Das EZB-Projekt AnaCredit – Wird die EZB zur Kreditdaten-Krake?
Das Kreditwesengesetz (KWG) verlangt von den deutschen Banken, dass sie die Volumina der ausgereichten Kredite an die Bundesbank melden. Grund ist, dass das KWG vorschreibt, bis zu welcher Höhe im Verhältnis zum haftenden Eigenkapital eine Bank Darlehen vergeben darf.
Diese Meldung erfolgt anonym, die Kreditnehmer werden nicht namentlich benannt. Der Name eines Kreditnehmers hat auch wenig mit Relation zwischen Kredit und dem haftenden Eigenkapital eines Kreditinstitutes zu tun. Die EZB hat nun neue Pläne. Die Überwachung der Kreditvergabe soll ab 2017 deutlich umfangreicher werden.
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