Sachsen-Anhalt: Rückwirkende Kanalanschlussgebühren rechtskräftig
Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt in Dessau hat entschieden. Die rückwirkende Gebührenerhebung für Kanalanschlussgebühren aus den frühen 90er Jahren in Sachsen-Anhalt sind rechtskräftig.
Für die Immobilienbesitzer in Sachsen-Anhalt heißt es jetzt: „Zur Kasse, bitte“. Bis zu 10.000 Euro je Einzelfall werden fällig. Die Partei DIE LINKE steigt wohl aus dem Rechtstreit aus, der Verband Haus & Grund klagt in Kooperation mit Bürgerinitiativen weiter.