Reform des Wohnungseigentumsgesetzes könnte ab November gelten
Das Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer zum Wohnungseigentum sowie den Gemeinschaftsräumen und steckt die Dauerwohnrechte ab. Im Jahr 1951 trat es in Kraft und wurde 2007 erstmals reformiert. Dennoch enthält es weiterhin Schwachstellen, die zahlreichen Streitereien auf Eigentümerversammlungen sind ein Beweis dafür. 2018 wurde daher im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgehalten, dass mit einer erneuten Reform des WEG die Vorbereitung und Durchführung baulicher Maßnahmen, insbesondere im Sinne der Energieeffizienz, erleichtert werden solle. Was bedeutet eine WEG-Reform für die Eigentümer?