SCHUFA-Auskunft
Bei der „SCHUFA“ handelt es sich um die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Diese sammelt Verbraucherdaten und verfolgt den Geschäftszweck, Vertragspartner vor Kreditausfällen zu schützen.
Was versteht man unter einer SCHUFA-Auskunft?
Wenn Sie einen Kredit beantragen, ein Girokonto eröffnen oder einen Mobilfunkvertrag abschließen möchte, wird Ihnen in den Formularen die SCHUFA-Klausel präsentiert. Mit Ihrer Einwilligung in die SCHUFA-Klausel erklären Sie sich damit einverstanden, dass das jeweilige Unternehmen Ihre Daten an die Schufa weitergeben darf.
Gleichzeitig erhält das Unternehmen eine SCHUFA-Auskunft über Sie selbst. Zwar haben Sie das Recht, dieser SCHUFA-Klausel nicht zuzustimmen und diese aus dem Vertrag zu streichen, da viele Unternehmen eine Kreditzusage oder einen Vertragsabschluss von der positiven SCHUFA-Auskunft abhängig machen, birgt das allerdings die Gefahr, dass Sie beispielsweise keinen Kredit oder kein Handy bekommen bzw. im Kontoeröffnungsantrag von einigen Dienstleistungen des Kontos ausgeschlossen werden.
Die gespeicherten Verbraucherdaten erhebt weder die SCHUFA selbst noch werden sie recherchiert. Sie verlässt sich lediglich auf die Angaben ihrer Vertragspartner. Partner sind neben Banken und Telekommunikationsanbietern auch Bausparkassen, Versandhandelsunternehmen, Versicherungen, usw. Kreditvermittler zählen allerdings nicht mehr zu den Vertragspartnern.
Worüber wird Auskunft gegeben?
Neben den persönlichen Daten, wie Name und Geburtsdatum, sind Informationen vermerkt, die von den Vertragspartnern gemeldet wurden, wie z. B. Eröffnung des Girokontos, Ausgabe einer Kreditkarte, Kreditvertrag mit Betrag und Laufzeit. Des Weiteren sind Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen aufgenommen, wie z.B. Eidesstattliche Versicherung, Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens. In der SCHUFA-Datei werden auch so genannte Negativmerkmale, wie z.B. Zahlungsausfälle und gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen, gespeichert.
Wer sieht was?
Berechtigte Unternehmen sehen nur vertragsrelevante Informationen, wie beispielsweise die Eröffnung eines Girokontos, ob Sie Inhaber einer Kreditkarte sind oder ob bereits ein Immobilienkredit aufgenommen wurde sowie Informationen zu nicht vertragsgerechtem Verhalten (A-Auskünfte). Versandhandels- und Telekommunikationsunternehmen sehen nur, ob es bisher zu Zahlungsschwierigkeiten gekommen ist (B-Auskünfte). Neben den Unternehmen können Verbraucher bei der SCHUFA auch eine Eigenauskunft einholen. Die Eigenauskunft kann schriftlich oder per Internet bei der Schufa (https://www.meineschufa.de/index.php?site=11_2) angefordert werden. Die Auskunft kostet 7,80 Euro.
