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Liquiditätshilfen für Unternehmen in der Coronakrise

Was als vermeintliche neue Grippe im fernen China begann, legte ein viertel Jahr später große Teile der Weltwirtschaft lahm und hatte die Rezession zur Folge. Börsen befinden sich auf allen Kontinenten auf einer Talfahrt. Aus einer Lungenkrankheit wuchs eine weltweite Wirtschaftskrise heran. Nach der ersten Lockdown-Phase im Frühjahr 2020 folgte der Lockdown light ab Herbst. Unternehmen, von großen Firmen bis zu Solo-Selbstständigen, stellen sich die Frage, wie Dienstausfälle kompensiert werden können. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen die Bundesrepublik Deutschland zum wirtschaftlichen Schutz gegen das Coronavirus ergreift und wie Sie für Ihr Unternehmen finanzielle Hilfe erhalten können.

Wichtige Informationen

  • Steuererleichterungen für Unternehmen sind über die Finanzämter und Kredithilfen der KfW über Ihre Hausbank beantragbar.
  • Maßnahmen zur Steuererleichterung werden zum Teil von den Bundesländern individuell entschieden und sind über das jeweilige Finanzamt zu beantragen.
  • Neben dem Bund sorgen auch die Länder für Finanzhilfen.
  • Auch Solo-Selbstständige und Freiberufler haben Anspruch auf bestimmte Mittel.
  • Regelungen für Kurzarbeitergeld wurden deutlich vereinfacht und später verlängert.
  • Seit dem 10. Juli 2020 stehen Überbrückungshilfen von Bund und Ländern in einem Gesamtvolumen von knapp 25 Milliarden Euro für KMU, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen bereit, um Umsatzrückgänge abzumildern. Eine zweite Phase gilt für Überbrückungshilfen von September bis Dezember 2020 (Antragsbeginn: 21. Oktober 2020).

Inhaltsverzeichnis

Finanzhilfen von Bund und Ländern

Am 15. März 2020 stellten Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmeier (CDU) den „Schutzschild“ vor. Im Vorfeld war bereits die Rede davon, dass der Bund in dieser Situation „nicht kleckern, sondern klotzen“ müsse und die finanziellen Mittel vorhanden seien.

Was darunter zu verstehen ist, erläuterten die beiden Minister. Zunächst waren Gelder in Höhe von 500 Milliarden Euro geplant, die aber bei Bedarf unbegrenzt nach oben ausgeweitet werden können. Mittlerweile wurde der Schutzschild schon auf 600 Milliarden Euro angehoben (16).

Der Schutzschild umfasst vier Positionen (8):

  • Flexiblere Handhabung des Kurzarbeitergeldes, Zahlung auch für Leiharbeiter. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit.
  • Steuer- und ähnliche Stundungen werden erleichtert. Keine Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31.12.2020. Voraussetzungen sind coronabedingte Geschäftseinbußen.
  • Liquiditätshilfen für Unternehmen, deren rückläufige Umsätze aufgrund der Pandemie zu einer Schieflage bei der Liquidität führen. Für diese Gelder gibt es in der Summe keine Obergrenze.
  • Stärkung europäischer Aktivitäten zur Bekämpfung möglicher konjunktureller Einbrüche.
Wichtige Informationen

Der Corona-Schutzschild des Bundes ist als Ergänzung der bereits bestehenden Länderprogramme vorgesehen, in einigen Bundesländern kann die Soforthilfe vom Bund auch parallel zum Länderprogramm beantragt werden. Unterstützt werden betroffene kleine Unternehmen einschließlich Unternehmen mit landwirtschaftlicher Urproduktion, Solo-Selbständige und Angehörige der Freien Berufe.

Die Einmalzahlungen sind rückerstattungsfrei und gestalten sich in folgender Höhe:

  • 9.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente), bzw.
  • 15.000 Euro für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

Die Antragstellung war bis 31.05.2020 möglich.

Bis zum 23. März 2020 erarbeitete das Bundeskabinett ein Hilfspaket sowie einen Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung in Höhe von rund 156 Milliarden Euro, den „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ (WSF). Der Fonds wird also mit 600 Milliarden Euro ausgestattet, wovon 400 Euro auf Kreditgarantien entfallen, damit Unternehmen in der Krise weiterhin Zugang zu Kapital bekommen. Maximal 100 Milliarden Euro könnten an Unternehmen direkt gezahlt werden und die verbleibenden 100 Milliarden Euro sollen als Kredite bereitgestellt werden. (14) Der Bundestag hat dem geplanten Nachtragshaushalt am 25. März 2020 zugestimmt. Er soll komplett über neue Schulden finanziert werden, ein Bezug aus den Rücklagen des Bundes sei nicht möglich. Aus diesem Grund muss von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse abgewichen werden, um die gewaltige Summe in dieser Ausnahmesitutation bereitstellen zu können. Scholz‘ ursprüngliches Ziel der schwarzen Null ist damit dahin. (16)

Am 27. März 2020 stimmte der Bundesrat dem Hilfprogramm gegen die Coronakrise in Höhe von insgesamt circa 750 Milliarden Euro zu. Damit sind nun Maßnahmen zur Rettung von Arbeitsplätzen und Unternehmen, zur Unterstützung von Krankenhäusern sowie zur Sicherung von Lebensunterhalt und Wohnungen der Bürger beschlossen. (20)

Der WSF richtet sich an Unternehmen mit

  • mehr als 249 Beschäftigten
  • Umsatzerlösen von 50 Millionen Euro
  • einer Bilanzsumme von 43 Millionen Euro.

Auch Startups können von den finanziellen Hilfen profitieren, sofern sie systemrelevant sind und einen Unternehmenswert von mindestens 50 Millionen Euro nachweisen können.

Dieser Rettungsschirm des Bundes besteht konkret aus zwei Instrumenten – Garantien und Beteiligungen. Mit Garantien deckt der WSF Risiken für aufgenommene Kredite der Unternehmen ab. Die Unternehmen müssen für die Übernahme von Garantien nichts bezahlen oder zurückzahlen. Sie können für Kredite aufgenommen werden, die vom Zeitpunkt des Erlasses des Gesetzes bis zum 31. Dezember 2021 aufgenommen werden. Die Garantie- und Kreditlaufzeit kann maximal 60 Monate betragen. Bei Beteiligungen des Staats können Firmen teilverstaatlicht werden, um so finanzielle Hilfe zu erhalten. Hier gibt es keine monetären Obergrenzen. Nach spätestens zehn Jahren müsste sich das Unternehmen die Anteile zurückkaufen oder sie werden für Dritte freigegeben, wie Investoren.

Um die genannten Unterstützungen aus dem WSF zu bekommen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Unternehmen müssen eine Gewähr für eine solide und umsichtige Geschäftspolitik bieten und einen Beitrag zur Stabilisierung von Produktionsketten und Sicherung von Arbeitsplätzen leisten.
  • Unternehmen dürfen keine anderweitigen Finanzierungsmittel zur Verfügung stehen.
  • Durch die Stabilisierungsmaßnahme besteht eine klare, eigenständige Fortführungsperspektive nach der Corona-Pandemie.
  • Das Unternehmen war bis Ende 2019 nicht bereits in finanziellen Schwierigkeiten und konnte Verluste aus eigenen Mitteln auffangen.
  • Beteiligungen ab 500 Millionen Euro müssen im Haushaltsausschuss des Bundestages beraten werden.

So wie bei anderen Bundeshilfen auch der Fall, lassen sie sich in der Regel nicht mit anderen Programmen kombinieren, ganz gleich, ob von Bund oder Ländern. Parallel können aber Überbrückungskredite der KfW aufgenommen  werden. Ansprechpartner zur den Maßnahmen aus dem WSF ist das Bundeswirtschaftsministerium. (25)

Nachdem zahlreichen Unternehmen eine Auszahlung von Soforthilfen über die jeweiligen Bundesländer seit April 2020 ermöglicht wurde, ist es einigen Branchen auch Monate später immer noch nicht möglich, den Geschäftsbetrieb wieder (vollständig) aufzunehmen. Einzelhandel, Kultur- und Kreativwirtschaft, Tourismuswirtschaft, Veranstaltungswirtschaft und Teile des Verarbeitenden Gewerbes leiden nach wie vor unter Umsatzeinbußen. Aus diesem Grund bietet der Bund in Zusammenarbeit mit den Ländern seit dem 10. Juli 2020 Überbrückungshilfen an. Das sind finanzielle Unterstützungen für KMUs, Selbstständige und gemeinnützige Organisationen. Umsatzrückgänge während der Coronakrise sollen damit abgemildert werden. Das branchenübergreifende Zuschussprogramm umfasst ein Gesamtvolumen von 24,6 Milliarden Euro. Aufgeteilt ist das Programm bislang in zwei Phasen. Die erste Phase galt für die Monate Juni bis August mit der Antragsfrist 09. Oktober 2020. Die zweite Phase gilt für die Monate September bis Dezember, der Antragsbeginn ist der 21. Oktober 2020. (37)

SurftippMehr Infos und Antrag auf Überbrückungshilfe!

Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen

Von den bisherigen Maßnahmen profitieren Kleinstfirmen und Solo-Selbstständige, also Selbstständige ohne Angestellte, wie Fotografen, Heilpraktiker und Dolmetscher, allerdings kaum. Daher stellt die Bundesregierung ein Hilfspaket extra für diese Personengruppe bereit.

Es handelt sich dabei um einen Fonds in Form eines Sondervermögens des Bundes, das selbstständig preiswerte Kredite aufnehmen kann, weil es über die Bonität des Bundes verfügt. Daher können die günstigen Konditionen an die Betroffenen weitergegeben werden. Insgesamt soll das Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstfirmen bis zu 50 Milliarden Euro umfassen. Doch nicht nur preisgünstige Darlehen sollen darüber finanziert werden, sondern auch direkte Zuschüsse. Von den 50 Milliarden Euro aus dem Hilfspaket wird der Hauptanteil für Darlehen reserviert und der Rest für Zuschüsse. 

Am 23.03.2020 wurde vom Kabinett beschlossen, dass Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu fünf Beschäftigten eine Einmalzahlung von bis zu 9.000 Euro erhalten können. Für Unternehmen, Selbständige und Freiberufler mit bis zu zehn Beschäftigten stehen Einmalzahlung von bis zu 15.000 Euro zur Verfügung. Die Einmalzahlungen werden jeweils maximal drei Monate lang an die Betroffenen gezahlt und müssen nicht an den Bund zurückgezahlt werden. (22)

Die Beantragung erfolgt über die KfW (Tel.: 0800 5 39 90 00). Die Antragsstellung sollte nach Möglichkeit elektronisch erfolgen und ihr ist eine eidesstattliche Erklärung beizulegen, dass das eigene Unternehmen wegen der Coronakrise existenzgefährdet ist oder sich in Liquiditätsengpässen befindet.

Einige Bundesländer haben sich darüber hinaus für eigenständige Hilfen ausgesprochen. Berlins Bürgermeister Müller beispielsweise teilte mit, dass Solo-Selbstständige, die durch das Raster der Bundeshilfen fallen, mit finaziellen Hilfen vom Stadtstaat unterstützt werden. An Betroffene können einmalig 15.000 Euro gezahlt werden, wozu insbesondere Selbstständige der Kreativwirtschaft zählen. Die Abwicklung der Zahlung ist noch zu klären. Die Senatskanzlei geht allerdings davon aus, dass 20.000 Anträge gestellt werden, was ein Volumen der finanziellen Hilfen von insgesamt 300 Millionen Euro bedeuten würde.

Sofern Betroffene grundsätzlich Anspruch auf zweierlei Hilfsmaßnahmen hätten – vom Bund und vom Bundesland – ist davon auszugehen, dass nur eine Maßnahme gezahlt wird und dabei die des Bundes Vorrang hat.

Steuerliche Maßnahmen bei Coronavirus

Die Bundesregierung hat schon vor einiger Zeit bekannt gegeben, dass Unternehmen und Selbstständige aufgrund coronabedingter wirtschaftlicher Schäden mit steuerlichen Hilfen untersützt werden. Am 19. März 2020 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben „Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19/SARS-CoV-2)“. Die obersten Finanzbehörden der Länder haben demgemäß konkrete Vorgaben in Bezug auf Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen sowie für die Anpassung von Vorauszahlungen für Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, erarbeitet.

Nochfolgend stellen wir Ihnen die wichtigsten Auszüge daraus vor. Wichtig zu beachten ist, dass die Maßnahmen nur für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtige gelten.

  • Anträge sind bis zum 31. Dezember 2020 unter Darlegeung der wirtschaftlicen Verhältnisse einzureichen.
  • Die Anträge gelten für Steuerstundungen der bis zu diesem Zeitpunkt (19. März 2020) bereits fälligen oder fällig werdenden Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden, sowie Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer.
  • Auf die Erhebung von Stundungszinsen kann in der Regel verzichtet werden.
  • Anträge für Stundungen oder Vorauszahlungsanpassungen für nach dem 31. Dezember 2020 bedürfen einer besonderen Begründung.
  • Von Vollstreckungsmaßnahmen sind bei erheblich betroffenen Vollstreckungsschuldnern bis zum 31. Dezember 2020 abzusehen.

Nähere Informationen zu diesem Schreiben finden Sie über nachfolgenden Button:

SurftippBMF: Steuerliche Maßnahmen bei Coronavirus

Wie das Niedersächische Finanzministerium in einem Schreiben vom 19. März 2020 mitteilte, sollten sich Betroffene darüber hinaus rechtzeitig wegen einer in Betracht kommenden Stundung oder eines eventuellen Erlasses der Grund- oder der Gewerbesteuer an die Gemeinden wenden.

Steuererleichterungen & Finanzhilfen für Unternehmen

Wichtige Informationen

Steuerpflichtige Betroffene können einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Dem Antrag ist eine Begründung beizulegen, z.B. darüber, zu einer gebeutelten Branche wie Gastronomie oder Tourismus zu zählen. Wichtig zu beachten:

  • Ggf. Unterstützung beim Steuerberater für die Antragstellung holen.
  • Ist vorauszusehen, dass Einkünfte wahrscheinlich geringer ausfallen werden, können Steuervorauszahlungen leichter herabgesetzt werden.
  • Bei unmittelbar Betroffenen wird auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet.

Während der Coronakrise können Unternehmen grundsätzlich folgende Steuern stunden:

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer

Ob auch Lohnsteuerzahlungen gestundet werden können, ist derzeit noch unklar.

Für jede Studnung muss ein separater Antrag gestellt werden, der von der Behörde genehmigt werden muss. Anträge werden schriftlich beim zuständigen Finanzamt eingereicht, eine E-Mail genügt. Der DIHK hält für Anträge eine Vorlage bereit. (30)

Viele Unternehmer, gleich ob Mittelstand oder Solo-Selbstständige, sind von der Coronakrise betroffen. Der Bund und die Länder haben zwar das größte Hilfsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik angestoßen. Es bleibt aber für viele Betroffene die Frage, an wen sie sich in welchem Fall wenden können.

In den folgenden Tabellen finden Sie Informationen zu Leistungen, Ansprechpartnern und Vorgehensweisen, geordnet nach Bundesländern. Die erste Tabelle zeigt die Informationen der jeweiligen Finanzministerien.

Finanzielle Hilfen aller Bundesländer für corona-betroffene Unternehmen
Bundesland Angaben der jeweiligen Finanzministerien
Allgemein Mil­li­ar­den-Hilfs­pro­gramm und Schutz­schild des Bundesministeriums der Finanzen
Unternehmern, die durch die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, können sich an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) wenden. Informationen finden Sie hier.
Außerdem stellt das Bundesfinanzministerium FAQs zum Corona-Hilsprogramm sowie Informationen zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen bereit. Im Rahmen eines 130 Milliarden Euro schweren Konjunkturpakets soll bspw. allgemein gültig zwischen Juli und Dezember 2020 der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf 16 Prozent gesenkt werden (ermäßigt von sieben Prozent auf fünf Prozent). Sozialversicherungsbeiträge sollen bis Ende 2021 auf maximal 40 Prozent des Bruttoeinkommens gedeckelt werden.
Baden-Württemberg Steuerliche Maßnahmen für Unternehmen, z.B. über Antrag auf Steuerstundung beim zuständigen Finanzamt
Bayern Staatliche finanzielle Hilfen bei Katastrophen, inkl. Antragsformular „Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus“, Umsetzung der Bundesmaßnahmen zur vereinfachten Stundung bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Herabsetzung von Vorauszahlungen der Gewerbesteuer, Rückzahlung der Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020. Auf Antrag können Umsatzsteuersondervorauszahlung für 2020 wieder zurückerstattet werden.
Berlin Voraussetzungen für das Kurzarbeitergeld werden vereinfacht sowie Unternehmen durch die erleichterten Steuerstundungen, angepasste Steuer­vorauszahlungen und dem Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen entlastet. Für stark betroffene Branchen steht Liquiditätsfonds der IBB zu Verfügung.
Brandenburg Steuerliche Erleichterungen für Unternehmen, z.B. über Antrag auf Steuerstundung beim zuständigen Finanzamt.  Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta) wird entsprechend des aktuellen Bedarfs angepasst und für nahezu alle Branchen geöffnet und aufgestockt.
Bremen Vom Senator für Finanzen veröffentlichte Infos und Kontakdaten; Steuerliche Maßnahmen zur Entlastung, wie Herabsetzung oder Aussetzung laufender Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer auf Antrag, zinslose Stundung fälliger Steuerzahlungen, Erlass von Säumniszuschlägen und der Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen; Task Force der Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB)
Hamburg Steuerliche Hilfsangebote für Unternehmen über die jeweiligen Finanzämter; Firmenhilfe-Hotline: 040/432 1694
Hessen Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen verweist auf die Hessische Landesregierung und die WiBank
Mecklenburg-Vorpommern Allgemeine Informationen zu Hilfsmaßnahmen
Niedersachsen

Maßnahmenpaket der Landesregierung
Außerdem Mitteilung der Pressestelle des Niedersächsischen Finanzministeriums: „Um unmittelbar und erheblich betroffenen Steuerpflichtigen schnell steuerliche Erleichterungen einzuräumen, unterstützt Niedersachsen bundesweite Anpassungen für Stundungs- und Vollstreckungsmaßnahmen für von den Landesfinanzbehörden verwaltete Steuern sowie für die unkomplizierte und schnelle Herabsetzung von Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Sobald als möglich werden die Niedersächsischen Finanzämter die Erleichterungen pragmatisch anwenden. Beispielsweise sollen in diesen Fällen auch zinsfreie Stundungen vereinbart werden können. Wir erwarten, dass dies Ende der Woche [KW 12] der Fall sein wird.“
Sondervorauszahlung zur Umsatzsteuer für das Jahr 2020 können auf Antrag im Einzelfall herabgesetzt werden, sofern der Unternehmer nachweislich und nicht unerheblich von der aktuellen Corona-Krise betroffen ist.

Nordrhein-Westfalen Allgemeine Informationen der Finanzverwaltung mit Verweis auf Förderprogramme der NRW.BANK, Corona-Hilfen der KfW, NRW‐Rettungsschirm
Steuerhilfen: Antrag auf Steuererleichterung, Anleitung zur Erstattung der Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung
Sondervorauszahlungen für  Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer  für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Null gesetzt
Rheinland-Pfalz Infos zum Hilfspaket mit Verweis auf Unterstützungen von KMU durch die ISB.
Betroffene Unternehmen können Anpassung der Vorauszahlungen, Stundung von Ertragsteuern und Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen beantragen. Die Finanzämter sind angewiesen, ihr Ermessen großzügig anzuwenden. Weitere Informationen zu steuerlichen Maßnahmen in Rheinland-Pfalz.
Unternehmen können außerdem Fragen an die Stabsstelle „Unternehmenshilfe Corona“ im Wirtschaftsministerium richten – Tel.: 06131/16-5110, E-Mail: unternehmenshilfe-corona@mwvlw.rlp.de
Saarland Informationen für die saarländische Wirtschaft, bei erheblicher Härte können Finanzämter Steuern stunden, Verzicht auf Stundungszinsen und Anpassung der Steuervorauszahlung möglich, keine Vollstreckungsmaßnahmen und keine Säumniszuschläge bei Betroffenen, mehr Infos und Anträge beim jeweiligen Finanzamt
Sachsen Informationen zu steuerlichen Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten
Außerdem Mitteilung der Pressestelle des Staatsministeriums der Finanzen Sachsen: „Als Finanzministerium sind wir für den Bereich Steuern zuständig. Derzeit kann jeder dazu formlos einen Antrag bei seinem zuständigen Finanzamt stellen bzw. sollte er sich vorher telefonisch melden, um den Einzelfall zu besprechen. Der Erlass dazu befindet sich aktuell [KW 12] noch in Abstimmung zwischen dem Bund und den Ländern und wird in den nächsten Tagen erwartet.
Für Hilfen für die Unternehmen ist das Wirtschaftsministerium federführend. Informationen für Sachsen finden Sie hier. Der Bund hat hier Informationen zusammengestellt. Dort ist auch die Nummer der Hotline für Unternehmen zu finden.“

Darüber hinaus bietet der Freistaat Sachsen an, die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung für das Jahr 2020 nachträglich bis auf Null herabzusetzen. Demnach können dann bereits gezahlte Beträge erstattet oder mit anderen Zahllasten verrechnet werden.

Steuererleichterungen auf Antrag über das zuständige Finanzamt

Sachsen-Anhalt Allgemeine Informationen des Ministeriums der Finanzen Sachsen-Anhalt mit Verweis auf die Auswirkungen auf die Wirtschaft in Sachsen-​Anhalt
Auf Antrag werden laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herab-​ oder ausgesetzt, Steuerzahlungen zinsfrei gestundet, Säumniszuschläge erlassen und auf Vollstreckungsmaßnahmen bis zum Jahresende verzichtet. Antrag über zuständiges Finanzamt.
Schleswig-Holstein Informationen für die Wirtschaft Schleswig-Holsteins
Außerdem Mitteilung der Pressestelle des Finanzministeriums Schleswig Holstein: „Details des Unterstützungsprogramms stehen noch nicht fest. Die Landesregierung arbeitet an dem Regelkatalog. Die Informationen werden dort so schnell wie möglich eingestellt.“ (Stand 18.03.2020)
Thüringen Informationen zu finanziellen Hilfen für Thüringer Wirtschaft mit Verweis auf Handlungsempfehlungen für betroffene Unternehmen, z.B. zum Antrag auf Steuerstundung
Antrag auf Steuererleichterung über jeweiliges Finanzamt
Quelle: Eigene Recherchen auf den Webseiten der jeweiligen Finanzministerien, ggf. Antworten der jeweiligen Pressestellen; letztes Update: 07.05.2020

In der folgenden Übersicht sind weitere Ansprechpartner für finanzielle Hilfen bei Corona-bedingten Umsatzausfällen zusammengetragen. Wichtig zu beachten ist, dass die KfW mit Förderprogrammen überregional zur Verfügung steht. In den meisten Fällen ist der erste Ansprechpartner die Hausbank, die dann den Antrag an die jeweilige Förderbank weiterleitet. Darüber hinaus bestehen folgende Besonderheiten:

Solo-Selbstständige und Freiberufler: Für diesen Personenkreis stehen aktuell nicht überall Förderprogramme zur Verfügung. In diesem Fall bietet sich der ERP Gründerkredit als Lösung.

Kurzarbeitergeld: Für die Zahlung von Kurzarbeitergeld sind die regionalen Agenturen für Arbeit zuständig.

Freelancer: Unterstützung durch Künstlersozialkasse und Kultusministerien. Bei eigenem Arbeitsausfall Entschädigung nach Infektionsschutzgesetz.

Exkurs: Steuerfreier Bonus für Arbeitnehmer

Das Bundesfinanzministerium hat eine Möglichkeit für Arbeitgeber ausgearbeitet, die ihre Mitarbeiter in der Zeit der Coronakrise für Mehrarbeit oder die Arbeit unter erschwerten Bedingungen belohnen oder einfach nur während der schweren Zeit unterstützen möchten. Die Neuregelung sieht vor, dass ein Bonus in Höhe von maximal 1.500 Euro pro Mitarbeiter steuer- und sozialabgabefrei vergeben werden kann.

Dabei ist irrelevant, ob es sich bei dem Bonus um einen Geld- oder Sachwert handelt oder ob er in Teilbeträgen ausgezahlt wird. Auch gibt es keine Beschränkungen für bestimmte Branchen oder Arbeitnehmergruppen. Selbst Teilzeit-Arbeitnehmer, Minijobber oder kurzfristig Beschäftigte können davon profitieren. Voraussetzung ist hingegen, dass die Zahlung zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezemeber 2020 erfolgen muss und dass es sich dabei nicht um einen Bonus handelt, der ohnehin schon fix zugesagt wurde.

Die Vorteile für den Arbeitnehmer liegen auf der Hand. Der Arbeitgeber spart immerhin die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung.

Kredite, Bürgschaften und Soforthilfen aller Bundesländer

Nachfolgend finden Sie finanzielle Leistungen wie Kredite, Bürgschaften und nicht rückzahlbare Soforthilfen der jeweiligen Bundesländer Deutschlands aufgelistet. Bei Einmalzahlungen, die nicht zurückgeführt werden müssen, ist darauf zu achten, dass sie in der Regel nur dann gezahlt werden, wenn die Betroffenen keinen Anspruch auf staatliche Hilfsmaßnahmen haben. Eine Doppelzahlung von Leistungen ist für gewöhnlich nicht vorgesehen.

Finanzielle Leistungen und Ansprechpartner für Unternehmen & Selbstständige in der Coronakrise
 
Baden-Württemberg
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
Freiberufler und gewerbliche Unternehmen (mit in der Regel max. 500 Mitarbeitenden)

verschiedene Finanzierungsmaßnahmen: Liquiditätskredit, Wachstumsfinanzierung, Gründungsfinanzierung, Innovationsfinanzierung, Weiterbildungskredit

Liquiditätskredit z.B.:
Investitionskredite, Betriebsmittel-, Liquiditäts- und Überbrückungsfinanzierungen. Liquiditätskredite mit Regeldarlehensbetrag von 10.000 bis zu 5 Mio. Euro, im Einzelfall auch höhere Beträge.
Tilgungsaussetzungen für bestehende Förderkredite für bis zu 12 Monate.

Landeskredit­bank (L-Bank)
Tel.: 0711/122-2345
Mail
Bürgschaften
KMU, freie Berufe L-Bank nimmt im Einzelfall bis zu 80% des Risikos ab und übernimmt Bürgschaften von 2,5 bis 5 Mio. Euro. Die Landesbürgschaft (Bürgschaften über 5 Mio. Euro) wird durch die L-Bank abgewickelt. Landeskredit­bank (L-Bank)
Tel.: 0711/122-2999
Mail
KMU, freie Berufe

Verdoppelung der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Millionen Euro (bisher 1,25 Millionen Euro), Erhöhung der Bürgschaftsquote für Betriebsmittel auf 80 Prozent, Erhöhung der Rückbürgschaft des Bundes um 10 Prozent-Punkte

Bürgschaftsbank
Tel.: 0711/1645-6
Mail
Soforthilfen (rückerstattungsfrei)
gewerbliche und Sozialunternehmen, Solo-Selbstständige, Angehörige der Freien Berufe, einschließlich Künstler, mit bis zu 50 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente); Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen mit unter fünf Beschäftigten müssen mit ihrer selbständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten

9.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
15.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
30.000 Euro für 3 Monate für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten

Bei Überkompensation muss die Differenz zurückgezahlt werden

Antrag für Soforthilfe
beim Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg (Antragsfrist endete zum 31. Mai 2020)
Härtefallfonds
Selbstständige und mittelständische Unternehmen mit bis 50 Beschäftigten

Selbständige und Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten: max. 9.000 €,
Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten: max. 15.000 €,
Unternehmen bis 50 Beschäftigten: 30.000 €

Antrag

(endete am 31.05.2020)

Beteiligungsfonds
KMU, die eine wirtschaftliche Schlüsselfunktion innehaben

1 Mrd. Euro, zur Stärkung des Eigenkapitals von KMU

Landeskredit­bank (L-Bank)
Tel.: 0711/122-2999
Mail
Mietstundungen für Landesliegenschaften
Landesliegenschaften

das Land Baden-Württemberg stundet zinslos Mieten und Pachten für landeseigene Liegenschaften, wenn Unternehmen durch die Corona-Pandemie in finanzielle Not geraten,
Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten im Unternehmen gehalten werden und Kurzarbeit beantragt wurde

Land Baden-Württemberg
 
Bayern
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Sofortkredit (rückerstattungsfrei)

Selbstständige, freie Berufe und KMU mit bis zu 250 Mitarbeitern,
Landwirtschaftsbetriebe mit Primärproduktion und wirtschaftlich tätige gGmbHs (z. B. Bildungseinrichtungen, Vereinscafés, Jugendzentren, Pflegeeinrichtungen, Frauenhäuser) mit mehr als 10 Beschäftigten

bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro

Bayerisches Wirtschaftsministerium, PDF-Antrag

(endete am 30.06.2020)

bis zu 10 Erwerbstätige: 15.500 Euro
bis zu 50 Erwerbstätige: 30.000 Euro
bis zu 250 Erwerbstätige: 50.000 Euro
Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden
Bürgschaft
Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Garten- und/oder Landschaftsbau, Betriebsstätte in Bayern bis zu 1,25 Millionen Euro Bürgschaftsbank Bayern,
Tel.: 089 545857-0
mittelständische Unternehmen sowie Freiberufler, Betriebsstätte in Bayern bis zu 5 Millionen Euro LfA Förderbank,
Tel.: 089 2124-1000
Kredite (z.B.“Bayernfonds“)
Unternehmen mit einem grundsätzlich tragfähigen Geschäftsmodell – gewerbliche Unternehmen und selbstständige Angehörige der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige)

verschiedene Kreditmodelle, auch Schnellkredite; allgemeiner Betriebsmittelbedarf oder die Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten, auch als Eigenkapitalbeteiligung an den Unternehmen denkbar

Akutkredit bis 2 Mio. Euro für KMU (Konsolidierungsanlass durch Zustimmung der Hausbank genügt, kein Konsolidierungskonzept nötig)

LfA Förderbank,
Tel.: 089 2124-1000

Hausbank

 
Berlin
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
KMUs bis 250 Mitarbeitern und Freie Berufe älter als drei Jahre aus sehr stark betroffene Branchen wie z.B. produzierendes Gewerbe, Tourismus,Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung, konsum­orientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) zinslose Überbrückungskredite mit einem Volumen von insg. bis zu 100 Mio. Euro in erster Tranche und bis zu 200 Millionen Euro in zweiter Tranche; Förderhöchstgrenze 500.000 Euro, Laufzeit bis zwei Jahre (in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. Euro mit Zinssatz 4,0 % p.a.)

Investitionsbank Berlin (IBB)
Tel: 030/ 2125-4747
Mail

(Antragsfrist ruht derzeit)

Solo-Selbstständige (in Planung) 15.000 Euro Einmalzahlung, die nicht zurück gezahlt werden braucht ./.
Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt,
Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 80 Prozent,
Bürgschaftsexpressprogramm ermöglicht Bürgschaften bis zu 250.000 Euro binnen drei Tage

 Investitionsbank Berlin (IBB)
Tel: 030/ 2125-4747
Mail
Soforthilfen (rückerstattungsfrei)

Klein- und Kleinstunternehmen mit max. 10 Beschäftigten, Freiberufler, Soloselbständige

Freiberufler und Kleinstunternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten können 5.000 Euro (aus Landesmitteln) sowie bis zu 9.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen, dies bedeutet eine Förderung zwischen 5.000 Euro und bis zu 14.000 Euro.
Freiberufler und Kleinstunternehmen mit mehr als fünf und bis zu zehn Beschäftigten können bis zu 15.000 Euro (aus Bundesmitteln) pro Antrag stellen.
Zuschuss kann ggf. mehrmals beantragt werden (nach sechs Monaten für Einzelpersonen sowie nach drei Monate für Mehrpersonenbetriebe). Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Investitionsbank Berlin (IBB)
Tel: 030/ 2125-4747
Mail
Antrag

Senatsverwaltung für Wirtschaft

Berlin-Partner-Hotline,
Tel.: 030 / 46302-440

(Antragsfrist endete am 31.05.2020)

Kultur- und Medienunternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten

I.d.R. 25.000 EUR je Unternehmen

Investitionsbank Berlin (IBB)
Tel: 030/ 2125-4747

(Antragsverfahren ruht derzeit, soll im Herbst noch einmal mit angepassten Fördervoraussetzungen aufgenommen werden.)

KMU mit mehr als 10 und bis zu 100 Beschäftigten

Bis 25.000 EUR oder bis zu 20%-iger Tilgungszuschuss

Investitionsbank Berlin (IBB)
Tel: 030/ 2125-4747

(Programm läuft bis 31.12.2020)

 
Brandenburg
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Soforthilfeprogramm (rückerstattungsfreier Zuschuss)
Selbstständige, Freiberufler, KMU bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 5 Erwerbstätige – bis zu 9.000,- EUR

Investitionsbank Brandenburg,
Tel.: 0331 660-2211

Regionalcenter der WFBB

(nicht mehr beantragbar)

bis zu 15 Erwerbstätige – bis zu 15.000,- EUR
bis zu 50 Erwerbstätige – bis zu 30.000,- EUR
bis zu 100 Erwerbstätige – bis zu 60.000,- EUR
Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.
ILB-Mikrokredit
KMU

Kredit für Betriebsmittel, bis 25.000 Euro ohne erforderliche Sicherheiten;
Anpassung des Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramms: Rettungskredite für Unternehmen, die länger als 3 Jahre am Markt sind

Investitionsbank Brandenburg,
Tel.: 0331 660-2211
Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)
KMU sowie alle kleineren staatlichen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die vor mehr als drei Jahren gegründet wurden Umstrukturierungsdarlehen, Rettungsbeihilfe-Darlehen, Massedarlehen zur Finanzierung von Betriebsmitteln Investitionsbank Brandenburg,
Tel.: 0331 660-2211
Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt,
Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 80 Prozent,
Expressprogramm der „Bürgschaftsbank Brandenburg“ ermöglicht Bürgschaften bis zu 100.000 Euro binnen drei Tage

Bürgschaftsbank Brandenburg,
Tel.: +49 331 64963-0
 
Bremen
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Sonderfonds mit 10 Mio. Euro Volumen
(Kleinst-)Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz, Freiberufler*innen sowie Künstler*innen rückerstattungsfreie Soforthilfen mit bis zu 5.000 Euro, in begründeten Einzelfällen bis zu max. 20.000 Euro;
außerdem Kredite und Bürgschaften
Bremer Aufbau­bank BAB,
Tel.: 0421 9600­–420 und –437
Mail
Antrag
Betriebsmittelkredit
natürliche Personen, freiberuflich Tätige und kleine Unternehmen;
für Liquiditätsbedarfe, die von der jeweiligen Hausbank nicht finanziert werden
für Betriebsmittel, die als vorübergehende Maßnahme zur Bewältigung der Corona-Krise verwendet werden (z.B. Personalkosten, Miete, offene Rechnungen für Material und Waren) Bremer Aufbau­bank BAB,
Tel.: 0421 9600­–420 und –437
Mail
Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

erhöhte Bürgschaftsobergrenze 2,5 Mio. Euro,
Anhebung Bürgschaftsquote auf 80% für alle Fälle,
Express-Bürgschaft für Bürgschaftssumme von 250.000 Euro

Bürgschaftsbank Bremen,
Tel.: 0421 – 33 52 33
Soforthilfen (rückerstattungsfrei)

Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie Solo-Selbstständige und Freiberufler in Bremen und Bremerhaven erhalten die Soforthilfe des Bundes,
kleine und mittlere Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigten erhalten die Corona Soforthilfe des Landes

bis 10 Beschäftigte max. 15.000 Euro (je nach Mitarbeiteranzahl),
11 bis 49 Beschäftigte max. 20.000 Euro (je nach nachgewiesenem Liquiditätsbedarf)

Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Bremer Aufbau­bank BAB,
Tel.: 0421 9600­–420 und –437
Antrag

(endete am 30.06.2020)

 
Hamburg
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
KMU

verschiedene Förderkredite, z.B. „HamburgKredit-Liquidität (HKL)“: Kreditvolumen von je bis zu 250.000 Euro, Zins- und Tilgungsbedingungen sind derzeit nicht öffentlich bekannt

IFB Hamburg,
Tel.: 040 42828-1500
Soforthilfen („Hamburger Corona Soforthilfe (HCS)“ – rückerstattungsfrei)
KMU, Freiberufler, (Solo-)Selbstständige

2.500 Euro (Solo-Selbständige),
5.000 Euro (bis 10 Mitarbeiter),
25.000 Euro (11 bis 50 Mitarbeiter),
30.000 Euro (51 bis 250 Mitarbeiter)

Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

IFB Hamburg

(endete am 31.05.2020)

Förderprogramme
betroffene Unternehmen, KMU, Selbstständige verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme für Unternehmensfinanzierungen, z.B. zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen; Förderprogramme „Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge“ und „Hamburg-Kredit Wachstum“ für KMU Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Tel.: 040/248 46-533
Bürgschaften
betroffene Unternehmen, KMU, Selbstständige

in Zusammenarbeit mit dem FHH,
erhöhte Bürgschaftsobergrenze 2,5 Mio. Euro,
Anhebung Bürgschaftsquote auf 80% in Einzelfällen,
Express-Bürgschaft für Bürgschaftssumme bis 250.000 Euro 

Bürgschafts­gemeinschaft Hamburg
Tel.: 040/611 700 100
Landesbürgschaften
betroffene Unternehmen, KMU, Selbstständige in Kooperation mit der Hausbank IFB Hamburg
Tel.: 040/248 46-570
 
Hessen
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
Junge Unternehmen Mikrodarlehen (MicroCrowd) WI-Bank,
Tel.: 0611 ­774-7333
KMU / MidCaps 100.000 bis 7,5 Mio. Euro s.o.
Kapital Für Kleinunternehmen (KfK): bis zu 25 Mitarbeiter und 5 Mio. Euro Jahresumsatz, auch für Freiberufler Kurzfristige Darlehen zw. 25.000 und 150.000 Euro. Diese werden von der Hausbank noch einmal um mindestens die Hälfte des Betrages aufgestockt. Dafür sind keinerlei Sicherheiten notwendig. s.o.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen (GuW): KMU mit bis zu 250 Mitarbeiter und 50 Mio. Euro Umsatz Betriebsmittelkredite bis 1 Mio. Euro über die Hausbank s.o.
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen Nachrangdarlehen zwischen 5.000 Euro und 200.000 Euro je nach Unternehmensgröße und Beschäftigtenzahl, die von der Hausbank um mindestens 20 Prozent aufgestockt werden.  WI-Bank (Antrag)
Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

GuW Hessen Gründung und GuW Hessen Wachstum (für Existenzgründung, Festigung, Arbeitsplatzschaffung und Betriebsmittel – max. 1 Mio. Euro)

Bürgschaftsvolumen soll auf 5 Mrd. Euro erhöht werden. Bisher werden Ausfallbürgschaften bis zu 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von 80 Prozent gewährt. Zudem gibt es bereits Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro (Bürgschaftsquote bis 60 Prozent).

s.o.
Bürgschaften ohne Bank
Unternehmen bis Alter von drei Jahren 50.000 – 450.000 Euro, bei Nachfolge 50.000 – 650.000 Euro s.o.
etablierte Unternehmen 50.000 – 650.000 Euro, davon Betriebsmittel max. 300.000 Euro s.o.
Landesbürgschaften
./. 1,25 Mio. Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent Bürgschaftsbank Hessen über WI-Bank
Tel.: 0611 ­774-7333
Soforthilfen (rückerstattungsfrei)
Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige

0 bis 5 Arbeitnehmer: 10.000 Euro,
6 bis 10 Arbeitnehmer: 20.000 Euro,
11 bis 50 Arbeitnehmer: 30.000 Euro
für je drei Monate

Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

WIBank,
Tel.: 0611 774-7333
 
Mecklenburg-Vorpommern
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
Freiberufler, KMU für Kleinstbetriebe und Freiberufler bis 20.000 Euro, für KMU mit max. 250 Beschäftigten bis 200.000 Euro, Laufzeit 5 Jahre,
Darlehen bis zu 200.000 Euro im 1. Jahr zinsfrei, danach 3,69 % p. a., 1. Jahr tilgungsfrei,
eine Restschuldbefreiung nach 36 Monaten wird möglich sein, falls die Existenz des Unternehmens gefährdet ist,
die Mittel sollen in einem vereinfachten Verfahren durch die Gesellschaft für Arbeitsmarkt und Strukturentwicklung (GSA) ausgereicht werden, Antragsformulare voraussichtlich ab dem 1. April 2020, Antragsvormerkung bereits möglich
Bürgschafts­bank M-V,
Tel.: 0385 395550
Großunternehmen mit Beschäftigten ab 101 bis 249 Beschäftigten individuellen Unterstützung: hier wird nach Einzelfallprüfung durch ein Entscheidungsgremium für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ entschieden, Unterstützung kann bspw. durch einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss, ein Darlehen oder Kredit erfolgen Bürgschafts­bank M-V,
Tel.: 0385 395550
Bürgschaften
allgemein Aufstockung von Krediten von bis zu 1,25 Mio. Euro neue Bürgschaften grundsätzlich in einem abgekürzten und vereinfachten Verfahren bis 500.000 Euro erhältlich, coronabedingt können Kredite bis 1,25 Mio € Volumen sogar mit einer Bürgschaft auf bis 2,5 Mio. Euro aufgestockt werden, Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 80 Prozent;
Express-Liquidität bis 625 TEUR
Bürgschafts­bank M-V,
Tel.: 0385 395550
Soforthilfen (rückerstattungsfrei)
im Haupterwerb tätige gewerbliche Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen sowie Soloselbstständige und Angehörige der Freien Berufe einschließlich Kulturschaffende mit bis zu 49 Beschäftigten, die durch die Coronapandemie in eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage und in Liquiditätsengpässe geraten sind Höhe der Soforthilfe gestaffelt nach Zahl der Beschäftigten: 

  • Bis fünf Beschäftigte: max. 9.000 Euro 
  • Bis zehn Beschäftigte: max. 15.000 Euro 
  • Bis 24 Beschäftigte: max. 25.000 Euro 
  • Bis zu 49 Beschäftigte: max. 40.000 Euro 
  • Bis zu 100 Beschäftigte: max. 60.000 Euro

Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Wirtschaftsministerium,
Tel.:  0385-588 5065
Antrag (postalische Zusendung zwingend erforderlich)

(endete am 31.05.2020)

 
Niedersachsen
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
Kleinstunternehmen, KMUs mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von max. 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. Euro Kredit-Programm (bis 50.000 Euro) für kleine und mittlere Unternehmen als schnelle Liquiditätshilfe und größerer Liquiditätskredits (über 50.000 Euro); für Kleinstunternehmen und Familienbetriebe sechsmonatiges Landesprogramm mit voraussichtlicher Förderhöhe von 20.000 Euro je Unternehmen als einmaliger Zuschuss; alle Maßnahmen befinden sich noch in der Planung (Stand 23.03.2020) NBank,
Tel.: 0511 30031-333
Bürgschaften
Wirtschaft generell bis 2,5 Mio. Euro, davon bis zu 240.000 Euro im Expressverfahren innerhalb weniger Tage Niedersächsische Bürgschaftsbank,
Tel.: 0511 ­33 70 5 – 0
Soforthilfen
Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, freiberuflich Tätige und Solo-Selbständige (auch Künstler und Kulturschaffende), Start-ups jünger als 5 Jahre

bis 5 Beschäftigte: 9.000 Euro (Bundesprogramm),
bis 10 Beschäftigte: 15.000 Euro (Bundesprogramm),
bis 30 Beschäftigte: 20.000 Euro (Landesprogramm),
bis 49 Beschäftigte: 25.000 Euro (Landesprogramm);
Soforthilfe des Bundes kann ergänzend zum Landeszuschuss beantragt werden, wenn entsprechender Bedarf begründet werden kann – Inanspruchnahme von Landes- und Bundesmitteln darf jedoch nicht zur Überförderung führen,
Zuschussprogramm für 6 Monate,
Fördersatz von 50 Prozent bleibt bestehen, d. h. der Förderhöchstbetrag von 25.000 Euro kann für wirtschaftliche Schäden von mindestens 40.000 Euro abgerufen werden

NBank,
Tel.: 0511 30031-333

(endete am 31.05.2020)

 
Nordrhein-Westfalen
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
Alle Unternehmen mit dem NRW.BANK Universalkredit Erhöhung des Ausfallrisikos bis 80% (statt bisher 50%) ab dem 1. Euro NRW.Bank,
Tel.: 0211-91741 4800

BB NRW,
Tel.: 02131 ­5107 200

Bürgschaften
Bürgschaft bis 2,5 Mio. Euro, darüber hinaus Landesbürgschaft Erhöhung des Rahmens von Landesbürgschaften von 900 Mio. Euro ­auf 5 Mrd. Euro

NRW.Bank,
Tel.: 0211-91741 4800

BB NRW,
Tel.: 02131 ­5107 200

Erhöhung des Gewährleistungs‐ und Rückbürgschaftsrahmens von  100 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR, Verdoppelung  der Bürgschaftsobergrenze auf 2,5 Mio. EUR.
Erhöhung der Verbürgungsquote von 80% auf 90%
Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
Rückbürgschaft und Gewährleistungs­bürgschaft bis 2,5 Millionen Euro BB NRW,
Tel.: 02131 ­5107 200
Soforthilfen (rückerstattungsfrei)
KMU, Solo-Selbstständige, Freiberufler

bis 5 Mitarbeiter: 9.000 Euro (Bundesleistung),
bis 10 Mitarbeiter: 15.000 Euro (Bundesleistung),
bis 50 Mitarbeiter: 25.000 Euro (Landesleistung);
Soforthilfeprogramm baut auf dem Hilfsprogramm des Bundes auf,  NRW stockt das Programm auf und zahlt Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten ebenfalls einen Zuschuss.
Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Antrag

(endete am 31.05.2020)

freischaffende Künstler existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2.000 Euro

Antragstellung erfolgt bei der jeweiligen Bezirksregierung

(Programm ist ausgeschöpft, an Folgelösung wird  gearbeitet)

Sondervermögen
Unterstützung für Gründer und Mittelstand Unterstützung der Gründerszene, indem privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungsangebot der NRW.BANK bereitsgestellt wird („Matching Fund“). NRW.Bank,
Tel.: 0211-91741 4800
Verlängerung des Gründerstipendiums NRW geplant.
Entschädigungen für Quarantäne-Maßnahmen
Betriebe, bei denen Tätigkeitsverbot, z.B. Quarantäne, ausgesprochen wurde

./.

Landschaftsverbänden Rheinland und Westfalen-Lippe

Beteiligungskapital für Kleinunternehmen
kleine Unternehmen, Gründungen und spezielle Zielgruppen (u.a. Unternehmen, die ausbilden sowie Gründungen aus der Arbeitslosigkeit)

„Mikromezzaninfonds Deutschland“ des Landes NRW kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 Euro)

Bürgschaftsbank NRW,
Tel.: 02131 / 5107-200

 
Rheinland-Pfalz
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
alle betroffenen Unternehmen und Solo-Selbstständigen

bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 19.000 Euro),
bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro Bundeszuschuss + 10.000 Euro Sofortdarlehen bei Bedarf (max. 25.000 Euro),
bis zu 30 Beschäftigte: 30.000 Euro Sofortdarlehen des Landes zzgl. Landeszuschuss über 30 % der Darlehenssumme

die Sofortdarlehen haben eine Laufzeit von 6 Jahren und sind bis 31.03.2022 zins- und tilgungsfrei

bei bestehenden Krediten bis zum 31. Dezember 2020 gelockerte Aussetzung der Tilgung möglich

Investititions- und Struktur­bank Rheinland-Pfalz,
Tel.: 06131-61720
Antrag (über Hausbank zu stellen)

(Programm zum Bundeszuschuss endete am 31.05.2020)

Unternehmerkredit RLP für Unternehmen älter als fünf Jahre 5 Mio. Euro Investititions- und Struktur­bank Rheinland-Pfalz,
Tel.: 06131-61720
Gründerkredit RLP 2 Mio. Euro s.o.
Betriebsmittelkredit 5 Mio. Euro s.o.
Bürgschaften
Auf Anfrage

Bürgschaftshöchstbetrag bei 2,5 Mio. Euro,
Bürgschaftsquote von 90 Prozent,
Expressverfahren für Bürgschaften bis 150.000 Euro mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent;
für Bürgschaften bis 250.000 Euro Schaffung einer Eigenkompetenz

Bürgschafts­bank Rheinland Pfalz,
Tel.: 06131 ­62915-65
 
Saarland
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
alle betroffenen Unternehmen Engagements der Hausbanken mithilfe von Krediten der SIKB zur Liquiditätssicherung, Landesregierung stockt dafür das bereits angekündigte Kreditprogramm von zehn Mio. Euro auf 25 Mio Euro auf

Kreditprogramm zur Überbrückung von Ausfällen durch unterbrochene Lieferketten (für Betriebsmittel),
Kreditbetrag bis zu 500.000 Euro,
bonitätsabhängiger Zinssatz,
Laufzeit max. 5 Jahre,
keine dingliche Sicherheiten, lediglich persönliche Haftung der Geschäftsführung

Stundungsraten für Unternehmen möglich

Ihre Hausbank

Saarländische Investitions­kreditbank (SIKB),
Tel.: 0681 30 330

Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

Bürgschaftshöchstbetrag bei 2,5 Mio. Euro,
Bürgschaftsquote von 80 Prozent,
Expressverfahren für Bürgschaften bis 100.000 Euro mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent, begrenzt auf Kredite mit einem Volumen von max. 500.000 Euro

Notrufportal Wirtschaft ­Covid-19,
Tel.: (0681) ­501-4433
Soforthilfen (rückerstattungsfrei)
KMU mit bis zu 10 sozialversicherungspflichtigen Mitarbeitern und max. 700.000 Euro Umsatz oder 350.000 Euro Bilanzsumme im Jahr, Kleinunternehmer, Selbstständige, Künstler, Kulturschaffende (auch freiberuflich) 3.000 bis 10.000 Euro

Notrufportal Wirtschaft ­Covid-19,
Tel.: (0681) ­501-4433

(Programm beendet)

10-Punkte-Plan
alle betroffenen Unternehmen Dazu zählen Informations- und Beratungsangebote für saarländische Unternehmen ebenso wie schnell verfügbare Liquiditätshilfen und Bürgschaften für Unternehmen mit kurzfristigen corona-bedingten Schwierigkeiten. Wirtschafts­ministerium,
Tel.: 0385/588-5588
Mail
 
Sachsen
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
kleine Unternehmen, landwirtschaftliche Unternehmen in der Verarbeitung, Solo-Selbstständige, Freiberufler – mit bis zu 5 Beschäftigten, Jahresumsatz max. 1 Mio. Euro zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen (Soforthilfe-Darlehen) zwischen 5.000 und 50.000 Euro, in Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu acht oder zehn Jahren, welches für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt wird. Sächsische Aufbaubank SAB,
Tel.: 0351 ­4910-1100
Antrag
KMU der Landwirtschaft, der Fischerei und Aquakultur und der Forstwirtschaft sowie KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Produkten Sofortprogramm für Land- und Forstwirtschaft (Liquiditätshilfedarlehen),
gefördert wird der Liquiditätsbedarf der nächsten 4 Monate,
zinsvergünstigtes Darlehen (0,4 %),
Darlehenshöhe beträgt mind. 5.000 EUR bis max. 100.000 Euro,
Laufzeit beträgt 6 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei,
Antragstellung bis 31. August 2020
 
Zuschuss
Kredit-Berechtigte s.o.

Option der Wandlung der Liquiditätshilfedarlehen aus dem Programm „Sachsen hilft sofort“ in einen Zuschuss:
Bei Unternehmen und Selbstständigen, welche die jetzt entgangenen Gewinne nicht nachholen können, wird nach frühestens 36 Monaten geprüft, ob eine Stundung möglich ist oder die Voraussetzungen vorliegen, auf eine Rückzahlung zu verzichten.

Sächsische Aufbaubank SAB,
Tel.: 0351 ­4910-1100
Antrag
Soforthilfe (Bundesprogramm)
Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten

bis zu 5 Erwerbstätige: 9.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige: 15.000 Euro

Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Sächsische Aufbaubank SAB,
Tel.: 0351 ­4910-1100

(endete am 31.05.2020)

Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

Der bisherige Bürgschaftshöchstbetrag wird von 2,0 Mio. Euro auf  2,5 Mio. Euro erhöht, damit erhöht sich das mögliche zu verbürgende Kreditvolumen auf über 3,0 Mio. Euro; Bürgschaften von bis zu 500.000 Euro innerhalb eines Bankarbeitstages zugesagt; Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 90 Prozent

Bürgschaftsbank Sachsen,
Tel.: 0351-4409-0
andere Darlehen & Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen Weitere Fördermöglichkeiten wie zinssubventionierte Liquiditätshilfe-Darlehen, staatliche Bürgschaften und mehr, um Liquiditätsschwierigkeiten zu überbrücken.Verbürgung von bis zu 80% der Kredithöhe statt bisher 60% und Halbierung der Bearbeitungsgebühr bei Aufnahme von Bertriebsmittelkrediten. Sächsische Aufbaubank SAB,
Tel.: 0351 ­4910-1100
Entschädigungszahlung (Infektionsschutzgesetz)
sächsische Betriebe, Selbstständige und Freiberufler, die aufgrund des Corona-Virus offiziell unter Quarantäne gestellt werden, einem Tätigkeitsverbot unterliegen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden Soforthilfen in Form von Entschädigungszahlungen Landesdirektion Sachsen,
Tel.: 0351 825 – 0
 
Sachsen-Anhalt
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
alle betroffenen Unternehmen verschiedene Kreditprogramme, z.B. können über Hilfsprogramm „Sachsen-Anhalt ZUKUNFT“ Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten günstige Kredite für Kapitalbedarf bis 800.000 Euro oder bis 5 Mio. Euro beantragen

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

KMU innerhalb eines Insolvenzverfahrens Gewährung von Darlehen zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes innerhalb eines Insolvenzverfahrens sowie zur Vorfinanzierung von Insolvenzausfallgeld Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt,
Bürgschaftsquote auf 80 Prozent erhöht,
Bürgschaftsexpressprogramm ermöglicht Bürgschaften bis zu 250.000 Euro binnen drei Tage, diese werden zu 80 Prozent abgesichert

Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt,
Tel.: (0391) ­7 37 52-0
Soforthilfe (rückerstattungsfrei)
KünstlerInnen und SchriftstellerInnen nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 400 Euro pro Person und Monat zunächst für einen Zeitraum von bis zu zwei Monaten

Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (mit Antrag),
Tel.: +49 391 567 02

Solo-Selbständige, Freiberufler, Unternehmen mit bis zu 50 Erwerbstätigen

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige bis zu 15.000 Euro,
bis zu 25 Erwerbstätige bis zu 20.000 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 25.000 Euro

Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Investitionsbank Sachsen-Anhalt (mit Antrag),
Tel.: 0391 5574 9796

(endete am 31.05.2020)

Stundungen
alle betroffenen Unternehmen

Gewährung von sofortigen zinsfreien Stundungen von Tilgungs- und/oder Zinszahlungen,
Zinsfreie Stundungen von Rückforderungen aus Leistungsbescheiden und Darlehenskündigungen für 6 Monate,
Entscheidung über die Rückführung der gestundeten Beträge wird später in Abhängigkeit der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung der betroffenen Unternehmer gefällt.

Ihre Hausbank

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Corona-Beratungsstelle Wirtschaftsministerium,
Tel.: 0391 567-4750 

Tilgungsaussetzungen
alle betroffenen Unternehmen

Entfall der Tilgungen für eine bestimmte Zeit (Tilgung wird laufzeitverlängernd angehängt),
Verteilung der ausgesetzten Beträge auf die Restlaufzeit 

Ihre Hausbank

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Corona-Beratungsstelle Wirtschaftsministerium,
Tel.: 0391 567-4750 

Kündigungsverzicht für Kredite
alle betroffenen Unternehmen

Verzicht auf Kredit-Kündigungen aufgrund von Problemen bei der Bedienung von Krediten für zunächst 3 Monate bis Juni 2020 (Option auf Verlängerung bis Jahresende 2020),
Ausnahme: insolvenzbedingte Kündigungen zur Sicherung der Ansprüche im Insolvenzverfahren,
die Landesförderbank „IB“ stimmt diese Maßnahmen mit den Hausbanken ab.

Ihre Hausbank

Investitionsbank Sachsen-Anhalt

 
Schleswig-Holstein
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Kredite
alle betroffenen Unternehmen

Die Förderprogramme „Mittelstandsdarlehen“ und „Mikrokredit“ der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) soll aufgestockt werden. Das Darlehen wird für das Haushaltsjahr 2020 auf die maximale Summe von zehn Millionen Euro verdoppelt. 

Außerdem allg. Unterstützung beim Finanzierungszugang mit bis zu 2.000 TEuro Fördervolumen (bei bis zu 750 TEuro erfolgt die Antragsprüfung im Expressverfahren)

zinsfreie Stundungen

Investitions­­­bank Schleswig-­Holstein,
Tel.: 0431/­­9905-3330
Mail

Mittel­ständische Beteiligungs­­­­­gesellschaft,
Tel.: 030/30 69 82 – 0

Unternehmen des Hotel-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes der ursprünglich für den „Mittelstandssicherungsfonds“ vorgesehene Förderbetrag in Höhe von 300 Mio. Euro soll nun für besonders günstige Darlehen mit langer Laufzeit zur Verfügung stehen,
zinslose, tilgungsfreie Darlehen bis 750.000 Euro möglich,
Erhöhung des Mittelstandskredits auf 10 Mio. Euro

Investitions­­­bank Schleswig-­Holstein,
Tel.: 0431/­­9905-3330
Mail

Mittel­ständische Beteiligungs­­­­­gesellschaft,
Tel.: 030/30 69 82 – 0

Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt,
Bürgschaftsexpressprogramm ermöglicht Bürgschaften bis zu 500.000 Euro,
Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 80 Prozent

Bürgschafts­­­bank Schleswig-Holstein,
Tel.: 0431/59 38 – 0

Soforthilfen (rückerstattungsfrei)
Kleinstunternehmer, kleine Gewerbetreibende und Solo-Selbstständige in einer existenzbedrohlichen Wirtschaftslage, wenn für sie ohne nähere Beschreibung in Höhe der Soforthilfe keine Ansprüche auf Bundeshilfen bestehen

Es wird kein eigenes Zuschussprogramm bereitgestellt. Es werden Zuschusshilfen des Bundes durch Landesmittel ergänzt. Hierzu sollen 100 Mio. Euro dafür eingesetzt werden, Förderlücken dort zu schließen, wo keine Ansprüche auf eine Förderung mit den Bundesmitteln bestehen

IB.SH
Tel.: 0431 9905-0
Antrag

(endete am 31.05.2020)

 
Thüringen
Betroffene Umfang Ansprechpartner
Soforthilfen/ Zuschuss (rückerstattungsfrei)
gewerbliche Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten einschließlich Einzelunternehmen, wirtschaftsnahe freie Berufe, Kreativwirtschaft (also auch Solo-Selbständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen), Unternehmen der Branche 86.9 (Gesundheitswesen, wenn die über keine Gewerbeanmeldung verfügen), bei bis zu 10 Beschäftigten auch Landwirtschaft- und Gartenbaubranche sowie Forst und Fischerei

bis zu 9.000 Euro bei bis 5 Beschäftigten (aus Bundesmitteln),
15.000 Euro bei 6 bis 10 Beschäftigten (aus Bundesmitteln),
20.000 Euro bei 11 bis 25 Beschäftigten (aus Landesmitteln),
30.000 Euro bei bis 50 Beschäftigten (aus Landesmitteln)

Bei Überkompensation muss der Differenzbetrag zurückgezahlt werden.

Thüringer Aufbaubank,
Tel.: 0800-534 567 und 0361-74470
Antrag

(endete am 31.05.2020)

„Corona Spezial“-Fonds sowie Erweiterung des Konsolidierungsfonds
KMU der gesamten gewerblichen Wirtschaft (inkl. Gastgewerbe, Messebau, freie Berufe)

Zinslose Darlehen bis zu 50.000 Euro („Corona Spezial“),
Erhöhung des maximalen Darlehensbetrag aus dem Konsolidierungsfonds auf 2 Mio. Euro (zuvor max. 1 Mio. Euro),
​​​​​​Öffnung des Konsolidierungsfonds für die gesamte gewerbliche Wirtschaft einschließlich dem Gastgewerbe, der Messedienstleistung und den Vertretern innen wirtschaftsnaher Freier Berufe

Thüringer Aufbaubank,
Tel.: 0800-534 567 und 0361-74470
Antrag
Bürgschaften
alle betroffenen Unternehmen

Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt,
Bürgschaftsexpressprogramm ermöglicht Bürgschaften bis zu 250.000 Euro,
Bürgschaftsquote erhöht sich auch bei Betriebsmittelkrediten auf 80 Prozent

Bürgschaftsbank Thüringen,
Tel.: (03 61) 21 35 0
Sofortmaßnahmen (zu Kredittilgung und -stundung)
Kreditnehmer von Unternehmenskrediten

Tilgungen für laufende Unternehmenskredite können zum 31. März vorübergehend ausgesetzt werden,
Wettbewerbsfähige Unternehmen, für die unverschuldet ein nur kurzfristiger Liquiditätsbedarf besteht, können bis zu zweimonatige Stundung der laufenden Verbindlichkeiten erhalten,
dem Aussetzen der Zahlungen muss jeweils eine Einzelfallentscheidung der Hausbank vorhergehen

Ihre Hausbank

Thüringer Aufbaubank,
Tel.: 0800-534 567 und 0361-74470

Quelle: Eigene Recherchen, letztes Update: 23.07.2020

Kontakte für finanzielle Hilfen für Unternehmen und Verbraucher

Die nachfolgende Auflistung hält die verschiedensten Kontakte und Infoseiten für Sie als Verbraucher oder für Ihr Unternehmen bereit.

Finanzielle Hilfen aller Bundesländer für corona-betroffene Unternehmen und Verbraucher
    Themen Zuständigkeit Info
I.   Steuerzahlungen und Sozialversicherung
1 Steuerstundung Finanzamt (FA) BMF und hier
2 Gewerbesteuerstundung Finanzamt, Gemeinde BMF, BMWi, eigenes FA
3 Anpassung Steuervorauszahlungen Finanzamt, Gemeinde BMF, eigenes FA
4 Umsatzsteuer-Stundung Finanzamt BZSt, eigenes FA
5 Aussetzung Vollstreckungsmaßnahmen bis 31.12.2020 Finanzamt BMF, eigenes FA
6 Stundung Sozialversicherungsbeiträge in Härtefällen Rentenversicherung DRV
II.   Fristen
1 Verlängerung der Abgabefristen für Steuererklärungen Finanzamt BMF (bzw. Anfrage an eigenes FA)
2 Verlängerung Insolvenzantragspflicht auf den 30.09.2020 BMJV BMJV
III.   Finanzielle Hilfen
1 Kurzarbeitergeld Agentur für Arbeit

Agentur für Arbeit
weitere Infos:
1)
2)
3)
4)
5)

2 Selbstständige: Infektionsschutzgesetz Verdienstausfall,

bei Existenzgefährdung Kostenersatz

Länderweise

unterschiedlich

Kassenärztliche Bundesvereinigung
3 Arbeitnehmer: Infektionsschutzgesetz Verdienstausfall Länderweise unterschiedlich Kassenärztliche Bundesvereinigung
4 Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung Vertragspartner BMAS
IV.   Liquiditätshilfen
1 KfW-Kredite
1.1 KfW Unternehmerkredite, z.B. KfW 037, KfW 290 Banken+Sparkassen KfW
1.2 ERP Gründerkredit KfW073 Banken+Sparkassen KfW
1.3 KfW Sonderprogramme (Vorbehalt EU) Banken+Sparkassen KfW
2 Bürgschaften
2.1 Bürgschaftsbanken (2.5 Mio., vereinfacht bis T€ 250) Länder vdb
Länder Bürgschaftsbanken
Länder NRW
Länder RLP
Länder Saarland
2.2 Hermesbürgschaften vereinfacht (Exportgarantieen) Hermes Hermes
V.   Grundsätzliche übergreifende Links Bundesregierung
Auswirkungen Corona: Info+ Unterstützung für Unternehmen BMF, BMWI
Fragen und Antworten zum Milliardenschutzschild BMF
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus BMG
Informationen der Länder BMWI
Informationen zu Hilfs- und Unterstützungsangeboten („Familie“) BMFSFJ
VI.   Grundsätzliche Links der Länder
1 Informationen der Länder (Linksammlung sortiert nach Bundesland) Länder BMWI
2 Corona-Infos der jeweiligen Länder ./. Rheinland-Pfalz
Saarland
Bayern und hier
Berlin und hier
Niedersachsen
Bremen
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Nordrhein- Westfalen und weitere Infos:
1)
2)
Baden-Württemberg
Hessen
Schleswig-Holstein
Hamburg
Thüringen
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Quelle: Corona-Liste (angelehnt an PNHR-Liste von www.pnhr.de); Disclaimer: Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich die Seiteninhaber (siehe Quellenlink) verantwortlich. Die Liste soll als erster Hinweis bzw. Impuls dienen.

Corona-Hilfspaket der EU

Nach wochenlangen Verhandlungen wurde am 23. April 2020 ein gemeinsames Corona-Hilfspaket der EU gebilligt. Neben 540 Milliarden Euro Soforthilfe soll es auch einen Wiederaufbaufonds für die Zeit nach der Coronakrise umfassen. Die Klärung der Details zu Letzerem wurde zwar noch vertagt, etwa die Art der Finanzierung des Fonds, folgende Einzelheiten des Hilfspakets sind aber schon bekannt:

Aus dem Europäischen Rettungsfonds ESM sollen vorsorgliche Kreditlinien von bis zu 240 Milliarden Euro bereitgestellt werden. Jedes Euroland kann damit auf zinsgünstige Darlehen bis max. zwei Prozent seiner Wirtschaftsleistung zurückgreifen. Als Voraussetzung gilt, dass die Gelder nur für die „Finanzierung der direkten und indirekten Kosten für Gesundheitsversorgung, Heilung und Prävention“ im Zusammenhang mit der Pandemie eingesetzt werden.

Wie auch die KfW in Deutschland soll die Europäische Investitionsbank (EIB) im Euro-Währungsraum Firmen während der Coronakrise mit zusätzlichen Krediten von bis zu 200 Milliarden Euro unterstützen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen gefördert werden. Aufgrund des Top-Ratings der EIB kann sie preiswert Geld beschaffen und als  zinsgünstige Kredite weitergeben. Damit die EIB die Gelder an den Finazemärkten aufnehmen kann, sind allerdings Garantien der Mitgliedstaaten in einem Umfang von 25 Milliarden Euro notwendig.

Ein neues EU-Programm namens „Sure“ soll darüber hinaus mit bis zu 100 Milliarden Euro Kurzarbeit unterstützen und Selbstständigen helfen. Zur Finazierung des Programms will die EU-Kommission selbst Geld an den Finanzmärkten aufnehmen, um diese als zinsgünstige Kredite weitergeben zu können. Auch hierfür sind Garantien der Mitgliedstaaten notwendig.

Die finanzielle Unterstützung aus dem Corona-Hilfspaket der EU soll ab Juni 2020 zur Verfügung stehen. Nachdem die Soforthilfen gebilligt wurden, wird anschließend der konkrete Bedarf an den Finanzhilfen analysiert. Bundeskanzlerin Angela Merkel lehnte eine gemeinsame Verschuldung aller Euroländer ab. (31, 32)

Trotz aller geplanten Maßnahmen werden die finanziellen Hilfen jedoch bei Weitem nicht ausreichen, es klafft eine große Lücke zwischen den bereitzustellenden und den tatsächlich benötigten Geldern. Nach Schätzungen der EU-Kommission werden im Jahr 2020 Finanz- und Kapitalspritzen in einer Höhe von 720 Milliarden Euro benötigt, um verlorenes Eigenkapital zu kompensieren. Kommt es zu einer weiteren Pandemiewelle, würde der Betrag entsprechend ansteigend. Daher stellte die EU-Kommission Ende Mai das „Solvency Support Instrument“ vor, mit dem die EU zusammen mit privaten Investoren weitere 300 Milliarden Euro für Unternehmen in der EU bereitstellen wolle. 31 Milliarden Euro sollen dabei als Garantien direkt von der EU kommen, der Rest von den Privatinvestoren. Verteilt werden die Mittel über die EIB. Es sollen vor allem die Länder von dem Instrmument profitieren, die am stärksten von der Coronakrise betroffen sind und gleichzeitig nur sehr schwer selbst Mittel für die eigenen Unternehmen aufbringen können. Einen Schlüssel zur fairen Verteilung wird nicht gegen. Stattdessen sollen die privaten Investoren diejenigen Unternehmen identifizieren, die ausschließlich aufgrund der Coronakrise bedroht sind und ihre Existenz andernfalls nicht hätten befürchten müssen. Außerdem sollen nur die Unternehmen EU-Garantien nutzen können, die auch eigenes Geld investieren können. So soll sichergestellt werden, dass keine schwachen Unternehmen künstlich am Leben gehalten werden. Darüber hinaus werden bei der Mittelvergabe Obergrenzen für die einzelnen Länder festgelegt. (36)

Wirtschaftliche Folgen der Coronakrise

Eine Wirtschaftskrise bleibt nie ohne Folgen, das trifft auch auf die Coronakrise zu. Auch wenn ein Ende noch nicht in Sicht ist, können bereits negative Effekte erkannt oder erahnt werden. In erster Linie natürlich bei den betroffenen Unternehmen, bei denen von Anträgen auf Staatshilfen bis hin zu Betriebsschließungen alles möglich ist. Der Staat selbst wiederrum hat aufgrund seiner Hilfspakete hohe Ausgaben und muss sich stark verschulden.

Gleichzeittig fehlen dem Staat die Einnahmen durch Steuergelder. Nicht nur der Bund, auch die Länder und Kommunen sind betroffen und mussten ersmals seit der Finanzkrise 2008/ 2009 ihre Steuereinnahmen senken. Schätzungen zufolge werden die Steuereinnahmen im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um rund 82 Milliarden Euro sinken. Das bedeutet ein Minus von mehr als zehn Prozent.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz versicherte zwar, dass die Regierung dank einer soliden Haushaltspolitik mit der Situation umgehen könne. Doch noch bis 2024 werden dem Staat geschätzt circa 316 Milliarden weniger zur Verfügung stehen, als noch im Herbst 2019 angenommen. Prognosen nach wird die Wirtschaftsleistung um 6,3 Prozent abstürzen. Die Bundesregierung erwartet aufgrund der Coronakrise die schwerste Rezession seit der Nachkriegszeit. Die Bundesregierung will daher Anfang Juni ein Konjunkturprogramm vorlegen. (35)

Fazit zur finanziellen Hilfe bei Coronavirus

Der Bund hat mit dem „Schutzschild“ ein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland einmaliges Hilfspaket aufgelegt. Theoretisch sollte die deutsche Wirtschaft vor dem Hintergrund der staatlichen finanziellen Unterstützung diese Krise überstehen. Einschnitte wird es geben, die Zahl möglicher Insolvenzen sollte aber deutlich eingegrenzt werden. Wir können Sie nur auffordern, die vom BMWI genannten Anlaufstellen zu kontaktieren.

SurftippZum 2. Teil: Hilfen und Tipps in der Coronakrise

 

Autoren: Uwe Rabolt, Tina Reisewitz
veröffentlicht am 16.03.2020, letztes Update am 29.07.2020

 


Quellen und weiterführende Links

(1) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-47
(2) Finanz-Szene – Corona-Krise: Finleap-CEO befürchtet Fintech-Sterben
(3) Spiegel – Italiens Regierung stemmt sich gegen den wirtschaftlichen Absturz
(4) BPP – Selbstständigkeit
(5) LN Online – Coronavirus: Firmen bereiten sich auf Wirtschaftskrise vor
(6) Euro FundResearch – Rekord-Tief: Coronavirus schickt Bauzinsen auf Talfahrt
(7) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-50
(8) Die Bundesregierung – Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
(9) Frankfurter Rundschau – Coronavirus: Viele Sorgen, wenig Umsatz für Geschäfte in Frankfurt
(10) BMWI – Auswirkungen des Coronavirus: Informationen und Unterstützung für Unternehmen
(11) Infektionsschutzgesetz (IfSG) – § 56 Entschädigung
(12) Finanz-Szene – 19/03/20: EZB, Finiata, Wirecard, Cum-Ex, Kreditech, MM Warburg
(13) EZB – ECB announces €750 billion Pandemic Emergency Purchase Programme (PEPP)
(14) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-56
(15) Reuters – Firmen rennen Banken die Bude ein – Hohe Nachfrage nach KfW-Krediten
(16) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 58
(17) BMAS – Ein starker Sozialstaat in Zeiten der Krise – Bundeskabinett beschließt Formulierungshilfe zum Sozialschutz-Paket
(18) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-59
(19) Finanz-Szene – Geheimprojekt: DZ Bank baut Sofort-Kredit für KfW-Hilfen
(20) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 60
(21) FAZ – Europäischer Gerichtshof bestätigt Widerruf von Darlehen
(22) BMWI – Eckpunkte „Corona-Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige“
(23) Welt – So will der Staat verhindern, dass die falschen Start-ups scheitern
(24) ECOVIS – Corona-Pandemie: Aktuelle und vorgesehene Unterstützungsmaßnahmen
(25) Handelsblatt – Instrumente des Bundes: Finanzhilfen über den WSF
(26) Handelsblatt – EU gibt grünes Licht für KfW-Schnellkredit
(27) KfW – KfW-Schnellkredit 2020
(28) Statista – Anzahl der Unternehmen in Deutschland nach Unternehmensgröße* im Jahr 2017
(29) Statista – Anzahl der Unternehmen* in Deutschland von 2002 bis 2018
(30) AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. – Aktuelle Corona-Förderinformationen: Mit Links für die Antragstellung für jedes Bundesland
(31) Industrie Magazin – So sieht das Corona-Hilfspaket der EU aus
(32) BR24 – EU-Staaten beschließen Corona-Hilfspaket über 540 Milliarden Euro
(33) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020 – 80
(34) Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt – Pressemitteilung Nr. 37 / 2020 vom 30.04.2020
(35) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-90
(36) Bankenverband – Bankenbrief – Ausgabe 2020-99
(37) Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen

 


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