Neue Vorgaben zur Vergabe von Immobilienkrediten
Die Bundesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf, nämlich das Gesetz zur Ergänzung des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts im Bereich der Maßnahmen bei Gefahren für die Stabilität des Finanzsystems und zur Änderung der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz), auf den Weg gebracht (1).
Das Gesetz sieht zum einen zahlreiche Neuerungen bei der Vergabe für Immobilienkredite vor. Zum anderen soll die vor einem Jahr in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie etwas entschärft werden. Welche Neuigkeiten bringt die Gesetzesänderung im Einzelnen? Warum ist sie notwendig?