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Sachsen-Anhalt: Rückwirkende Kanalanschlussgebühren rechtskräftig

Inhaltsverzeichnis

Wasseranschlüsse und Schläuche im Vordergrund, im Hintergrund zwei Kanalarbeiter
© Huntstock / DisabilityImages / Thinkstock

Das Landesverfassungsgericht von Sachsen-Anhalt in Dessau hat entschieden. Die rückwirkende Gebührenerhebung für Kanalanschlussgebühren aus den frühen 90er Jahren in Sachsen-Anhalt sind rechtskräftig.

Für die Immobilienbesitzer in Sachsen-Anhalt heißt es jetzt: „Zur Kasse, bitte“. Bis zu 10.000 Euro je Einzelfall werden fällig. Die Partei DIE LINKE steigt wohl aus dem Rechtstreit aus, der Verband Haus & Grund klagt in Kooperation mit Bürgerinitiativen weiter.

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