Rechtzeitig Sondertilgungen nutzen – Stichtag 31.12.
Viele Immobilienerwerber haben im Rahmen ihrer Baufinanzierung eine Klausel vereinbart, die ihnen einmal im Jahr eine Sondertilgung ermöglicht, ohne, dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt.
Möglichkeiten für Sondertilgungen bieten sich häufig durch Gehaltssonderzahlungen oder auslaufende Sparverträge. Wer bislang für das Jahr 2016 seine Option auf Sondertilgung noch nicht genutzt hat, sollte jetzt aktiv werden. Der Betrag kann nicht auf das kommende Jahr übertragen werden. …weiterlesen