Über die zum Teil unverschämten Managergehälter wurde nicht erst seit gestern diskutiert. Auch die Bundesregierung warf immer wieder ein, dass hier etwas geschehen muss, und es nicht sein kann, dass in wirtschaftlich schlechten Zeiten unverhältnismäßig hohe Gehälter für die Vorstände von Banken und Unternehmen gezahlt werden.
Und nun wurden auch endlich Nägel mit Köpfen gemacht, denn es tritt das VorstAG in Kraft, das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung. Damit soll verhindert werden, dass zu hohe Vorstandsgehälter zu Lasten des Unternehmens gehen und dadurch Geld abgezogen wird, welches eigentlich zum Weiterbestand des Betriebs oder für dringende Investitionen benötigt wird.
Das Bundesfinanzministerium gab heute auch die wichtigsten Inhaltspunkte des VorstAG bekannt:
- „Vergütung, Anreizsysteme und variable Bezüge bei börsennotierten Gesellschaften sollen am nachhaltigen Unternehmenserfolg ausgerichtet werden. Hierzu sollen auch Aktienoptionen nun frühestens nach vier Jahren eingelöst werden können.
- Die Gesamtvergütung der Vorstände muss dem Unternehmenserfolg angemessen sein und sich an branchen- und landesüblichen Gehältern orientieren. Bei Managerversicherungen wird eine Selbstbeteiligung eingeführt.
- Die Aufsichtsräte werden stärker in die Pflicht genommen: Künftig muss der gesamte Aufsichtsrat über die Vorstandsvergütung entscheiden. Er ist ferner gehalten, bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens Herabsetzungen der Vergütung vorzunehmen. Gleichzeitig wird die Haftung von Aufsichtsräten für unangemessene Vorstandsgehälter geregelt. Setzt der Aufsichtsrat eine unangemessene Vergütung fest, macht er sich schadensersatzpflichtig.
- Um die Kontrollfunktionen zu stärken ist ein Wechsel von ehemaligen Vorständen in den Aufsichtsrat nicht mehr sofort möglich. Hier gilt eine zweijährige Karenzzeit. Die Regelung gilt nicht, falls die Wahl auf Vorschlag von Aktionären erfolgt, die mindestens 25 Prozent der Stimmrechte halten.
- Die Vergütungs- und Versorgungsleistungen für Vorstände müssen zukünftig detaillierter als bisher offen gelegt werden. Außerdem kann die Hauptversammlung einer börsennotierten AG über die Vorstandgehälter beraten und unverbindliche Empfehlungen hierzu aussprechen.“
(Quelle: Bundesministerium der Finanzen)
Dass diese Regelung ausgerechnet am Freitag der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, scheint ein gut gewählter Zeitpunkt zu sein. Ob dies jedoch wirklich Absicht ist, kann nicht gesagt werden. Denn: Heute wurden vom Bundeswirtschaftsministerium die Zahlen zur wirtschaftlichen Lage in Deutschland veröffentlicht. Und hier zeigt sich langsam eine Besserung und Stabilisierung, die zugleich auch die Aussichten für die Produktion in der Industrie verbessern wird. Zwar zeigt ein aktueller Stresstest im Bankensektor immer noch gewaltige Probleme bei weiteren Abschreibungen und Wertberichtigungen, aber die Talsohle scheint langsam erreicht. Das wirtschaftliche Klima wird also besser in Deutschland, und die Rezession könnte damit wirklich schon im Laufe dieses Jahres wieder der Vergangenheit angehören.
Die endlich in Kraft getretene gesetzliche Regelung der Vorstandsgehälter kommt also wirklich zur richtigen Zeit. Nun müssen nur noch die Banken in die Hufe kommen im Bezug auf die Vergabe von günstigen Krediten an die Unternehmen. Damit auch hier wieder neue Investitionen möglich sind, die einen neuen Aufschwung mit sich bringen werden.
Ob der Gesetzgeber tätig werden muss, um die Kreditklemme zu beenden, kann nicht gesagt werden. Interessant ist, dass Anbieter wie smava, welche Kredite von Privat vergeben, keine Kreditklemme kennen, sondern Monat für Monat wachsen. Nun ist erst einmal Sommerurlaub angesagt für die Herren und Damen Politiker, falls nicht noch wichtige Entscheidungen dazwischen kommen. Bei Porsche geht es um die Zukunft, bei Opel ist auch noch nichts klar und auch Schaeffler steht noch mit dem Rücken an der Wand. Und die Banken werfen schon wieder fleißig sehr seltsame Anlageprodukte auf den Markt, und haben wohl vergessen, was eigentlich die Finanzkrise ausgelöst hat.
Deshalb noch ein Tipp zum Schluss: Legen Sie Ihr Geld nicht an bei Finanzprodukten, die Sie nicht kennen. In Zeiten wie diesen, wo vieles neue kommt, aber die Krise noch nicht ganz überstanden ist, sollte möglichst konservativ angelegt werden, das heißt, als Tagesgeld und Festgeld, mit garantierten Zinsen und völlig ohne Risiko, wenn das Geldinstitut, bei dem man sein Geld anlegt, Mitglied im Einlagensicherungsfonds ist.
