Kein Kontoentgelt bei Bausparvertrag
Die BHW Bausparkasse verlangte in der Sparphase ein Jahresentgelt von zwölf Euro pro Konto. Laut dem Oberlandesgericht (OLG) Celle sei ein Jahresentgelt mit den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar (Urteil des OLG Celle vom 17.11.2021, Az. 2 U 1/19). Die Revision wird bald vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft werden.
Der Sachverhalt
Die BHW hatte für jedes Bausparkonto ein Jahresentgelt von zwölf Euro berechnet. Als Begründung führte sie an, dass sie das Bausparkollektiv steuern und die einzelnen Bausparverträge laufend bewerten müsse, um Kunden den Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen zu verschaffen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht das anders und klagte gegen die Entgelte. In erster Instanz vor dem Landesgericht (LG) Hannover bekamen die Verbraucherschützer Recht zugesprochen.
Urteil des OLG
Das OLG Celle schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer und des LG Hannovers an, dass Jahresentgelte die Bausparer unangemessen benachteiligen würden und unzulässig seien.
Zur Begründung führte das Gericht an, dass ein Entgelt für die Kontoverwaltung in der Sparphase dem gesetzlichen Leitbild eines Bausparvertrages widerspreche. Denn in der Ansparphase sei der Bausparkunde der Darlehensgeber und schulde daher nach der gesetzlichen Regelung kein Entgelt für die Hingabe des Darlehens.
Weiter führte das Gericht aus, dass die Bausparkasse die Bausparkonten im eigenen Interesse verwalte. Die Kunden wiederum erhielten durch die Verwaltungstätigkeiten nur das, was sie entsprechend ihres Vertrages und den gesetzlichen Regelungen sowieso erwarten durften, allerdings keinen besonderen Vorteil.
Auch das Bausparkollektiv habe durch das Jahresentgelt keinen Vorteil. Das Geld zähle nicht in die Zuteilungsmasse, sondern stelle eine Ertragsposition dar, die das Jahresergebnis der Bausparkasse wachsen lässt.
Folgen
Das Gerichtsurteil ist insofern von Bedeutung, da erstmalig ein Oberlandesgericht Kontoentgelte in der Sparphase eines Bausparvertrages generell für unwirksam erklärt hat und nicht nur deren nachträgliche Einführung.
Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das OLG Celle ließ die Revision beim BGH zu. Bleibt das Urteil bestehen, wird es Signalwirkung auf die gesamte Branche entfalten, da bisher viele Bausparkassen bis zur Zuteilung des Bausparvertrags jedes Jahr Kontogebühren, Jahresentgelte oder sogenannte Servicepauschalen berechnen.
Quelle
- Verbraucherzentrale Bundesverband – Gericht kippt Kontoentgelt bei Bausparverträgen