Starke Anreize für Wohnungsbau
Wer in eine neue Mietwohnung investiert, wird vom Staat in den Jahren 2016, 2017 und 2018 massiv honoriert. Bis zu 35 Prozent der Erstellungskosten, ohne Grundstücksanteil und Außenanlagen, sind in den ersten drei Jahren steuerlich abzugsfähig.
In den Jahren 2016 und 2017 können erstmals jeweils zehn Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Im Jahr 2018 erkennt der Fiskus noch neun Prozent an. Addiert man dazu die reguläre Abschreibung, addiert sich dies auf 35 Prozent.
…weiterlesen