Was bringen das neue Kreditrecht und die neue Verbraucherkreditrichtlinie?

Das neue europäische Kreditrecht CCD (Consumer Credit Directive) soll den Verbraucherschutz massiv stärken, wenn es um Kredite geht. Trotz der guten Inhalte ist das neue Recht jedoch nur dann sinnvoll, wenn der Gesetzgeber den Kreditgebern wirklich auf die Finger schaut – und es nicht nur bei der reinen Installierung des neuen Rechts belässt.

DKB Privatdarlehen 200x300Denn irgendwie wird die Erinnerung wach an die Zeiten der Einführung der Riester Rente. Die Sache selbst ist gut, nur das Recht ist so weit gedehnt, dass die Verträge für diese Art der staatlich geförderten Altersvorsorge in vielen Fällen völlig unverständlich sind. Und dies obwohl jeder Riester Vertrag erst zertifiziert werden muss, bevor er sich Riester Rente schimpfen darf.

Während bei der Riester Rente nun immer noch darauf gewartet wird, dass der Gesetzgeber einschreitet und einheitliche Standards festlegt, hat sich das Kreditrecht nun massiv verbessert. Wirklich etwas bringen für den Verbraucher wird es jedoch nur, wenn eine beständige Kontrolle geführt wird über die Verträge – und ob das geltende Recht wirklich eingehalten wird. Denn: Niemand kann von allen Verbrauchern erwarten, dass sie ihre Rechte tatsächlich kennen, und sich eben nicht von ihren Kreditinstituten dann falsche Dinge erzählen lassen. Zum Beispiel über die neuen Kündigungsregeln bei Krediten. Oder in Bezug auf die Angabe der Zinsen in der Werbung für Kredite.

Gesetze werden nur dann eingehalten, wenn sie durch entsprechende Instanzen hinsichtlich ihrer Durchführung kontrolliert werden. Dies ist im Straßenverkehr so, und eben auch, wenn es um das neue Kreditrecht geht.

Wir haben in unseren Vergleichen auf http://www.kreditvergleich.net versucht, alle Angaben gemäß der neuen Verbraucherkreditrichtlinie zusammenzutragen, aber wie der aufmerksame Leser sicher schnell feststellen wird, fehlen von einigen Banken nach wie vor Angaben, um die Vergleiche vollständig zu gestalten.