Verwaltungsgericht hebt Berliner Ferienwohnungsbeschluss teilweise auf
Der Beschluss des Berliner Senats, ab April die Wohnraumzweckentfremdung durch das komplette Verbot der Vermietung von Ferienwohnungen einzudämmen, stieß weitläufig auf Kopfschütteln. Geradezu amüsiert war die Bevölkerung, als sie hörte, dass eine 16-köpfige SoKo der Polizei die Stadt nach verbotenerweise an Touristen vermietete Wohnungen durchforsten solle.
Berlin ist eine Metropole und ein Magnet. Zum Jahreswechsel 2014 / 2015 wurden über eine Million Touristen gezählt. Der Ferienwohnungsbeschluss hat bislang noch nicht zu einer Entspannung des Mietwohnungsmarktes geführt.
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