Was speichert die Schufa


Die „Schufa“ (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist in der heutigen Zeit allgegenwärtig. Um was es sich dabei genau handelt, möchten wir nachfolgend kurz erläutern.
Vertragspartner der Schufa sind vor allem Kreditinstitute, Versicherungen, Inkassobüros, Telekommunikations-, Handels-, Handwerksunternehmen. Die Daten der meisten deutschen Erwachsenen sind bei der Schufa gespeichert. Aus diesen Eintragungen ergibt sich die Kreditwürdigkeit. Eingetragen werden

  • Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift und Voranschrift
  • Kredit- und Leasingverträge (mit Betrag, Laufzeit, frühzeitige Rückzahlung)
  • Bankkonten, Kreditkarten, Mobilfunkkonten, Kundenkonto im Handel, Versandhandel
  • Forderungen, die fällig, ausreichend gemahnt und unbestritten sind, Forderungen nach einem Gerichtsentscheid und deren Erledigung
  • Missbrauch von Konten und Karten nach Nutzungsverbot
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Haftbefehl zur Erzwingung der eidesstattlichen Versicherung, Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, Abweisung/Einstellung eines solchen Verfahrens

Nicht gespeichert werden dürfen

  • Familienstand
  • Arbeitgeber
  • Einkommen
  • Vermögen und Depotwerte

Wichtig zu wissen ist,

  • dass die gespeicherten Daten in der Regel nach drei Jahren gelöscht werden, z. B. nach vollständiger Rückzahlung des Kredits oder nach Löschung durch das Amtsgericht; Giro- und Kreditkartenkonten werden sofort nach deren Auflösung gelöscht (Hinweis: Empfehlenswert ist eine Kontrolle, ob die Löschung durch die Schufa nach Fristablauf tatsächlich vorgenommen wurde, obwohl diese dazu verpflichtet ist, ist dies allerdings nicht immer der Fall).
  • dass jeder das Recht (Bundesdatenschutzgesetz) hat, bei der Schufa eine schriftliche Selbstauskunft einzuholen – dafür werden 7,80 Euro berechnet. Die Eintragungen sollten von Zeit zu Zeit kontrolliert werden, fehlerhafte Eintragungen müssen der zuständigen Schufa-Geschäftsstelle bzw. dem Verbraucherservicezentrum Hannover mitgeteilt werden, diese werden „kostenlos und umgehend“ korrigiert.
  • die Bonität im Prognoseverfahren der Schufa mit dem so genannten „Scoring-Wert“ ermittelt wird. Der Scorewert bewegt sich zwischen eins und Tausend. Je niedriger der Wert ist, desto geringer wird die Chance erachtet, dass Schulden vertragsgemäß bedient werden. Die genaue Ermittlung des Scorewertes ist geheim.