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Neue Regeln zur Maklerprovision bei Immobilienkauf ab 23. Dezember

Ab Dezember 2000 gelten neue Regeln für die Maklergebühr bei Immobilienkauf
© leszekglasner/ stock.adobe.com

Wenn eine Wohnung oder ein Haus gekauft wird, fällt in der Regel eine Maklerprovision an. Die Höhe entspricht einem bestimmten prozentualen Anteil des Kaufpreises und ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bisher galt noch vielerorts, dass der Käufer vollständig oder zum überwiegenden Teil die Maklerkosten übernehmen muss, wenn der Makler nur vom ihm bestellt wurde – Stichwort Bestellerprinzip. Da die Maklerkosten zusätzlich zum Kaufpreis eine große Summe ausmachen können, stellen sie oft eine finanzielle Hürde beim Immobilienkauf dar. Die bisherige Regel tritt daher mit dem 22. Dezember 2020 außer Kraft. Ab dem 23. Dezember gilt stattdessen, dass die vom Käufer zu zahlenden Kosten bundesweit nur noch maximal 50 Prozent der gesamten Maklerprovision betragen dürfen.

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Günstige Bauzinsen bedeuten nicht immer günstige Baufinanzierung

Bauzinsen sind aktuell so günstig wie nie - das bezieht sich nicht automatisch auf die individuelle Baufinanzierung
© Noppawan Laisuan/ iStock/Getty Images

Im Januar 2019 lag der über alle Zinsbindungsfristen und Beleihungsausläufe gemittelte Zinssatz für Baugeld auf Kreditvergleich.net bei 2,15 Prozent. Dass die Bauzinsen seitdem weiter stark gefallen sind, belegen die Zahlen vom August 2019. Am 19.08.2019 lag der gleiche Wert bei nur noch 1,26 Prozent. Das bedeutet ein Minus von mehr als 40 Prozent gegenüber dem 01.01.2019. Doch können sich Verbraucher darüber immer freuen?

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