BGH: Kündigung von Bausparverträgen durch die Institute rechtens

Seit Jahren schwelte der Rechtsstreit zwischen Verbrauchern, Verbraucherschutzverbänden und den Bausparkassen. Letztere hatten in der Vergangenheit immer wieder Altverträge gekündigt, da diese für das Guthaben mit Konditionen verzinst waren, die eine Refinanzierung durch die Darlehensvergabe unmöglich machten.
Grund dafür sind die wesentlich günstigeren Kreditkonditionen, wie sie bei jedem Kreditgeber zu bekommen sind. Ein Bauspardarlehen, so wie es vor einigen Jahren im Vertrag festgeschrieben wurde, ruft heute keiner mehr ab.








