Neue Regeln zur Maklerprovision bei Immobilienkauf ab 23. Dezember

Wenn eine Wohnung oder ein Haus gekauft wird, fällt in der Regel eine Maklerprovision an. Die Höhe entspricht einem bestimmten prozentualen Anteil des Kaufpreises und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bisher galt noch vielerorts, dass der Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten übernehmen muss, wenn der Makler nur vom ihm bestellt wurde – Stichwort Bestellerprinzip. Da die Maklerkosten zusätzlich zum Kaufpreis eine große Summe ausmachen können, stellen sie oft eine finanzielle Hürde beim Immobilienkauf dar. Die bisherige Regel tritt daher mit dem 22. Dezember 2020 außer Kraft. Ab dem 23. Dezember gilt stattdessen, dass die vom Käufer zu zahlenden Kosten bundesweit nur noch maximal 50 Prozent der gesamten Maklerprovision betragen dürfen.