Das SWIFT-Abkommen – Bedenken über Bedenken

Heute entscheiden die EU-Innenminister, ob das SWIFT-Abkommen mit den USA zustande kommt oder eben nicht. Die Möglichkeiten für US-Ermittler, dann in den Bankdaten von europäischen Privatpersonen und Unternehmen herumzuschnüffeln, sind von starken Bedenken getragen. Sowohl der Zentrale Kreditausschuss deutscher Banken als auch der Bundesrat lehnen das Abkommen ab. Der Bundesrat gar hat ein klares Signal gesetzt, in dem er am Freitag noch eine Erklärung herausgab, die eindeutiger nicht sein kann.

„Der Bundesrat hat die Bundesregierung in einer heute gefassten Entschließung aufgefordert, dem geplanten SWIFT-Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Union im Rat nur zuzustimmen, wenn die verfassungsmäßigen Anforderungen gewahrt sind. Sie soll ihre Zustimmungserklärung im Rat unter Ratifizierungsvorbehalt stellen und sich gegen eine vorläufige Geltung des Abkommens aussprechen. Darüber hinaus fordern die Länder eine Befristung der Vereinbarung auf einen Zeitrahmen von höchstens zwölf Monaten.“, heißt es da. Der Freibrief, den die USA zu bekommen wünscht, soll eben kein Freibrief sein, sondern nur eine begrenzte Augenscheinnahme, und dies auch nur aus einem Grund: „Das Abkommen soll die Verarbeitung und Übermittlung von Bankdaten für das Programm zur Aufklärung der Terrorismusfinanzierung regeln.“

Das Problem ist nicht nur der Blick allein auf die Daten. Die Gefahr wird vor allem auch darin gesehen, dass das SWIFT-Abkommen die Grundlage bieten könnte für Wirtschaftsspionage im großen Stil. Und wer weiß, dass Daten in der heutigen Zeit sowieso weniger sicher sind, als sie es früher waren, der sieht bei einem solchen Abkommen schwarz. Die Türen für Datendiebe könnten dann in einem Ausmaß geöffnet werden wie es heute noch gar nicht vorstellbar ist.

Deshalb geht der Bundesrat noch weiter in seiner Forderung: „Die Bundesregierung solle dem Abkommen im Rat daher nur zustimmen, wenn Zweck und Voraussetzungen der Datenübermittlung hinreichend klar festgelegt, die Weitergabe von Daten an Drittländer ausgeschlossen und effektiver Rechtsschutz gewährleistet sind. Die Länder halten es für unverzichtbar, dass Daten nur unter Darlegung der maßgeblichen Verdachtsgründe und der spezifischen Verbindung der Person oder Organisation zu den USA übermittelt werden.“ und: „Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit dürfe die Übermittlung und Verarbeitung von Daten nur zum Zwecke der Terrorismusbekämpfung erfolgen. Dieser Zweck sei durch eine konkrete Bedrohungs- und Gefährdungsanalyse weiter einzugrenzen.“

Und es kommt auch eine klare Ansage seitens des Bundesrates, welche Daten überhaupt im Rahmen des SWIFT-Abkommens zur Verfügung gestellt werden sollten: „Auch sei es geboten, die Übermittlung ausschließlich auf internationale Transaktionsdaten zu begrenzen, diese nur aufgrund eines konkreten Übermittlungsersuchens zur Verfügung zu stellen und angemessene Löschungsfristen festzulegen.“

Was die EU-Innenminister jetzt jedoch tun, steht auf einem ganz anderen Blick. Die zentrale Frage ist: Wie wichtig sind die USA überhaupt noch als Großmacht und Wirtschaftsmacht in diese Tagen, nachdem das Land über den großen Teich die Hauptverantwortung an der Finanzmarktkrise trägt? Selbst die US-Geheimdienste gehen inzwischen davon aus, dass die USA im Laufe der nächsten Jahre ihre Vormachtstellung immer mehr verlieren werden. Wie sehr soll ein starkes Europa also vor einem Land beugen, das selbst in den vergangenen zwei Jahren immer nahe am Abgrund stand?

Wie es ausgehen wird, wissen wir noch nicht. Hoffen aber können wir nur auf Weisheit und Einsicht. Und dass zumindest die Aufforderungen des Bundesrates Eins zu Eins umgesetzt werden.