Protokollierungspflicht bei Baufinanzierung verschärft
Anbieter von Baufinanzierungen, gleich ob Bank, Versicherung, Bausparkasse oder Vermittler, müssen seit dem 21. März 2016 ein detailliertes Beratungsprotokoll führen. In 15 Punkte gegliedert, enthält es alle wichtigen Angaben zur Finanzierung und zur persönlichen Situation des Kreditnehmers enthält.
Denn trotz der immer wiederkehrenden Empfehlung, die niedrigen Zinsen für eine höhere Tilgungsleistung zu nutzen, greifen viele Erwerber immer noch auf eine anfängliche Tilgung von einem Prozent zurück.
…weiterlesen