heranreichen, ab dann gelten aber die normale Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Das heißt, für alle Verträge, die ab 2011 geschlossen wurden, gelten drei Jahre Verjährungsfrist.
Fachmann im Interview
Eine einfache Rückforderung der Bearbeitungsgebühren ist in den Augen von Rechtsanwalt Axel Pabst aus Hofheim nicht ausreichend. Er meint dazu:
„Meiner Ansicht reicht es nicht aus, nur die Bearbeitungsgebühr samt Verzugszinsen zurückzubezahlen. Vielmehr müssen die Banken eine Neuberechnung des gesamten Kredits und der bereits geleisteten Rückzahlungen unter Außerachtlassung der Bearbeitungsgebühr vornehmen.“
Wie verhalten Sich Kunden am besten?
Wenn Sie einen Anspruch auf die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren aus einem Kreditvertrag haben, schreiben Sie Ihrer Bank selbst oder nutzen Sie unsere Briefvorlage. Schicken Sie das Schreiben per Einschreiben mit Empfangsbestätigung.
Lässt die Bank die Frist verstreichen, die Sie gesetzt haben (mind. 2 Wochen), sollten Sie entweder zum Anwalt gehen oder selbst ein Mahnverfahren einleiten. In beiden Fällen hat die Gegenseite dann die Kosten zu tragen, wenn Sie Ihr Recht zugesprochen bekommen.
Wenn Sie direkt zum Anwalt gehen, ohne mit der Bank im Vorfeld gesprochen zu haben, bleiben Sie in aller Regel auf den Kosten für Ihren Rechtsbeistand sitzen. Daher: So lange noch Zeit ist, sollten Sie unbedingt den ersten Schritt alleine machen und sehen, wie sich Ihre Bank verhält.
Es ist durchaus anzunehmen, dass Ihnen die Bank keine Steine in den Weg legt, sondern lieber – wenn auch zähneknirschend – die Gebühren zurückerstattet, bevor sich noch sinnlose Rechtstreitkosten aufhäufen.
Unser Ratgeber-Text aus dem Mai 2014
Am 13. Mai 2014 verkündete der BGH sein Urteil im Verfahren XI ZR 405/12: Die Klägerin hatte online einen Kreditvertrag über knapp 50.000,- € abgeschlossen, die damals fälligen 1.200,- € Bearbeitungsgebühr müssen von der Postbank zurückbezahlt werden.
Das sind gute Neuigkeiten für tausende von Bankkunden. Teilweise sehr hohe Gebühren sind zu Unrecht von den Banken und Sparkassen eingenommen worden. Wir haben für Sie die Mitteilung studiert und den Kern im Originaltext herausgezogen:
Den Kern der Sache sah der Bundesgerichtshof so (11):
„Beim Darlehensvertrag stellt der gemäß § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB vom Darlehensnehmer zu zahlende Zins den laufzeitabhängigen Preis für die Kapitalnutzung dar; aus Vorschriften des Gesetzes- und Verordnungsrechts – insbesondere soweit darin neben Zinsen von “Kosten” die Rede ist – ergibt sich nichts Abweichendes. Mit einem laufzeitunabhängigen Entgelt für die “Bearbeitung” eines Darlehens wird indes gerade nicht die Gewährung der Kapitalnutzungsmöglichkeit “bepreist”.
Das Bearbeitungsentgelt stellt sich auch nicht als Vergütung für eine sonstige, rechtlich selbständige, gesondert vergütungsfähige Leistung der Beklagten dar. Vielmehr werden damit lediglich Kosten für Tätigkeiten (wie etwa die Zurverfügungstellung der Darlehenssumme, die Bearbeitung des Darlehensantrages, die Prüfung der Kundenbonität, die Erfassung der Kundenwünsche und Kundendaten, die Führung der Vertragsgespräche oder die Abgabe des Darlehensangebotes) auf die Kunden der Beklagten abgewälzt, die die Beklagten im eigenen Interesse erbringen oder auf Grund bestehender eigener Rechtspflichten zu erbringen haben.“
Das BGB Urteil bedeutet im Klartext:
Den Zins, den ein Kunde auf einen Privatkredit zu zahlen hat, deckt nicht nur die Kosten für das Leihen des Geldes an sich, sondern auch alle damit verbundenen Kosten, die dem Kreditinstitut entstehen. Somit sind zusätzliche Gebühren, die die Administration eines Kreditvertrages abfangen sollen, nicht rechtens.
Wie komme ich an mein Geld?
Viele Verbraucher dürften sich über dieses Urteil gefreut und entsprechende Rückforderungen an Ihre Banken und Sparkassen gestellt haben. Wie geht man als Betroffener aber nun auf sein Kreditinstitut zu, wie fordert man sein Recht ganz pragmatisch ein?
Die Verbraucherzentrale NRW hat einen Musterbrief online gestellt, der kostenfrei heruntergeladen und verwendet werden darf. Da sich wohl bei jeder Bank und Sparkasse viele dieser und ähnlicher Schreiben einfinden dürften, ist es ratsam, sich zu beeilen. Frei nach dem Motto „First come – first serve“.
Vorteilhaft könnte später auch sein, wenn Sie belegen können, zu welchem Zeitpunkt Sie den Anspruch geltend gemacht haben. Lassen Sie sich den Empfang des Schreibens von Ihrem Kreditinstitut quittieren oder senden Sie es per Einschreiben und bewahren Sie den Beleg bei Ihren Unterlagen auf.
Wenn der Kredit aber schon abbezahlt ist?
Das spielt ebenfalls keine Rolle. Solange die Kreditaufnahme und damit die Fälligkeit der Gebühren noch innerhalb der Verjährungsfrist liegt, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung.
Fazit der Redaktion
Die Banken hatten sich mit den erhobenen Gebühren zu Unrecht bereichert. Besonders schlimm an der Sache: Die Gebühren richteten sich primär nach der Höhe des Kredites und nicht nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand.
Selbst wenn eine Bank die Auffassung vertritt, dass Zinsen nicht für alle Kosten aufkommen, so hätte sie spätestens bei dieser Überlegung einen anderen Weg einschlagen müssen.
Die Aufgaben, die die Mitarbeiter für den Kunden erledigen, sind bei großen Kreditsummen nicht wesentlich höher, als bei Kleinen. Eine fixe Gebühr je Kreditantrag wäre vielleicht noch nachvollziehbar gewesen, wenn sie sich in einem vernünftigen Rahmen bewegt.
1.200,-€ für einen online beantragten Kredit sprengte aber den Rahmen und deckte ein Geschäftsgebaren auf, dass nun richtiger Weise verboten wurde.
Wir hoffen, dass dieses Urteil Schule macht und Banken und Sparkassen ihre Preis-Leistungsverzeichnisse auf ähnlich unsaubere Strukturen hin untersuchen. Es dürfte sich für sie lohnen, wenn so weiteren Rechtsstreitigkeiten vorgebeugt werden kann, denn „ehrlich währt am längsten“, auch im Bankwesen.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 195 Regelmäßige Verjährungsfrist
(2) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 199 Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen
(3) Rechtsanwälte Bella & Ratzka – Keine Annahme von neuen Mandaten für Kreditbearbeitungsgebühren mit Verjährungseintritt Ende 2014 mehr
(4) Rechtsanwalt Axel Pabst – Fachanwalt für Versicherung und Vermögen
(5) Wikipedia.org – Liste der zentralen Mahngerichte der Bundesländer
(6) Der Pabstblog – Aufpassen: Verjährungsfalle Gütestelle?!
(7) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – Bei Finanzombudsstellen beschweren
(8) Rechtsanwalt Wolfgang Benedikt-Jansen – Verjährung Darlehensbearbeitungsgebühr
(9) Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz – Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 812 Herausgabeanspruch
(10) Bundesgerichtshof – Pressemitteilung über Verjährungsbeginn bei Gebühren für Verbraucherkredite
(11) Bundesgerichthof – Pressemitteilung des BGH über die Unwirksamkeit von Bearbeitungsentgelten bei Privatkrediten