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Kredit-News im März 2026: Bonitätstransparenz, Eigenheim statt Aktie und E-Autoförderung 2026

Beitragsbild Kreditnews Maerz 2026
© Lukas-Moos/stock.adobe.com

Manchmal verändert sich in kurzer Zeit erstaunlich viel. Die SCHUFA lüftet ihr wohl gehütetes Geheimnis – und wer bisher nicht wusste, warum seine Bonität so ist wie sie ist, bekommt ab dem 17. März endlich eine Antwort. Gleichzeitig rechnet eine neue Studie mit einem hartnäckigen Mythos ab: Aktien schlagen Immobilien? Nicht unbedingt. Wer früh kauft, spart nicht nur Miete – sondern baut still und leise mehr Vermögen auf als die meisten Börsenenthusiasten. Und dann wäre da noch das Comeback der E-Auto-Prämie: bis zu 6.000 Euro, sozial gestaffelt, rückwirkend gültig – und Gerüchte über ein EU-Veto? Unbegründet. Kurz gesagt: Der März 2026 hat einiges zu bieten. Lesen Sie selbst.


SCHUFA beendet die Blackbox: Neues transparentes Scoring ab 17. März 2026

Wichtigste Details
  • Ab dem 17. März 2026 ist der neue SCHUFA-Score im SCHUFA-Account kostenlos einsehbar – und ersetzt den bisherigen Basisscore sowie die sechs bestehenden Branchen Scores
  • Der neue Score basiert auf nur noch zwölf Kriterien, die Verbraucher ohne statistische Fachkenntnisse selbst nachrechnen können
  • Die Punkteskala reicht von 100 bis 999 – für den Zugang ist eine einmalige Registrierung sowie Identifizierung über den elektronischen Personalausweis (eID) erforderlich; die Freischaltung erfolgt schrittweise über eine Warteliste

Die SCHUFA vollzieht mit dem 17. März 2026 einen der größten Einschnitte ihrer Geschichte: Das jahrzehntelang als „Blackbox“ kritisierte Scoring-System wird abgelöst – über 250 bisher geheime Variablen weichen zwölf klar benannten Kriterien. Damit reagiert die Auskunftei auf massiven regulatorischen Druck und anhaltende Forderungen von Verbraucherschützern, ausgelöst auch durch ein Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs aus Dezember 2023.

Das Versprechen der SCHUFA: Laien können künftig ohne großen Aufwand nachvollziehen, wie ihre Bonitätsbewertung zustande kommt – jedes Kriterium erhält Punkte, die einfach zusammengerechnet werden können. Zudem können Verbraucher fehlerhafte oder veraltete Daten direkt über den Account zur Korrektur einreichen.

Für stark regulierte Sektoren wie Banken gilt jedoch eine Übergangsfrist: Die alten Branchen Scores werden parallel bis Ende 2028 weiter geliefert, um die Einhaltung bankaufsichtlicher Anforderungen zu gewährleisten. Für Verbraucher bedeutet das in der Praxis eine Phase, in der beide Score-Modelle gleichzeitig im Markt existieren können.

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Eigenheim schlägt Aktie: Warum selbst genutztes Wohneigentum die Altersvorsorge der Wahl ist

Wichtigste Details
  • Selbstgenutztes Wohneigentum erzielt nach Kosten eine effektive Rendite von rund 5 Prozent – und ist steuerfrei, während die Aktienrendite durch Steuern und notwendige Umschichtungen kurz vor Renteneintritt auf unter 4 Prozent sinkt.
  • Wohneigentümer besitzen am Vorabend des Ruhestandes empirisch meist ein höheres Vermögen als vergleichbare Mieterhaushalte – weil Tilgungen als „Zwangssparen“ wirken, das Mieter in der Praxis selten selbstständig erbringen.
  • Der Verband der Privaten Bausparkassen fordert die Bundesregierung auf, bei der Reform der Riester-Rente und der Frühstart-Rente die Wohneigentumsbildung stärker zu berücksichtigen.

Eine neue Studie der empirica im Auftrag des Verbands der Privaten Bausparkassen kommt zu einem klaren Ergebnis: Selbstgenutztes Wohneigentum ist eine stabile, renditestarke und steuerlich vorteilhafte Säule der Altersvorsorge. Im Direktvergleich mit kapitalmarktbasierten Anlageformen schneidet das Eigenheim in vielen Szenarien besser ab.

Der entscheidende Vorteil liegt im Steuerrecht: Während Aktionäre Veräußerungsgewinne versteuern und ihr Portfolio kurz vor dem Renteneintritt in sichere Anlagen umschichten müssen, erhalten Selbstnutzer ihre Rendite in Form ersparter Mietzahlungen vollständig steuerfrei.

Ein weiterer Befund der Studie betrifft das Sparverhalten: Mieter sind bei den Wohnkosten nur kurze Zeit im Vorteil gegenüber Eigentümern – erst recht bei schnell steigenden Mieten. Die theoretisch mögliche Zusatzersparnis erbringt die Masse der Mieterhaushalte in der Praxis jedoch nicht. Als optimale Strategie empfiehlt Studienautor Dr. Reiner Braun die Kombination aus Eigenheim und Aktien: Je früher der Immobilienkauf gelingt, desto mehr Zeit bleibt in der zweiten Lebenshälfte, zusätzlich Kapitalmarktrenditen aufzubauen.

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E-Auto-Förderung 2026: Bis zu 6.000 Euro Prämie – und kein Risiko durch Brüssel

Wichtigste Details
  • Das neue staatliche Förderprogramm gilt rückwirkend für alle Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2026 und kann voraussichtlich ab Mai 2026 online beantragt werden – mit einem Gesamtvolumen von 3 Milliarden Euro für rund 800.000 Fahrzeuge.
  • Die Prämie ist sozial gestaffelt: Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine Elektroautos (BEV) und 1.500 Euro für förderfähige Plug-in-Hybride – ergänzt durch Einkommens- und Kinderzuschläge von bis zu weiteren 3.000 Euro, maximal also 6.000 Euro.
  • Meldungen, wonach der EU-„Industrial Accelerator Act“ die Förderung gefährde, weist das Bundesumweltministerium zurück: Es liegt noch kein konkreter EU-Vorschlag vor, das deutsche Förderprogramm wird auf Basis der aktuellen Rechtslage unverändert umgesetzt.

Die Bundesregierung hat die E-Auto-Förderung neu aufgelegt – diesmal mit klarem sozialem Fokus. Anspruchsberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von bis zu 80.000 Euro, bei zwei Kindern bis zu 90.000 Euro. Förderfähig sind rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Plug-in-Hybride, die entweder maximal 60 g CO₂/km ausstoßen oder mindestens 80 km elektrische Reichweite erreichen. Gebrauchtwagen und Erstzulassungen außerhalb Deutschlands sind ausgeschlossen. Eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten ist Pflicht.

Für die Antragstellung werden Kauf- oder Leasingvertrag, Fahrzeugschein und relevante Steuerbescheide benötigt. Die Prämie reduziert zudem direkt den Kreditbedarf bei einer Finanzierung – wer 6.000 Euro Förderung erhält, spart diesen Betrag 1:1 vom aufzunehmenden Darlehen.

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Weiterführende Informationen:

schufa.de - Neuer SCHUFA-Score am 17. März: Das müssen Sie jetzt wissen

bausparkassen.de - Selbstgenutztes Wohneigentum: Rendite wettbewerbsfähig und mit „emotionaler“ Zusatzrendite

bundesumweltministerium.de - E-Auto-Förderung wird nicht von EU-Vorschlag beeinflusst

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