Verbraucherschutz: Neue Reform reguliert ab 20. November 2026 Kredite und Ratenkäufe

Am 20. November 2026 treten in Deutschland die neuen Regelungen der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie CCD II in Kraft. Die Reform soll zahlreiche Lücken im bisherigen Verbraucherkreditrecht schließen, Ausnahmen regulieren und somit Verbraucher besser vor Überschuldungen schützen. Künftig gelten dann viele Vorgaben nicht mehr nur für klassische Ratenkredite, sondern auch für Buy-Now-Pay-Later-Angebote (BNPL), Rechnungskäufe mit Zahlungsaufschub und kleinere Finanzierungen. Neben strengeren Schutzvorschriften soll die neue Novellierung für mehr Transparenz zwischen den einzelnen Kreditsegmenten sorgen. Die Kehrseite der neuen Kreditrichtlinie ist jedoch klar: Zum einen fordern die neuen Regeln einen immensen bürokratischen Aufwand. Zum anderen bedeutet mehr Regulierung für viele bonitätsschwächere Verbraucher weniger Zugang zu Krediten und Ratenkäufen, da Finanzierungen somit künftig häufiger abgelehnt werden.
- Neue Regeln gelten künftig auch für viele Ratenkäufe und Buy-Now-Pay-Later-Angebote
- Verbraucher erhalten mehr Informationen und verpflichtende Kostenhinweise vor Kreditabschluss
- Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden häufiger und umfassender prüfen
- Neue Regulierung stellt sowohl für Verbraucher als auch für Darlehensgeber Vor- als auch Nachteile dar
Ratenkäufe und BNPL-Angebote werden stärker reguliert
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft Buy-Now-Pay-Later-Angebote, wie sie beispielsweise von Klarna, PayPal oder Riverty angeboten werden. Viele dieser Finanzierungen waren bislang nur eingeschränkt vom Verbraucherkreditrecht erfasst. Künftig gelten auch diese Angebote vollständig als Kredite. Die Anbieter müssen die Kreditwürdigkeit der Kunden in Zukunft dann umfassend prüfen und dem Darlehensnehmer vor Vertragsabschluss umfangreichere Informationen bereitstellen. Dazu gehören standardisierte Informationsblätter, Hinweise auf Kosten und Risiken der Finanzierung sowie die verpflichtende Angabe des effektiven Jahreszinses und eines repräsentativen Zwei-Drittel-Beispiels. Zudem müssen Kreditgeber Verbraucher künftig ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Aufnahme eines Kredits Kosten verursacht.
„Positiv zu bewerten ist, dass irreführende Werbeslogans beispielsweise auf Sozialmedia und Co. dann nicht mehr zulässig sind und die neuen Vorgaben einen Vergleich verschiedener Finanzierungsangebote am Markt erleichtern. Ob sich der mit der Reform einhergehende bürokratische Aufwand für Kredite im unteren hundert Euro Bereich lohnt, ist zweifelhaft.“, sagt Juliane Lohfink, Projektleiterin von Kreditvergleich.net.
Mehr Schutz vor Überschuldung
Mit der Reform verfolgt der Gesetzgeber vor allem das Ziel, Überschuldungen zu vermeiden. Deshalb werden die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung ausgeweitet. Anbieter müssen nun künftig jede einzelne Finanzierungsanfrage durch menschliche Hand prüfen und die Bonität des Antragsstellers feststellen und herausfinden, ob Verbraucher ihren finanziellen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen können. Dadurch sollen Finanzierungen verhindert werden, die das Risiko einer späteren Zahlungsunfähigkeit erhöhen.
„Die Idee, Konsumenten vor Überschuldung durch Regulierung zu schützen, ist ohne Frage ein sinnvoller Ansatz. Was in den neuen Richtlinien aber als Verbraucherschutz verkauft wird, könnte für viele Menschen faktisch zur Kreditbremse werden. Gerade bonitätsschwächere Verbraucher dürften deutlich schwerer an Kleinkredite oder einfache Ratenkäufe herankommen. In naher Zukunft werden wir hier also höchst wahrscheinlich auf einen rückläufigen Markt blicken.“, so Lohfink.
Kreditabschluss wird einfacher
Während in der neuen Reform die Anforderungen an Kreditgeber vor Vertragsabschluss steigen, wird der eigentliche Kreditabschluss in vielen Fällen vereinfacht. Für zahlreiche Verbraucherdarlehen genügt künftig die sogenannte Textform. Eine eigenhändige oder elektronische Unterschrift ist damit nicht mehr zwingend erforderlich. Der Gesetzgeber will Kreditabschlüsse so stärker an digitale Prozesse anpassen und Bürokratie abbauen.
Kritiker sehen hierin jedoch einen möglichen Zielkonflikt. Während Verbraucher durch zusätzliche Informationen und Bonitätsprüfungen besser geschützt werden sollen, sinkt gleichzeitig die formale Hürde für den Abschluss eines Kreditvertrags.
Widerrufsrecht wird eingeschränkt
Eine weitere wichtige Änderung betrifft das Widerrufsrecht. Bislang konnten Verbraucher bestimmte Kreditverträge unter Umständen auch noch lange Zeit bzw. uneingeschränkt nach Abschluss widerrufen, wenn die Pflichtangaben der Darlehensgeber fehlerhaft oder unvollständig waren. Die neue Verbraucherkreditrichtlinie CCD II wird diese Möglichkeit deutlich einschränken, indem sie auf maximal ein Jahr und 14 Tage gesetzt wurde. Ziel ist es für Kreditgeber mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Verbraucherschützer setzen an diesem Punkt klare Kritik an: Zum Nachteil der Kreditnehmer geht hier ein bislang nützliches Verbraucherrecht verloren und legitimiert zum Teil fehlerhafte Vertragsinformationen der Kreditanbieter, welche nach Ablauf einer Frist von Kreditnehmern dann sogar hingenommen werden müssen. Dies scheint aus Konsumentensicht wenig vorteilhaft.
| Die wichtigsten Änderungen im Überblick | |
|---|---|
| Regelung | Auswirkung |
| Strengere Kreditwürdigkeitsprüfung | Besserer Schutz vor Überschuldung von Kreditnehmern, gleichzeitig Kreditbremse für bonitätsschwache Verbraucher. |
| Einbeziehung von BNPL- und Ratenkauf-Angeboten | Mehr Verbraucherschutz bei bisher weniger regulierten Finanzierungen. |
| Standardisierte Informationsblätter | Bessere Vergleichbarkeit von Kreditangeboten für Verbraucher. |
| Verpflichtende Warnhinweise und Kosteninformationen | Höhere Transparenz für Verbraucher. Entkräftet teilweise irreführende Informationen und soll Affekthandlungen einschränken. |
| Angabe von effektivem Jahreszins und Zwei-Drittel-Beispiel | Leichtere Einschätzung der tatsächlichen Kreditkosten, somit höhere Transparenz und Vergleichbarkeit für Verbraucher. |
| Kreditabschluss in Textform | Bürokratieabbau durch einfachere digitale Vertragsabschlüsse. Rückgang formaler Hürden von Kreditnehmern. |
| Einschränkung des Widerrufsrechts | Mehr Rechtssicherheit für Anbieter, gleichzeitig geringerer Verbraucherschutz nach Vertragsabschluss. |
| Stand: 05.11.2026 | |
Fazit
Mit der neuen Verbraucherkreditrichtlinie CCD II werden Kredite, Ratenkäufe und Buy-Now-Pay-Later-Angebote künftig deutlich stärker reguliert. Mehr Transparenz, besseren Vergleichsmöglichkeiten und strengeren Bonitätsprüfungen, welche vor Überschuldungen schützen sollen, stellen eindeutige Pluspunkte für Verbraucher dar.
Gleichzeitig hat die Reform aber auch ihre Schattenseiten: Wer nur über eine schwächere Bonität verfügt, dürfte es künftig deutlich schwerer haben, einen Kredit oder Ratenkauf zu erhalten. Zugleich sorgen die neuen Vorgaben für einen erheblichen bürokratischen Mehraufwand der Anbieter, welcher bei verhältnismäßig kleinen Beträgen wenig sinnvoll erscheint. Zudem leidet der Verbraucherschutz unter der Einschränkung des Widerrufsrechts bei fehlerhaft oder unvollständigen Vertragsinformationen der Kreditanbieter.
Unterm Strich schafft die Reform mehr Klarheit und Sicherheit im Kreditmarkt, erschwert jedoch den Zugang zu Finanzierungen vieler Verbraucher spürbar, was in Folge einen rückläufigen Markt generieren dürfte.