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Bricht „Allianz-Recht“ das EU-Recht?

Inhaltsverzeichnis

Junge Anwältin im Vordergrund und drei Personen im Hintergrund
© Fotolia – sepy

Statt einen Kredit aufzunehmen, greifen viele zur Lebensversicherung. Sie kann beliehen, verkauft oder auch storniert werden. Relativ neu ist die Lebensversicherung zu widerrufen. Das geht recht einfach und wird durch ein BGH Urteil gestützt.

Der größte Versicherer der Welt, die Münchener Allianz, hat zwar keine eigenen Gesetze, er ist aber groß genug, um sich mit der EU anzulegen. Hintergrund ist die Auslegung der Rechtsprechung zum Thema Widerrufsbelehrung bei Lebensversicherungen. Betroffen sind Verträge aus den Jahren 1994 bis 2007.
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