EU-Baukreditrichtlinie tritt zum 21. März 2016 in Kraft
Der März bringt für die Verbraucher in Deutschland einige neue gesetzliche Regelungen. Eine davon ist die Umsetzung der EU-Richtlinie zu Baufinanzierungen. Theoretisch bedeutet diese Umsetzung, dass Baufinanzierer ihren Beratungsprozess anpassen müssen.
Banken und Sparkassen haben jedoch in der Vergangenheit im Zusammenhang mit Wertpapierberatungsprozessen elegant bewiesen, dass zwischen Theorie und Praxis immer noch der Vertrieb steht. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung bei Baufinanzierungen besser funktioniert.
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