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BGH zu Formvorschriften bei Widerrufsbelehrungen – Sparkassen gewinnen

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Hölzerner Gerichtshammer auf kleinem Holzpodest
© Fotolia – J. M.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei Darlehensverträgen wurden bislang von der Justiz im Sinne der Darlehensnehmer wohlwollend geprüft. Die Folge waren eine Lawine von Rückabwicklungen, welche über die Banken hereinbrach und eine Gesetzesänderung durch die Hintertür.

Noch ist es möglich, selbst voll getilgte Darlehen aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen mit lebenslangem Widerspruchsrecht im Nachhinein rückabzuwickeln. Was ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung bzw. was haben die Banken falsch gemacht. Zwei dieser Aspekte hat der BGH nun definiert.
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Bricht „Allianz-Recht“ das EU-Recht?

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Junge Anwältin im Vordergrund und drei Personen im Hintergrund
© Fotolia – sepy

Statt einen Kredit aufzunehmen, greifen viele zur Lebensversicherung. Sie kann beliehen, verkauft oder auch storniert werden. Relativ neu ist die Lebensversicherung zu widerrufen. Das geht recht einfach und wird durch ein BGH Urteil gestützt.

Der größte Versicherer der Welt, die Münchener Allianz, hat zwar keine eigenen Gesetze, er ist aber groß genug, um sich mit der EU anzulegen. Hintergrund ist die Auslegung der Rechtsprechung zum Thema Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungen. Betroffen sind Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007.
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