Arbeitnehmersparzulage
Um Arbeitnehmer bei ihrem Vermögensaufbau zu unterstützen, gibt es die staatliche Förderung der Arbeitnehmersparzulage. Einige Arbeitnehmer erhalten ebenso vom Arbeitgeber einen Zuschuss, die so genannten Vermögenswirksamen Leistungen.
Dieser Betrag kann von jedem Arbeitgeber selbst festgelegt werden. Er liegt zwischen 8 und 40 Euro im Monat und wird als Bruttolohn auf den regulären Arbeitslohn aufgeschlagen und muss mit versteuert werden.
Die Arbeitnehmersparzulage erhalten diejenigen Arbeitnehmer, die entweder einen geförderten Fondssparplan oder einen Bausparvertrag bei einer Bausparkasse abgeschlossen haben. Der Arbeitgeber erhält nach Vertragsabschluss die Information, wohin die Vermögenswirksamen Leistungen eingezahlt werden müssen.
Auch Arbeitnehmer, deren Arbeitgeber keine Vermögenswirksamen Leistungen zahlen, können von der Arbeitnehmersparzulage profitieren, sofern sie ebenfalls einen Vertrag abschließen und die Beiträge hierzu direkt vom Arbeitgeber gezahlt werden.
Voraussetzungen für Arbeitnehmersparzulage
Grundvoraussetzung für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist die Einhaltung der Einkommensgrenzen. So dürfen Singles pro Jahr nicht mehr als 17.900 Euro zu versteuerndes Einkommen aufweisen, für Ehepaare gilt die doppelte Grenze von 35.800 Euro. Weitere Voraussetzung ist eine Mindestvertragslaufzeit von 7 Jahren.
Formen der Arbeitnehmersparzulage | ||
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Bausparen | Fondssparplan | |
Einkommensgrenzen | 17.900 Euro bzw. 35.800 Euro |
20.000 Euro bzw. 40.000 Euro |
Geförderte Sparleistund p.a. | 470 Euro | 400 Euro |
Höhe der Förderung | 9 Prozent | 20 Prozent |
Max. staatlicher Zuschuss p.a. | 43 Euro | 80 Euro |
Für eine Förderung durch die Arbeitnehmersparzulage steht neben dem Bausparvertrag auch der Sparvertrag in Aktienfonds zur Verfügung. Dies muss jedoch ein reiner Aktienfonds sein, der mitunter hohe Kursschwankungen aufweisen kann. Aufgrund der relativ langen Laufzeit von sieben Jahren können diese aber in der Regel wieder ausgeglichen werden.
Welcher Aktienfonds gewählt wird, ist hierbei gleich. Der Kunde selbst hat die Wahl zwischen deutschen, europäischen oder internationalen Aktienfonds. Bei einem Fondssparplan werden jährlich Einzahlungen in Höhe von 400 Euro gefördert, diese sogar mit 20 Prozent.
Die Entscheidung, welcher Vertrag abgeschlossen wird, muss anhand der persönlichen Risikobereitschaft des Kunden getroffen werden. Sicherheitsbewusste Kunden, die bei ihrer Geldanlage kein Risiko eingehen möchten, sollten den Abschluss des Bausparvertrages wählen.
Für Menschen, die monatlich etwas mehr sparen möchten ist es auch möglich, beide Fördertöpfe zu nutzen und sowohl einen Bausparvertrag wie auch einen Aktiensparvertrag abzuschließen. Für den Bezug der Arbeitnehmersparzulage ist es jedoch wichtig, das beide Verträge direkt vom Arbeitgeber bespart werden.
Arbeitnehmersparzulage beantragen
Die Arbeitnehmersparzulage muss vom Kunden selbst jedes Jahr neu beantragt werden, und zwar über die Einkommenssteuererklärung. Hierzu sendet das Vertragsunternehmen am Anfang jedes Jahres eine Bescheinigung über die Höhe der eingezahlten Vermögenswirksamen Leistungen an den Kunden (1).
Diese muss der Steuererklärung beigelegt werden. Sofern die Einkommensgrenzen nicht überschritten worden, wird die Arbeitnehmersparzulage vorgemerkt. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach Ablauf der sieben Jahre, und zwar direkt auf den abgeschlossenen Vertrag.
Quellen und weiterführende Informationen
(1) Kreditvergleich.net – Ratgeber über vermögenswirksame Leistungen