Vorfälligkeitsentschädigung
Sondertilgungen oder Umschuldungen sind bei Hypothekendarlehen mit variablen Zinsen oder nach Ablauf der Zinsbindung ohne finanzielle Einbußen jederzeit möglich (dreimonatige Kündigungsfrist). Ebenfalls können festverzinsliche Hypothekendarlehen nach Ablauf von zehn Jahren mit einer Frist von 6 Monaten sowie nicht grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen mit einer Frist von drei bzw. sechs Monaten kostenfrei gekündigt werden.
Bei der vorzeitigen Ablösung eines Hypothekendarlehens während der Zinsbindung sieht das allerdings anders aus. Erst einmal sind die Kreditinstitute nicht verpflichtet, grundpfandrechtlich besicherte Darlehen wie sie bei der Immobilienfinanzierung hierzulande üblich sind, vor Ablauf der Zinsfestschreibung zurück zu nehmen. Tun sie es doch, können sie eine Vorfälligkeitsentschädigung (VFE) als Ausgleich für den daraus entstehenden wirtschaftlichen Nachteil, das heißt den Ausfall der Zinsen, verlangen.
In bestimmten Fällen können Kreditnehmer ihr Darlehen allerdings bereits vor Ablauf der Zinsbindung zurückzahlen. Dies ist dann der Fall, wenn die Immobilie verkauft werden soll oder wenn das Grundstück für die Absicherung eines zusätzlichen Kredits benötigt wird, der nur bei einem anderen Kreditinstitut erhältlich ist.
Die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet sich auf Basis der Restlaufzeit und Restschuld. Wurden bereits Sondertilgungen geleistet, reduziert sich die Restschuld und somit die Vorfälligkeitsentschädigung.
Auf jeden Fall sollte die Berechnung der Bank immer nachgeprüft werden. Wer eine Kündigung des Kredites in Betracht zieht, sollte vorher durchrechnen, welche maximale Vorfälligkeitsentschädigung auf ihn zukommt. Um die Berechnung zu vereinfachen, hat die Stiftung Warentest einen Finanztest-Excelrechner zur Verfügung gestellt, den Sie kostenlos herunterladen können.
Bei den meisten laufenden Kreditverträgen macht es in der Regel nur wenig Sinn, umzuschulden, um ein günstigeres Darlehen in Anspruch zu nehmen. Denn der Zinsvorteil wird durch die Vorfälligkeitsentscheidung in den meisten Fällen zunichte gemacht. Mittlerweile bieten einige Kreditinstitute kündbare Darlehen mit Vorfälligkeitsschutz an, diese sind allerdings um einiges teurer als herkömmliche Darlehen.
Alternativ können sich Kreditnehmer mit einem Forward-Darlehen die derzeit geltenden Konditionen für eine Anschlussfinanzierung sichern. Der Forward-Kredit kann vor Ablauf der Zinsbindung (in der Regel 6 bis 12 Monate) mit einem beliebigen Kreditinstitut geschlossen werden. Gerade in einer Niedrigzinsphase kann dies viele Vorteile bringen.
