SCHUFA-Negativmerkmale



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Zum Thema SCHUFA-Auskunft, insbesondere dem Kredit-Scoring, sind wir in unserem Ratgeber bereits eingegangen. Da der Scorewert jedes einzelnen auch ganz stark durch die eingetragenen Negativmerkmale beeinflusst wird, ist es wichtig zu wissen, welche Merkmale die SCHUFA überhaupt kennt bzw. in ihrem System speichert.

Die SCHUFA speichert Daten von rund 65 Millionen Verbrauchern und gibt mehr als 91 Millionen Auskünfte pro Jahr an Vertragspartner sowie über eine Million Eigenauskünfte an interessierte Verbraucher. Ein Überblick sowohl über die möglichen Negativmerkmale als auch die Gründe, die zum Eintrag eines solchen Merkmals in die Datenbank führen, ist für viele sicherlich von großem Interesse.

Nachfolgend erhalten Sie deshalb eine Übersicht über die derzeit von der SCHUFA verwendeten Negativmerkmale, die auf die nicht vereinbarungsgemäße Abwicklung von Verträgen und Produkten hindeuten:

  • CE – Eine Kreditkarte ist wegen missbräuchlicher Nutzung durch den Karteninhaber eingezogen worden.
  • EV – Es wurde eine Eidesstattliche Versicherung abgegeben.
  • FP – Eine Pfändung ist erfolglos geblieben.
  • GK - Auflösung eines Girokontovertrages wegen Missbrauchs durch den Kontoinhaber.
  • HB – Es liegt ein Haftbefehl zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung vor.
  • KU – Der Kreditvertrag wurde wegen Zahlungsverzugs mit einem Betrag gekündigt.
  • LP – Lohnpfändung aufgrund einer gerichtlichen Verfügung
  • LZ – Lohnpfändung aufgrund der Abtretung im Rahmen eines Kreditvertrages oder eines anderen Schuldverhältnisses.
  • MB – Der Erlass eines Mahnbescheides ist beantragt, die Forderung ist unbestritten.
  • PR – Wechselprotest
  • RU – Bestehender Forderungsrückstand trotz erfolgter Zwangsmaßnahmen (Pfändung, Zwangsvollstreckung).
  • RS – Ein Scheck wurde mangels Deckung zurückgegeben.
  • SM – Scheckkartenmissbrauch durch den Inhaber
  • SU – Suchauftrag nach einem Schuldner wegen hinterlassener Schulden
  • UF – Es besteht eine uneinbringlich ausgeklagte Forderung.
  • VB – Ein Vollstreckungsbescheid ist ergangen.
  • ZW – Zwangsvollstreckung aufgrund eines gerichtlichen oder notariellen Titels

 Die Negativmerkmale dürfen, anders als Positivmerkmale (z. B. Kontoanträge, ausgegebene Kreditkarten, etc.), von Unternehmen auch ohne Zustimmung des Betroffenen – z. B. „SCHUFA-Klausel“ – an die SCHUFA oder andere Auskunfteien gemeldet werden. Dabei wird zwischen harten und weichen Negativmerkmalen unterschieden. Zu den harten Negativmerkmalen gehören u. a. die eidesstattliche Versicherung oder eine Haftandrohung, zu den weichen Merkmalen gehören Zahlungszielüberschreitungen, Forderungsausfälle oder außergerichtliche Mahnverfahren.

Wenn die SCHUFA-Auskunft eines Verbrauchers eines oder mehrere der oben genannten Negativmerkmale aufweist, wird es für diesen schwer, an günstige Kredite zu gelangen. Nicht selten nutzen Verbraucher aus Geldnot die Angebote unseriöser Vermittler, um einen Kredit ohne Schufa zu erhalten. Sie finden auf unserer Seite deshalb einen Ratgeber zum Thema Kreditvermittler und Kreditvermittlung, der darüber informiert, wie auch Laien unseriöse Offerten erkennen und von seriösen Angeboten unterscheiden können.