BGH kassiert Gebühren für Bausparverträge
Das Landgericht Karlsruhe hatte am 06.12.2013 gegen eine Verbraucherzentrale geurteilt, die ihrerseits beklagt hatte, dass eine Bausparkasse Kontogebühren erhebt (Az. 10 O 36/13). Die Verbraucherschützer argumentierten hauptsächlich in Richtung Kontoführungsgebühren für Darlehenskonten, die 2011 höchstrichterlich verboten wurden (1).
In der Berufung vor dem OLG Karlsruhe scheiterten die Kläger am 16. Juni 2015 ebenfalls (2). Damit wollen sich die streitbaren Verbraucherschützer nicht zufriedengeben und zogen nach Karlsruhe vor den Bundesgerichtshof, wo die Richter heute das alles entscheidende Urteil sprachen.