Zuteilung Bausparvertrag


Wenn ein Bausparvertrag die Zuteilungsreife erreicht hat, hält die Bausparkasse die Bausparsumme (Guthaben und Darlehen) zur Auszahlung bereit. Eine Zuteilung des Bausparvertrages erfolgt allerdings nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:

Mindestguthaben

Das Bausparguthaben (Sparleistungen, Zinsen, evtl. staatliche Förderungen) muss einen vertraglich festgelegten Prozentsatz der Bausparsumme erreicht haben. Beim Standardtarif beträgt das Mindestsparguthaben 40 Prozent, bei anderen Tarifen werden sogar 50 Prozent verlangt.

Mindestvertragsdauer

Die Mindestsparzeit ist der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und frühestmöglichem Zuteilungstermin. In der Regel beträgt sie 18 Monate, kann aber bei besonderen Tarifen variieren.

Zielbewertungszahl

Die Bewertungszahl drückt aus, wie lange und welche Summe der Bausparer im Verhältnis zur Bausparsumme (Geld-mal-Zeit-Prinzip) gespart hat. Um diese zu ermitteln, wird an mehreren Stichtagen im Jahr – in der Regel am 31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember – die Ansparleistung geprüft. Je höher die Sparbeiträge im Verhältnis zur Bausparsumme und je länger die Ansparzeit, desto höher ist die Bewertungszahl.

Anhand der Bewertungszahl werden die zuteilungsreifen Bausparverträge geordnet. Erster bei der Zuteilung ist der Vertrag mit der höchsten Bewertungszahl. Diese Reihenfolge bleibt während der Zuteilungsperiode (3 Monate) bestehen. Die Ermittlungsmethoden sind von Bausparkasse zu Bausparkasse unterschiedlich.

Mit der Zuteilung kann der Bausparer sofort über sein Bausparguthaben und nach Stellung ausreichender Sicherheiten auch über sein Bauspardarlehen verfügen. Mittlerweile gibt es auch Bausparverträge mit Wahlzuteilung, bei denen der Kunden den Auszahlungszeitpunkt flexibel wählen kann.

Das Erreichen des Sparziels kann beschleunigt werden, indem Einmalzahlungen und Sonderzahlungen auf das Bausparkonto geleistet werden.

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