Wie kündige ich meinen Bausparvertrag?
Es gibt Situationen im Leben, die dazu führen können, dass finanzielle Engpässe kurzfristig liquide Mittel aus einem laufenden Bausparvertrag notwendig machen, so dass eine Kündigung vor der Zuteilungsreife des Vertrages erforderlich wird.
Aus diesem Grund geben wir Ihnen nachfolgend einen Überlick darüber, was bei der Kündigung eines Bausparvertrages beachtet werden sollte und welche Konsequenzen etwa im Hinblick auf de Rückzahlung gewährter staatlicher Zuschüsse und Prämien daraus resultieren.
Kündigungsfrist in der Ansparphase
In der Ansparphase kann jeder Bausparvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist problemlos gekündigt werden. Die Kündigungsfrist variiert von Bausparkasse zu Bausparkasse und beträgt meistens sechs Monate. Eine vorherige Auszahlung ist meist mit einer Vorfälligkeitsentscheidung verbunden.
Zwar ist die Kündigung meistens problemlos, allerdings sollte nichts überstürzt werden. Denn kündigt man zum falschen Zeitpunkt, können enorme Einbußen entstehen. Es mag durchaus sein, dass die Kosten für einen Kredit unter dem Strich günstiger kommen als der Verlust der Zuschüsse.
Verlust des Anspruches auf Wohnungsbauprämie oder Vermögenswirksame Leistungen
Der Bausparer sollte sich erst vorrechnen lassen, was günstiger ist. Denn wenn schon über ein paar Jahre angespart wurde, kann dabei unter Umständen eine Menge Geld verloren gehen.
Neben dem Anspruch auf ein zinsgünstiges Darlehen geht auch der Anspruch auf sämtliche staatliche Förderungen (Wohnungsbauprämie und/oder Arbeitnehmer-Sparzulage für Vermögenswirksame Leistungen) verloren (1) (2). Auch die Abschlussgebühr für den Vertrag wurde in diesem Fall umsonst gezahlt.
Kündigung in der Darlehensphase
In der Darlehensphase kann der Bausparvertrag jederzeit gekündigt werden. Dann muss die ausstehende Summe allerdings sofort zurückgezahlt werden. Sieht man es ein wenig strenger, handelt es sich auch nicht um eine Kündigung, sondern um eine vorzeitige Rückzahlung.
Wann ist eine Kündigung sinnvoll und wann nicht?
Wer seinen Bausparvertrag kündigen möchte, sollte in der Ansparphase und vor allem vor Ablauf der Sperrfrist davon absehen, da die finanziellen Einbußen zu groß wären. Als Alternative sollte ein Annuitätendarlehen in Betracht gezogen werden, mit dem nach Ablauf der Zinsbindungsfrist das Bauspardarlehen abgelöst wird.
Die Bausparkassen bieten auch Alternativmöglichkeiten an, so dass der Vertrag nicht immer gleich gekündigt werden muss. So kann man den Vertrag ruhen lassen oder auch teilen.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – Ratgeber zum Thema Wohnungsbauprämie
(2) Kreditvergleich.net – Ratgeber zum Thema vermögenswirksame Leistungen