Widerrufsbelehrungen für Verbraucherdarlehen noch nicht vom Tisch
In einem Urteil vom 12.7.2016 (XI ZR 564/15) hat sich der 11. Zivilsenat des BGH einmal mehr mit dem Thema Widerrufsbelehrung bei Verbraucherdarlehen beschäftigt.
Das Darlehen datierte aus dem April 2008. Es ging um eine Summe in Höhe von 50.000 Euro, besichert durch Grundpfandrechte. Die Beklagte Bank hatte ihre Kunden über das Widerrufsrecht belehrt. Doch die Art der Belehrung ist Grund für den juristischen Angriff.
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