Kunden können Gebühren von der Targobank zurückfordern
Anders als geplant wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 22. November 2016 nicht mit der Frage beschäftigen, ob der „Individualbeitrag“ für bestimmte Kredite der Targobank zulässig ist oder nicht. (Az. XI ZR 450/15)
Die Targobank zog kurz vor dem Verhandlungstermin ihre Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach zurück. Das Gericht verurteile die Bank zur Rückzahlung eines sogenannten „Individualbeitrags“. Das Urteil ist somit rechtskräftig, der Verbraucher erhält sein Geld zurück.
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