BGH kippt Darlehensgebühren in Bausparverträgen
Wende im Streit um die Darlehensgebühr in Bausparverträgen. Nachdem das LG Heilbronn und das OLG Stuttgart im vergangenen Jahr die Gebühr für zulässig erklärten, gab der Bundesgerichtshof (BGH) nun der Klage der Verbraucherzentrale NRW statt. (Az. XI ZR 552/15)
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte die Bausparkasse Schwäbisch Hall verklagt, da diese eine Gebühr für die Auszahlung des Darlehens in Höhe von zwei Prozent der Darlehenssumme erhebt – zusätzlich zu den Zinskosten.
…weiterlesen