BGH zu Formvorschriften bei Widerrufsbelehrungen – Sparkassen gewinnen
Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen wurden bislang von der Justiz im Sinne der Darlehensnehmer wohlwollend geprüft. Die Folge waren eine Lawine von Rückabwicklungen, welche über die Banken hereinbrach und eine Gesetzesänderung durch die Hintertür.
Noch ist es möglich, selbst voll getilgte Darlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen mit lebenslangem Widerspruchsrecht im Nachhinein rückabzuwickeln. Was ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. was haben die Banken falsch gemacht. Zwei dieser Aspekte hat der BGH nun definiert.
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