Bewertungszahl

Das Erreichen der Mindestbewertungszahl ist unter anderem Voraussetzung für die Zuteilung des Bausparvertrages. Sie legt fest, in welcher Reihenfolge Bausparer ihre Bausparverträge in Anspruch nehmen.

Denn damit ein Bausparvertrag aus der Zuteilungsmasse zugeteilt werden kann, muss am Bewertungsstichtag der Bausparvertrag die Mindestansparsumme und eine Mindestbewertungszahl nachgewiesen werden. Das Mindestansparguthaben, das ein Bausparer während seiner Sparphase zu leisten hat, liegt – je nach Tarif und Bausparkasse – zwischen 40 Prozent und 50 Prozent der Bausparsumme. Die Bewertungszahl sowie die Mindestbewertungszahl stehen in Abhängigkeit zu der individuellen Bewertungsweise einer Bausparkasse.

In die Bewertungszahl gehen die Höhe des Sparguthabens sowie die Sparzeit selbst ein. Für die Berechnung gilt das Zeit-mal-Geld-Prinzip, das bedeutet je höher die Sparsumme und je länger die Sparzeit, umso höher fällt die Bewertungszahl aus. Die Bewertungszahl wird jeweils an den Bewertungsstichtagen (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich) ermittelt und ist dann für die nachfolgende Zuteilungsperiode maßgeblich. Jährliche Kontoauszüge der Bausparkasse informieren den Bausparer über den Kontostand und die bereits erreicht Bewertungszahl.

Wenn Mindestansparsumme und Mindestbewertungszahl erreicht sind, wird der Bausparer wird dann schriftlich befragt, ob er über das Bauspardarlehen verfügen will.

Es bestehen dann mehrere Möglichkeiten:

  1. Die Zuteilung wird angenommen, das angesammeltes Sparguthaben einschließlich Zinsen wird ausgezahlt und das Bauspardarlehen beantragt. Die Darlehensphase beginnt.
  2. Es wird beantragt, dass die Zuteilung des Bauspardarlehens um ein Jahr verschoben wird.
  3. Das Bauspardarlehen wird nur zum Teil in Anspruch genommen.
  4. Auf die die Zuteilung wird verzichtet, die angesparte Summe mitsamt eventuell anfallender Bonuszahlungen und der Rückerstattung der Abschlussgebühr wird dann ausbezahlt. Der Vertrag endet.
  5. Auf die Zuteilung wird verzichtet und die Bausparsumme des Bausparvertrages erhöht und der Vertrag weiter bespart. Die Sparphase beginnt von neuem.

Eine Übersicht aktueller Bausparangebote aller Bausparkassen finden Sie im Bereich “Bausparvertrag” unseres Portals.